Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (31. Oktober 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auslandsnotizen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- ArtikelWahlaufruf 667
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 667
- ArtikelStimmen zur Markenuhrfrage 668
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 670
- ArtikelAktenstücke zur Mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte ... 672
- ArtikelZum Jubiläum unseres Kollegen Albert Bätge in Berlin 673
- ArtikelUhr mit Elektromotoraufzug 674
- ArtikelPatentschau 676
- ArtikelSchaufenster und Reklame 677
- ArtikelSteuerfragen 679
- ArtikelAuslandsnotizen 680
- ArtikelEinladung zum 16. Verbandstag des Rhein.-Westfäl. Verbandes der ... 681
- ArtikelEssen, die Stadt der diesjährigen Tagung des ... 681
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 682
- ArtikelVerschiedenes 685
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 686
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 686
- ArtikelAußenhandel 686
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 687
- ArtikelEdelmetallmarkt 687
- ArtikelDie Rochuskapelle (13) 687
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
680 DIE UHRMACHERKUNST , Nr. 43 S. Nov.: Säch sische Arbeitgeberabgabe. Wenn die am 15. und 25. Oktober fälligen Beträge 10 Mk. nicht erreichten, sind sie jetzt abzuführen. Näheres siehe SND Nr. 231 und 219, U 20, S. 250, U 27, S. 362. 8. NOV.: Vorauszahlung der württembergischen Gewerbe steuer. Schonfrist 2 Tage. Näheres s. SND Nr. 220, U 2i, S. 266. IO. NOV.: Voranmeldung und Vorauszahlung auf Einkommen steuer (1,20/0 des Umsatzes) und Körperschafts steuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 214, 216 und 241, U 15, S. 180, U 18, S. 218, U 33, S. 494. „ Vorauszahlung auf Kirchensteuer. Schonfrist eine Woche. „ Voranmeldung und Vorauszahlung auf Umsatz steuer (2 o/ 0 ) für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 210 und 236, U 15, S. 180, U 30, S. 425, U 38, S. 579. „ Voranmeldung und Vorauszahlung auf Luxussteuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Wenn kein Umsatz, so ist Fehlmeldung erforderlich. Näheres s. SND Nr. 228, U 25, S. 330. „ Zahlung der hessischen Gewerbesteuer an die Finanzkasse. Vom 1. Juli ab von 1,6 % au * I > 2 % ermäßigt, so daß monatlich nur noch 60 % zu zahlen sind. Die Kreisgewerbesteuer beträgt ein Achtel des staatlichen Satzes. Schonfrist eine Woche. Näheres s. U 23, S. 293. Nur Monatszahler. „ Vorauszahlung auf die bayrische Gewerbesteuer. Zwei Zehntel der Vorauszahlung auf die Einkommen steuer, hierzu treten dann noch: ein Staatszuschlag von 100 0/0, Kreisumlage von 50 o/ 0l ferner noch Ge meindeumlage, die bis zu einem Höchstsatz von 400 0/0 erhoben werden darf. Schonfrist eine Woche. Näh. s. SND Nr. 220, U 21, S. 206. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der preußischen Gewerbesteuer für Monatszahler. Schonfrist meist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 205, U 13, S. 150, SND Nr. 218, U 20, S. 250. 18* NOV.: Zahlung des letzten Viertels auf die Reichsver- mögensBteuer für das Kalenderjahr 1924. Schon frist eine Woche. „ Zahlung der Gewerbesteuerbeträge im Frei staat Sachsen. Ein Viertel des Jahresbetrages. Näheres s. U 20, S. 251. „ Fälligkeit der preußischen Grundvermögens steuer. Schonfrist eine Woche. Näh. s. SND Nr. 201. „ Fälligkeit der preußischen Hauszinssteuer. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 215, 217, 229 und 244, U 18, S. 219, U 19, S. 237, U 27, S. 361, U 35, S. 531. Auch in den anderen Staaten ist in der Regel die Grundvermögenssteuer nebst Gemeindezu schlägen, ebenso die Haussteuer fällig. „ Lohnsteuer (erste November-Dekade). Marken kleben. „ Fälligkeit der sächsischen Arbeitgeberabgabe. Näheres s. SND Nr. 210 und 231, U 20, S. 250, U 27, S. 362. IT. NOV.: Ablauf der Schonfrist für Zahlung und Anmeldung der Einkommen-, Umsatz- und Luxussteuer. Letzter Tag zur Zahlung der Kirchenstener. „ Ablauf der Schonfrist zur Zahlung der bayrischen und hessischen Gewerbesteuer. Näheres s. SND Nr. 220. „ Ablauf der Schonfrist zur Voranmeldung und Voraus zahlung der preußischen Gewerbesteuer. Für Monatszahler. 20. NOV.: Vorauszahlung auf die Gewerbeertragssteuer im Gebiet des hamburgischen Staates. 22. Nov.: Letzter Tag zur Zahlung der Vermögenssteuer. „ Letzter Tag der zuschlagsfreien Zahlung der preu ßischen GrundvermögensBteuer und Haus zinssteuer für November. 