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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (14. November 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 705
- ArtikelWie wehrt sich der Uhrmacher gegen Hausierer, Ausspielungen ... 706
- ArtikelAktenstücke zur Mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte (5) 709
- ArtikelSchaufenster und Reklame 711
- ArtikelEin bemerkenswertes Urteil 713
- ArtikelWas schenke ich meinem Lehrling zu Weihnachten? 713
- ArtikelSteuerfragen 714
- ArtikelAus der Werkstatt 715
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 715
- ArtikelVerschiedenes 718
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 719
- ArtikelMesse-Nachrichten 719
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 719
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 719
- ArtikelEdelmetallmarkt 719
- ArtikelDie Rochuskapelle (15) 720
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Alleiniges und eigenes Organ des Zentraloerbandes der Deutschen Uhrmacher, E. 0, Sitz Halle (Saale) 49. Jahrgang Halle, am 14. November 1924 Nummer 45 ___ Naohdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmigung der Sohrlftleltung verboten Bekanntmachungen Anträge zur Hauptausschußsitzung. Wie schon bekanntgegeben, findet am 16. und 17. November in Kassel eine Vorstands- und Hauptausschußsitzung des Zentralver- bandes statt. Anregungen und Anträge, die noch auf der Hauptausschußsitzung behandelt werden sollen, bitten wir unverzüglich an den zuständigen Unterverband zu richten, damit der Antrag von dort aus zur Hauptausschußsitzung zur Sprache gebracht werden kann. Weiterveräußerungsbescheinigungen 1925. Ver schiedene Finanzämter haben bereits Aufforderungen er lassen, die Anträge zur Erneuerung der Weiterveräußerungs bescheinigung zu stellen. Dabei ist teilweise der Termin für die Einreichung auf den 15. November festgesetzt worden. Wir weisen darauf hin, daß nach den Ausführungs bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz die Frist für die Ein reichung der Anträge zur Erneuerung der Weiterveräußerungs bescheinigungen auf den 1. Dezember festgesetzt ist. Wir raten unseren Mitgliedern, soweit es möglich ist, die von den Finanzämtern festgesetzten Termine innezu halten. Für die Stellung d«r Anträge haben wir besondere Antragsformulare gedruckt vorrätig, die wir den Ver einigungen zur Verfügung gestellt haben. Die Uebersendung an einzelne Kollegen kann nur erfolgen, wenn der Bestellung ein fertig adressierter und freigemachter Briefumschlag bei gefügt wird. Die Luxussteuerpflicht leichter goldner Trauringe. Immer wieder werden Anfragen an uns gerichtet, ob leichte goldene Trauringe der Luxussteuer im Einzelhandel unter liegen. Diese Anfragen haben ihren Grund jedenfalls in einer Verwechselung, die darauf zurückzuführen ist, daß goldene Trauringe mit einem Feingehalt von 333/000 bei einer Schwere bis etwa 3 g als Gegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne der Preistreibereigesetzgebung angesehen werden. Das hat jedoch mit der Luxussteuerpflicht nichts zü tun. Auch ganz leichte goldene Ringe von dem niedrigsten Feingehalt unterliegen also der Luxusbesteuerung im Einzel handel. Arbeitszeit und Gehilfenlöhne. Durch die Ver ordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 ist unter gewissen Bedingungen eine Ueberschreitung der acht stündigen Arbeitszeit zulässig. Es soll jetzt festgestellt werden, welche Regelung die Arbeitszeit auf Grund dieser Verordnung im Handwerk erfahren hat. Unsere Vereini gungen werden deshalb gebeten, bis spätestens zum der Verbandsleitung 25. November der Geschäftsstelle mitzuteilen, welche Arbeitszeit in ihren Bezirken jetzt für unser Gewerbe gilt. Auch ist anzugeben, auf welcher Grundlage diese Regelung beruht, ob sie also auf freie Vereinbarung zu rückzuführen ist, oder ihr ein T a r i f v e r t r a g zu grunde liegt. Damit ein Vergleich gegenüber den Vorkriegsverhält- nissen möglich ist, ist weiter die vor dem Kriege maß gebende Arbeitszeit mit anzugeben. Die Angaben müssen, wenn die Ermittelung ihren Zweck nicht verfehlen soll, möglichst eingehend und genau sein. Man muß auf Grund ihrer auch ohne weiteres die Gesamtarbeitszeit für eine Woche feststellen können. Gleichzeitig wird um Angabe der in den Bezirken der einzelnen Vereinigungen gezahlen Gehilfenlöhne gebeten. Garantiezeit. Wir machen die Kollegen darauf auf merksam, daß auf der letzten Reichstagung der folgende Beschluß gefaßt worden ist: „Als Höchstgrenze der Garantiezeit werden fest gesetzt: Für Reparaturen 6 Monate, für neue Uhren im Verkaufswerte von mehr als 10 Mk. ein Jahr.“ Wir bitten, die in diesem Beschluß gesetzte Höchst grenze bei Zusicherung von Garantien zu beachten. Sterbegeld. Das Sterbegeld des Zentralverbandes von 100 Mk. ist gezahlt worden an die Hinterbliebenen des Kollegen Ad. Meyer (Hamburg). Bei Zahlungen an uns bitten wir, die verschiedenen Postscheckkonten streng getrennt zu halten. Es sind be stimmt für Zahlungen für UHRMACHERKUNST (Bezug, Anzeigen) das Postscheckkonto: DIE UHRMACHERKUNST, Halle (Saale), Postscheckamt Leipzig, Nr. 103533, für den Zentralverband (Beiträge, Fachbücher, Reparaturpreislisten, Bezug des SND) das Postscheckkonto Zentralverband der Deutschen Uhrmacher Halle (Saale) Nr. 139 53- Außerdem besitzt der Wirtschaftsverband der Optik führenden Uhrengeschäfte ein Postscheck konto unter Nr. 20304 beim Postscheckamt Erfurt. Auch bitten wir, stets auf den Postscheckabschnitten anzugeben, wofür die Zahlung bestimmt ist, damit Rückfragen und Fehlbuchungen vermieden werden. Andere als auf <)ie Zahlung bezügliche Bemerkungen und Mit teilungen bitten wir auf den Zahlkarten nicht anzubringen.
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