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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (21. November 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- ArtikelDie Ermäßigung der Luxussteuer und das Weihnachtsgeschäft 721
- ArtikelDie astronomische Uhr in St. Marien zu Lübeck 722
- ArtikelWas ist Alpaka? 725
- ArtikelOptiker-Werkstattmaschinen 725
- ArtikelAktenstücke zur mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte ... 726
- ArtikelSchaufenster und Reklame 729
- ArtikelAus der Kundenpraxis 731
- ArtikelSprechsaal 731
- ArtikelSteuerfragen 732
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 733
- ArtikelAuszug aus dem Jahresbericht der Gesellschaft der Freunde des ... 736
- ArtikelVerschiedenes 737
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 737
- ArtikelEdelmetallmarkt 737
- ArtikelDie Rochuskapelle (16) 738
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 46 DIE UHRMACHERKUNST 733 Nach § 34 des Einkommensteuergesetzes sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens der in privaten „Dienst - oder Auftrags verhältnissen stehenden Personen die Entschädigungen, welche nach ausdrücklicher Vereinbarung zur Bestreitung des durch den Dienst oder Auftrag veranlaßten Aufwandes gewährt werden, insoweit außer Ansatz zu lassen, als ihr Betrag den erforderlichen Aufwand nicht übersteigt“. Ist der dienstliche Aufwand in Höhe der vereinbarten Entschädigung erforderlich, so muß der Privatangestellte nicht weiter noch ziffern mäßig nachweisen, daß und wie er den ihm zugebilligten Betrag im einzelnen tatsächlich verbraucht hat. Da unter der Bezeichnung „Dienstaufwandsentschädigungen“ manchmal Bezüge gewährt werden, die ein Entgelt für Arbeits leistung darstellen, so sind die Entschädigungen, die den in privaten Dienst- oder Auftragsverhältnissen stehenden Personen zur Bestreitung des durch den Dienst oder Auftrag veranlaßten Aufwandes gezahlt werden, grundsätzlich als Arbeitslohn anzusehen und unter liegen daher dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Vergütungen für tatsächlich entstandene bare Auslagen, wie von Ihnen bereits auf gezählt, zu denen übrigens auch Post-, Telegraphen - und Telephon gebühren rechnen, bleiben steuerabzugsfrei. Die Aufwendungen für Essen und Trinken sind nur insoweit steuerabzugsfrei, als sie Mehraufwendungen gegenüber den dafür in Ihrem Haushalt gemachten Aufwendungen darstellen. Zur Abgeltung weiterer Werbungskosten soll der monatlich 50 Mk. betragende steuerfreie Lohnbetrag dienen. Von dem eventuell restierenden Betrage der Spesen, soweit sie nicht nach dem Gesagten steuerfrei zu bleiben haben, sind nicht 10 %, sondern je nach dem Familienstand — bei Ihnen also mit Frau und Kind — 8 o/ 0 Steuer zu erheben. Bei den öffentlichen Beamten braucht die Aufwandsentschädi gung nicht nachgewiesen zu werden, da die Höhe von der Behörde festgesetzt ist und daher die Vermutung der Richtigkeit hat. Letzteres wird bei der von privater Seite erfolgten, vereinbarten Festsetzung nicht unter allen Umständen angenommen; die Veranlagungsbehörde hat daher zu prüfen, ob und in welcher Höhe nach der Verkehsr- auffassung ein besonderer bernflicher Aufwand nach Stellung und dienstlichen Aufgaben des Angestellten und der Art und dem Um fang des Unternehmens als erforderlich gelten kann. Sie werden gut tun, die durchschnittlich Ihnen erwachsenden baren Auslagen und Mehraufwendungen für Essen und Trinken dem Finanzamt nachzuweisen und einen bestimmten Betrag Ihrer Ver trauensspesen, der dem Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht unter liegen soll, durch Festsetzung einer Pauschalsumme zu vereinbaren. * Münzensammlung Frage: Ich habe eine Münzensammlung. Mußte ich diese Sammlung bei der Vermögenssteuer angeben? Unterliegt fernerein Verkauf einzelner Stücke daraus, z. B. silberner Taler, der Luxassteuer? Antwort: Während Gold- und Silbermünzen bei der letzten VermögeDssteuerveranlagung mindestens mit dem Metallwert am 31. Dezember 1923 anzusetzen waren, bestand für Sammlungen (also auch für Ihre Münzensammlung) eine ziemlich hohe Freigrenze. Nach der zweiten Steuernotverordnung sollten Sammlungen nur dann herangezogen werden, wenn der Anschaffungspreis bei An schaffungen vor dem 1. Januar 1919 für den einzelnen Gegenstand 10000 Mk. betragen hat. Nach den ministeriellen Durchführungs bestimmungen wurden für spätere Anschaffungen entsprechende Preise festgelegt, so z. B. sollte die Heranziehung zur Vermögens steuer erfolgen, wenn der Anschaffungspreis in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis 30. Juni 1922 bei einzelnen Gegenständen 80000 Mk. oder darüber, bei mehreren gleichartigen oder zusammengehörigen Gegen ständen 