28. Nov.: Lohnsteuer (zweite November-Dekade). Marken kleben. Sächsische Arbeitgeberabgabe. Dr. H. Auslandsnotizen Auch in England zeigt sich die Bewegung gegen minder- wertige Uhren, und wird der Gedanke an die Einführung einer Standarduhr erwogen. * Die amerikanische Steuer auf Verkäufe von Juweliersachen brachte im ersten Halbjahr 1924 etwas mehr als im gleichen Zeit raum des Vorjahrs, nämlich etwa 10 Mill. Dollar. Da die Steuer 5% beträgt, so läßt sich daraus berechnen, daß der Wert der ver kauften Juwelierartikel etwa 200 Mill. Dollar für das halbe Jahr war. * Im Monat Juli 1924 exportierten die Ver. Staaten von Amerika 17721 Uhren im Werte von 83480 Dollar und Uhrteile im Werte von 47240 Dollar. Der Hauptabnehmer war England. * In den Ver. Staaten von Amerika sollen die Juweliere im ersten Halbjahr Verluste durch Raub und Ueberfälle von mehr als i 1 ^ Mill. Dollar erlitten haben. * Nach einem Bericht des Schweizer Generalkonsuls in Shanghai hat sich der Absatz von Schweizer Uhren in China zwar im all gemeinen sehr gut entwickelt. Der Ruf der Schweizer Uhr komme aber in Mißkredit durch den Verkauf von billigen Uhren in ver goldeten Gehäusen mit angeblich 2ojähriger Garantie, während nach kurzem Gebrauch die Vergoldung der Gehäuse sich bereits merklich abnutze. * Nach der eidgenössischen Fabrikstatistik sind 12 % der f> e - samten in der Schweizer Uhrenindustrie beschäftigten Arbeiterschaft Ausländer. Davon etwa 40 % Deutsche, 38 % Italiener und 10 0/0 Franzosen. Das französisch - schweizerische Abkommen von 1921 über die Uhrenkontingentierung bleibt bis Ende 1925 in Kraft. * Nach Mitteilung des eidgenössischen Amtes für Gold- nnd Silberwaren sind im dritten Quartal 1924 von den Kontrollämtern 304806 goldene und 434114 silberne Uhrgehäuse amtlich gestempelt worden. Im dritten Quartal 1923 waren 287737 goldene und 328057 silberne Gehäuse gestempelt. * DerSchweizer Uhrenexport betrug in den ersten 8 Monaten 1924: 3,64 Mill. Taschenuhren aus Gold, Silber oder Nickel, 2,9 Mill. fertige Werke von Taschenuhren, 700000 Uhrgehäuse aus Gold, Silber oder Nickel. Dies bedeutet eine Zunahme von 50 bis too 0/0 gegenüber dem gleichen Zeitraum (Januar bis August) des Vorjahres. * An der Jahrhundertfeier der Genfer Uhrmacherschule nahmen Delegierte von Deutschland, England, Ver. Staaten von Amerika und Frankreich teil. * In Genf wurde anläßlich der Feier der Uhrmacherschule die „Soci6t6 Suisse de Chronometrie“ gegründet. Der Gesell schaft schlossen sich etwa 600 Festteilnehmer an und wählten zu ihrem Präsidenten den Leiter des Laboratoriums für wissenschaftliche Uhrenforschung in Neuenburg, Professor A. Jaquerod. * Eine Schweizer Firma, die das alleinige Verkaufsrecht der Fabrikate einer Uhrenfabrik hatte, wurde gegen einen Uhrengrossisten in Basel, an den die Firma früher Waren geliefert, dies dann aber eingestellt hatte, klagbar. Der Grossist inserierte nämlich in Fach blättern unter anderem die noch auf seinem Lager befindlichen Fabri kate der Firma wie folgt: Marke X und Y, elegante Uhren, „mehr fürs Auge“. Die Klägerin verlangte Schadenersatz, da durch die Bezeich nung „mehr fürs Auge“ beim Publikum wie auch bei Fachleuten der Eindruck entstünde, daß die betreffenden Marken hinsichtlich Uhrwerk und Genauigkeit minderwertig und nur hinsichlich der Ausstattung gut seien. Sie sähe hierin unlauteren Wettbewerb. Der Beklagte bestritt, daß die Bezeichnung „nur fürs Auge“ unwahr sei, die Uhren seien sehr billig und könnten nicht als Präzisions uhren gelten, womit aber nicht gesagt sei, daß sie nicht relativ gut seien. Infolge ihres guten Aussehens fänden sie guten Absatz. Fach leute würden den Ausdruck richtig verstehen, da sie die Fabrikate kennen, und nur für Fachleute sei das Inserat bestimmt. Das Schweizer Gericht holte ein Gutachten darüber ein, ob die Uhren Präzisionsuhren seien und die Bezeichnung „mehr fürs Auge“ irreführend und unrichtig sei. In der Entscheidung heißt es: Die Bezeichnung sei sachlich nicht unzutreffend. Das Inserat sei im Fachblatt erschienen und enthalte keine unwahre Ankündigung. Der Beklagte habe Uhren der betreffenden Marken auf Lager und würde sich nur selbst schaden, wenn er mit dem Inserat „mehr fürs Auge“ beabsichtige, die Uhren im Werte herabzusetzen. Die Klage wurde abgewiesen, auch das Urteil durch das Appellationsgericht bestätigt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder