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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (19. September 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Verfahren bei der Aufwertung von Lebensversicherungen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nachwort zur Generalversammlung der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik, E. G. m. b. H., Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- ArtikelDas Verfahren bei der Aufwertung von Lebensversicherungen 557
- ArtikelNachwort zur Generalversammlung der Deutschen ... 558
- ArtikelDie deutsche Standuhrenindustrie 561
- ArtikelAußenhandel in Uhrenerzeugnissen im Monat Juli 1924 562
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 563
- ArtikelSteuerbriefkasten 565
- Artikel75jähriges Geschäftsjubiläum der Firma L. Döring, Inh. W. ... 566
- ArtikelSchaufenster und Reklame 567
- ArtikelSprechsaal 568
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 569
- ArtikelNeue Zahlungsbedingungen der Grossisten des Edelmetallgewerbes 572
- ArtikelWas haben Eltern und Vormünder hinsichtlich der Aufwertung der ... 572
- ArtikelVerschiedenes 572
- ArtikelMesse-Nachrichten 573
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 573
- ArtikelPatentschau 573
- ArtikelVom Büchertisch 573
- ArtikelDie Rochuskapelle (7) 574
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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559 DIE ÜHRMACHERKUNST Nr. 37 Die Fortsetzung des Versieherungsverhältnisses als beitragspflichtige Versicherung gilt nur dann als vereinbart, wenn die nach dem Verteilungsplane zu leistende erste Prämienzahlung innerhalb der gestellten Frist bewirkt ist. Im Verteilungsplane kann vorgesehen werden, daß die Ansprüche für gewisse Gruppen der Versicherten aller oder einzelner Jahrgänge der seit dem i. Januar 1919 abge schlossenen Versicherungen aus der allgemeinen Verteilung ausscheiden und abgesondert geregelt werden. In diesem Falle kann insbesondere dem Versicherten an Stelle seiner bisherigen Versicherung eine neue beitragspflichtige Ver sicherung mit einem von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Mindestbetrag unter Berücksichtigung seines Aufwertungs anteils angeboten werden. Lehnt der Versicherungsnehmer dieses Angebot ab, so wird ihm nach Wahl der Gesellschaft sein Aufwertungsanteil auf seine Kosten bar ausgezahlt oder eine entsprechende beitragsfreie Versicherung eingeräumt. Beträgt der Aufwertungsanteil weniger als 30 Goldmark, so kann in dem Verteilungsplan angeordnet werden, daß der Aufwertungsanteil dem Versicherten unter Aufhebung des Versicherungsverhältnisses bar auszuzahlen ist. Beträgt der Aufwertungsanteil bei Versicherungen von mehr als 2000 Mk. oder eine Jahresrente von mehr als 1000 Mk. weniger als 10 Goldmark, bei anderen Versiche rungen weniger als 3 Goldmark, so wird er nicht ausgezahlt, sondern einer Rücklage zugeführt, die der Treuhänder zum Ausgleich besonderer Härten mit Zustimmung der Aufsichts behörde für die Versicherten zu verwenden hat. Nach Genehmigung des Verteilungsplanes hat der Treu händer den Aufwertungsstock der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft hat für die neu berechneten Ver sicherungsansprüche die Prämienreserven zu berechnen und die erforderlichen Beträge dem Prämienreservefonds zuzuführen. Der Treuhänder wird nach Anhörung der Gesellschaft durch die Aufsichtsbehörde bestellt. Er darf nicht Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder Angestellter der Gesellschaft sein und auch nicht zu den Aktionären gehören. Die Vergütung für den Treuhänder und die übrigen Kosten des Aufwertungsverfahrens gehen zu Lasten des Aufwertungsstocks. Die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag der Gesell schaft oder des Treuhänders eine Ausschlußfrist für die Anmeldung der im Verteilungsplane zu berücksichtigenden Ansprüche festsetzen. Die Ausschlußfrist ist nachnäherer Vorschrift der Aufsichtsbehörde bekanntzumachen. Bei Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen, die mit ausländischen, im Inland nicht beaufsichtigten Unternehmungen