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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (29. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Auslandsnotizen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- ArtikelAllerlei 503
- ArtikelEin Nachwort zur Hamburger Reichstagung 504
- ArtikelDie XI. Jugosi-Edelmesse 505
- ArtikelLehrplan für Physikunterricht an Uhrmacherfachklassen 508
- ArtikelUnsere neuen Ehrenmitglieder (Fortsetzung zu Nr. 33) 509
- ArtikelLüge, Irrtum, Erkenntnis und Handlung im Wirtschaftsleben 510
- ArtikelSteuerfragen 514
- ArtikelSprechsaal 516
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 517
- ArtikelKleine Auslandsnotizen 518
- ArtikelVerschiedenes 518
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 519
- ArtikelMesse-Nachrichten 519
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 519
- ArtikelDie Rochuskapelle (4) 520
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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518 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 34 Landesverband badischer Uhrmacher. Nach dem der Verbandstag und die Reichstagung ihren Abschluß gefunden haben, möchten wir darauf hin weisen, daß es nunmehr Sache der Kollegen ist, im kommenden Vereinsjahr mit allen zu Gebote stehenden Mitteln über unlautere Machinationen zu wachen. Wir möchten auch bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, daß alle Beschwerden und Anzeigen zunächst an den Unterverband zu richten sind, und dieser wird die betreffenden Schriftstücke dann mit dem nötigen Vermerk an unsere Geschäftsstelle gelangen lassen. Jeder wilde Handel kann am besten unterbunden werden, indem Sie nur bei anerkannten Fabrikanten und Grossisten kaufen; allen anderen weise man energisch die Türe. Auch die Reparatur- und Preis- schleuderer können Sie mit den durch Rundschreiben bereits be kanntgegebenen Ratschlägen beseitigen. Dazu ist aber erforderlich, daß in jeder Versammlung erneut darauf hingewiesen wird und die Geschäfte und Kollegen, die dagegen handeln, öffentlich gebrand markt werden. Sie sehen also, es liegt sehr viel an Ihnen selbst, um derartige Sachen zu unterbinden. Lesen Sie die Fachzeitungen und Sie sind über alles unterrichtet. Handeln Sie aber auch danach, das ist die Hauptsache. — Des weiteren ist Ihnen allen bekannt, daß der nächste Verbandstag in Heidelberg stattfindet. Wer die Heidelberger Kollegen kennt, weiß, daß 6ie das Herz auf dem rechten Fleck haben, es wird in Heidelberg mindestens dasselbe geboten werden wie in Donaueschingen. Wir bitten die Herren Vorstände, schon jetzt ihre Mitglieder veranlassen zu wollen, daß sie sich einer Reisekasse anschließen, um die nötigen Mittel zum Besuche unserer Verbandstagung bis zu diesem Zeitpunkte beisammen zu haben. Die Außenseiter werden im Lichtbild gelegentlich der Schloßbeleuchtung gezeigt werden. Hoffentlich bedarf es aber einer solchen Maßnahme nicht. Darum frisch ans Werk mit frohem Mut und auf Wieder sehen in Heidelberg. M. Fleig, Vorsitzender. Karlsruhe. (Uhrmachervereinigung.) Monatsversammlung im August im „Weißen Berg". Wegen der Landesversammlung in Donaueschingen fiel die Versammlung im Monat Juli aus. Das Juniprotokoll wurde genehmigt. Der Vorstand, Herr Kollege Hiller, berichtete über den Verlauf der Landesversammlung in Donau eschingen. Ausführlich wurde über die Glasversicherung gesprochen. Bei der Glasversicherung, die die Wüittemberger Kollegen ein geführt haben, fährt man bedeutend billiger als bei den anderen Glasver sicherungen. Das erübrigte Geld kommt den Kollegen zugute. Bayern, Württemberg und Baden wollen sich zu einer Glasversiche rung zusammenschließen. Nachdem Kollege Kittel uns mit den einschlägigen Satzungen und Handhabungen bekanntgemacht hatte, wurde er zum Vertrauensmann für Karlsruhe gewählt. Da die Satzungen und Handhabungen äußerst einfach sind, meldeten sich zehn von den anwesenden Ladeninhabern zum Eintritt. — An der Landesversammlung in Donaueschingen nahmen zehn Karlsruher Kollegen teil. Etwas sehr wenig, aber bei der heutigen Geldknappheit ganz erklärlich. Am Verbandstag nahmen im ganzen 150 Kollegen teil. Die beschlagnahmten Uhren kamen auch zur Sprache. Unser Antrag, Gründung einer Einkaufsgesellschaft, wurde abgelehnt. Es wurde beschlossen, daß die Lehrlinge unbedingt 4 Jahre lernen müssen und auch unbedingt eine Prüfung machen sollen. Mehr als zwei Lehrlinge darf ein Meister nicht halten. Die nächste Landes versammlung findet in Heidelberg statt. Betreffs der Reklame des Außenseiters hat der Landesvorstand, Herr Kollege Fleig, alle Akten erhalten und nimmt sie mit nach Hamburg. Der Vorstand bittet, den Beitrag doch immer pünktlich an den Kassierer gelangen zu lassen, da Sonst dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Ebenfalls sind die Beiträge zur Sterbekasse pünktlich abzu liefern. Zur Stärkung der Kasse wird beschlossen, einen Bxtra- beitrag von 3 Mk. zu erheben, den die Anwesenden sofort leisteten. Der Kegelabend wird auf Mittwochs verlegt. Nächste Versammlung findet am ersten Montag im September, abends 8 Uhr, im Neben zimmer des „Weißen Berg“ statt. I.A.: Jos. Jäger. Kleine Auslaüdsnotizen Die Mac Kenna-Zölle sind mit Wirkung vom 1. August 1924 ab aufgehoben. Die Einfuhr von Uhren nach England unterliegt demnach keinem Zoll mehr. * Japan hat mit sofortiger Wirkung den Einfuhrzoll für Uhren und Uhrenteile aus Gold oder Platin auf 100 % des Wertes der ein geführten Waren erhöht. * Der neue österreichische Zolltarif ermäßigt die Sätze für Uhren und Gehäuse, mit Ausnahme der Platinuhren, für die sogar ein bedeutend höherer Satz Anwendung findet. * Ungarn hat die Einfuhr von Taschenuhren und Bestandteilen von Uhren freigegeben, die Zollsätze sind aber bedeutend erhöht worden. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika setzten die Importfirmen von Uhren aus Deutschland die Preise um 25 *J herab, um so das Geschäft zu beleben. Die Importeure von Uhren aus der Schweiz schließen sich der Preisermäßigung nicht an. * Ausländische Fabrikanten von Uhren, die in Frankreich Verkaufsstellen haben, müssen vom 3. November 1924 ab nach französischer Vorschrift auf den zum Kauf angebotenen Artikeln die Inschrift „Fab. Allemande“, „Fab. Suisse“, „Fab. Anglaise“ usw. anbringen, um das Fabrikationsland zu kennzeichnen. * Die Schweiz hat im ersten Halbjahr 1924 rund 8 Millionen Uhren und Uhrwerke ausgeführt. Das sind etwa 50 % mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres. * Das Kontrollbüro für Gold-und Silbersachen in der Schweiz hat im Monat Juli 1924 265345 Uhrengehäuse gestempelt gegen. 213416 im Juli 1923. * Das Jahrbuch der Schweizer Uhrenfabrikanten (L’Annuaire de l’horlogerie suisse 1924) ist erschienen. Ein Teil enthält die Adressen der Uhrenfabrikanten, ein zweiter Teil die Fabrikanten, die nur Teile hersteilen, sowie Bijouterie und ähnliche Branchen. * Eine kleine Broschüre „English clocks and watches and their makers* (Englische Stand- und Taschenuhren und deren Hersteller) ist für die Wembley-Ausstellung des British Horological Institute hefausgegeben. Die Broschüre, die von dem Institut, 35, Northampton Square, London, E. C. 1, bezogen werden kann, soll die Geschichte und die Entwicklung der englischen Uhrmacherkunst zeigen. * Die größte Uhr der Welt soll auf dem Fabrikgebäude von Colgate in Jersey City (Ver. St. v. Nordamerika) angebracht werden. Der Minutenzeiger wird eine Länge von etwa 8 m, der Stundenzeiger eine solche von etwa 6 m haben. Der Münzgesetzentwurf. Ueber den wesentlichen Inhalt des Münzgesetzentwurfes, der gleichfalls auf Grund des Dawes- Berichtes dem Reichstag vorgelegt wird, wird der Telegraphen - Union folgendes mitgeteilt: Künftig gilt im Deutschen Reiche die Gold währung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in hundert Reichspfennige eingeteilt wird. Alleinige gesetzliche Zahlungs mittel sind: 1. Die Goldmünzen und die Reichsmarknoten der Reichs bank unbeschränkt. 2. Die Silber- und Pfennigmünzen, jedoch mit der Beschränkung, daß niemand verpflichtet ist, Silbermünzen im Betrage von mehr als zwanzig Reichsmark und Pfennigmünzen im Betrage von mehr als fünf Reichsmark in Zahlung zu nehmen. Von den Reichs- und Landeskassen werden auch diese Münzen in jedem Betrage in Zahlung genommen. Als Reichskassen gelten auch die Kassen der Reichspostverwaltung und der Reichsbahngesellschaft. Als Reichsmünzen sollen ausgeprägt werden: 1. Als Goldmünzen Stücke über 20 und 10 Reichsmark. Als Reichsgoldmünzen gelten bis auf weiteres auch die früheren Goldmünzen. 2. Als Silbermünzen Stücke über die Werte von 1 bis 5 Reichsmark. Als Reichssilber münzen gelten bis auf weiteres auch die auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1924 geprägten Silbermünzen. 3. Stücke über I, 2, 5, 10 und 50 Reichspfennige. Als Reichspfennigmünzen gelten bis auf weiteres auch die Rentenpfennigstücke und die früheren Kupfer münzen. Der Gesamtbetrag der Münzen zu 5 Reichsmark und darunter darf 20 Reichsmark auf den Kopf der Bevölkerung nicht übersteigen. D e Münzen werden mit Ausnahme der Goldmünzen durch die Reichsbank nach Maßgabe des Bedürfnisses und nach Vereinbarung mit dem Reichsfinanzminister in den Verkehr gebracht Das Verfahren bei der Ausprägung wird vom Reichsfinanzminister mit Zustimmung des Reichsrats geregelt. Bei der Ausprägung der Goldmünzen werden aus 1 kg feinen Goldes 139*/ a Stücke über 20 Reichsmark und 279 Stücke über 10 Reichsmark ausgeprägt. Das Mischungsverhältnis beträgt 900 Teile Gold und 100 Teile Kupfer. Bei den Silbermünzen und den auf Reichspfennig lautenden Münzen wird das Mischungsverhältnis vom Reichsfinanzminister im Einver nehmen mit dem Reichsrat festgesetzt. — Es wäre zu wünschen, wenn dieses Mischungsverhältnis auch wieder 900/— fein würde. Die neuen Silbermünzen haben bekanntlich nur 500/— Feingehalt Verbandsbuctaftttarunc. Auf Grund eifier nenen Kalkn ation mußte der Prtis für die Verbandsbuchführung erhöht werden. Die Verbandsbuchführung kostet jetzt für 50 Blatt Folio 5,25 Mk„
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