abgeschlossen sind, finden die Vor schriften der Durchführungsverordnung keine Anwendung; für solche Ansprüche gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Nachwort zur Generalversammlung der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik, E.G.m.b.H., Glashütte Nachdem wir bereits in voriger Nummer ein Stimmungs bild von dem Verlauf der Generalversammlung gegeben haben, veröffentlichen wir heute Ausführungen über die Arbeit der Prüfungskommission und den Prüfungsbericht. Zu dem letzteren 1 ist zu bemerken, daß der Bericht anfäng lich nicht in allen Teilen zur Veröffentlichung bestimmt war. Wenigstens erklärten sowohl die Verwaltung als auch die Herren des Prüfungsausschusses in der Generalversammlung, daß der Bericht zum Teil vertraulicher Natur sei. Wir sahen deshalb von der Veröffentlichung in der vorigen Nummer ab. Nachdem nun eine andere Zeitung ohne Wissen der Ver waltung und, soweit wir feststellen konnten, ohne Beschluß des Prüfungsausschusses den Bericht abgedruckt hat, haben wir von der Verwaltung ebenfalls die Genehmigung zum Abdruck erhalten. Vom Standpunkt der Genossen aus ist die Behandlung aller dieser Dinge in der breitesten Oeffentlichkeit zu be dauern. Letzten Endes ist doch die Genossenschaft ein Geschäft, das gewisse Geschäftsgeheimnisse unbedingt zu wahren hat, wenn es in erfolgreicher Weise entwickelt werden soll. Wie sich — leider — ergeben hat, ist Vor kommnisse halber, die besser ungedruckt bleiben, sogar Wahrung der wichtigsten Geschäftsgeheimnisse den Genossen gegenübtr zur dringenden Notwendigkeit geworden, weil sich eben bei der großen Zahl der Genossen auch solche darunter befinden, denen der Begriff „Genosse“ noch nicht klar geworden ist. * Die Prüfungskommission der Deutschen Prazisions - Uhrenfabrik Glashütte bei ihrer Tätigkeit Von Walter Quentin (Halle) Die Kommission war für den 5. September zur Auf nahme ihrer Tätigkeit zusammengerufen. Am 4. September nachmittags fand in der Geschäftsstelle des Zentralverbandes eine Vorbesprechung statt, an der außer dem Verbands direktor König noch Kollegen aus der Umgegend von Teuchern sowie einer aus Süddeutschland teilnahmen. Die Kommission beschloß, die Ausführungen der drei Herren, die mit zum Teil recht umfangreichem Material erschienen, zu hören, um das Gehörte bei der bevorstehenden Prüfung zu verwenden. Die Beratungen dauerten bis gegen 10 Uhr abends; eine Unmenge Briefe waren eingelaufen, alle ent hielten Hinweise für die Kommission. Unzählige Punkte, die Kritik an der Verwaltung der Werke und dem Auf sichtsrat übten, wurden der Kommission an Hand gegeben, die sich vor eine schwere, fast unüberwindliche Aufgabe gestellt sah. Am ändern Morgen, pünktlich Y2® Uhr, erschien der Generaldirektor der Werke, Herr Muschan, mit dem Reise wagen, um die Mitglieder der Kommission abzuholen. Das erste Ziel waren die Uhrgläserwerke Teuchern. Um 9 Uhr schon eifrige Arbeit, zunächst Gesamtbesichtigung des Betriebes der Uhrgläserwerke und der Glashütte. Der Werdegang des Uhrglases vom Rohglas bis zur Vollendung, alles im Betrieb, ersichtlich. Das Hauptinteresse galt der Geschäftsführung. Bis 1920 zurück wurden Stichproben gemacht, einzelne Unregelmäßigkeiten der früheren Jahre von geringerer Bedeutung festgestellt, seit der Verschmelzung mit Glashütte Ordnung in den Büchern vorgefunden. Nach vierstündiger Arbeit sofort weiter nach Leipzig. Die groß zügige Anlage der Vereinigten Werke besichtigt und für zu weitgehend erachtet. Begründung als Notwendigkeit für die Zentralisierung durch die Direktion. Große Lager bestände vorgefunden. Weiter nach Hohenstein-Ernst thal im Erzgebirge. Es beginnt langsam zu regnen, der Wagen rast rücksichtslos weiter, Unterhaltung unmöglich. Der starke Luftdruck verurteilt zum Schweigen. Es ist schon dunkel, als wir ankommen. Besichtigung der beiden Grundstücke mit’ Wohn- und Fabrikgebäude. Letzteres voll ausgenutzt mit Maschinen und Arbeitsplätzen. Auch hier der Werdegang vom Rohmaterial bis zum Fertigfabrikat ersichtlich. Dieses Unternehmen läßt ohne weiteres seine
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