800000 Mk. betragen hat. Da Ihre Münzensammlung ver mutlich diese Werte nicht erreicht, so unterlag sie auch nicht der Vermögenssteuer 1924. Der Verkauf unterliegt der Luxussteuer, und zwar in jedem Falle, auch dann, wenn Sie Stücke aus Ihrer Sammlung als Privat mann veräußern. Wir bitten dringend, uns Manuskripte für Vereinsnacb- richten in einigermaßen leserlicher Schrift einzusenden Unsere Setzer sind zwar mancherlei schlechte Schrift gewöhnt, das, was aber manche Kollegen uns als Vereinsnachricht einsenden, spottet geradezu jeder Beschreibung. Weiter bitten wir, Manuskripte immer nur auf einer Seite zu beschreiben. Uhrmacherverband von Vorpommern und Rügen Versammlung am 28. Oktober in Stralsund. Nachdem eine Vorstandssitzung um 10 Uhr stattgefunden batte, er öffnete um 11 Uhr Herr Kollege Kuhs die sehr gut beschickte Ausstellung mit einer Begrüßung der erschienenen Grossisten und einem Dank für die Teilnahme. Um 12 Uhr begannen die Verhandlungen. Nach Ver lesung des Protokolls, welches genehmigt wurde, erstattete Herr Kollege Kuhs den Geschäftsbericht, in dem er vor allen Dingen auf die Mißstände, die nach der Einführung der Rentenmark eingetreten seien, hinweis. Wie sehr sich auch jeder über deren Einführung freue, so sei doch seitdem die Kollegialität in vielen Fällen erschüttert. Jetzt beginne vielfach Schleuderei und Unterbietung; unter anderem seien auch diejenigen, die während der Inflationszeit vom Edelmetall handel gelebt hätten, nun wieder zum Uhrenverkauf zurückgekehrt und versuchten, durch Preisdrückerei das wieder wettzumachen, was sie beim Metallhandel vernachlässigt hatten. Doch auch dies werde nur seine Zeit dauern und schließlich würden auch diese Kollegen einsehen, daß man nur vom Verdienst bestehen kann. Der^ Vor sitzende hob hervor, daß das Reparaturgeschäft sehr wichtig sei und über die schwere Zeit hinweg helfen werde. Anerkannt wurde hierbei auch der Nutzen der Reparaturpreislisten und der sachge mäßen Kalkulationen Zu dem Haupterfolg, der in dem Innehalten der Preise bestände, hätten nicht zum wenigsten auch die Vorstände und Obermeister der einzelnen Innungen beigetragen, die nicht mude wurden, immer neue Versammlungen einzuberufen und die neuen Reparaturpreise bekanntzugeben und zu deren Einhaltung auf- tnrufen. Kollegen, die dem Verbände noch nicht angeborten, müßten durch die Innung des betreffenden Bezirkes aufgeklärt werden, da die Organisation zahlreiche Vorteile biete. Nach einer Besprechung der Reparaturpreise erstattete der Vorsitzende noc einen Bericht über die Reichstagung in Hamburg. Als Reiseent schädigung wurden 150 Mk. nachbewilligt. Die Satzungsänderungen wurden genehmigt. Der nächste Verbandstag soll Anfang Februar !925 stattfinden. Die Versammlung nahm noch Kenntnis von An tag 42 zur Reichstagung und wünschte, daß es bekanntgemacht *ttd, daß der Unterverband von Vorpommern und Rügen nicht identisch ist mit dem Unterverband Pommern. (Antrag 42 ist vor der Reicbstagung von dem Antragsteller bereits zurückgezogen worden. Die Schriftleitung.) Dem ersten Vorsitzenden des Zentralverbandes, Herrn Kollegen Kochendörffer, wurde für seine dem Verband ge leistete Arbeit der Dank ausgesprochen. L. Kuhs, Vorsitzender. W. Müns, Schriftführer. Die Jubelfeier der Dresdner Innung Am 1. November beging die Dresdner (Zwangs-)Innung die Feier ihres 25 Stiftungsfestes im „Konzerthaus*. Die Dresdner Uhrmacherei tritt bereits um 1545 zunftmäßig geordnet innerhalb der Innung der „Kleinschmiede“ auf. 1668 bestätigt der Kurfürst Johann Georg II. die „Innung der Kleinuhrmacher“, deren unmittel bare Fortsetzung die heutige Innung bildet. Die Dresdner Innung gehört somit zu den ältesten Deutschlands. Doch darüber hat ja schon unser Fachhistoriker Engelmann eingehend geschrieben.— Dem damaligen Obermeister und jetzigen Ehren Obermeister Ernst Schmidt gelang es im Frühsommer 1899. das zusammengeschmolzene Häuflein der Innungsuhrmacher zur Bildung der neuen Zwangs innung zusammenzuschließen. Die Zwangsinnung begann am 1. Juni 1899. In dem Wörtlein „Zwang“ liegt heute für uns etwas Paradoxes. Führte doch in Wirklichkeit die Neubildung aus manchem noch bestehenden altzünftlerischen Zwange in die Freiheit. War die Mit gliederzahl vor der Umwandlung 33, so betrug sie mit Beginn der neuen Innungsordnung 237 Mitglieder. Obermeister Roth schilderte die neuere Geschichte der Dresdner Innung in seiner Festansprache eingehender. Er wies darauf hin, welche Errungenschaften und welchen beruflichen Segen der Ge meinsinn der Kollegen im letzten Vierteljahrhundert zeitigte. Die fachliche Arbeit der Innung erstreckte sich zunächst auf das Lehr lings- und Prüfungswesen. Auf dem Gebiet des Bildungs- und Schulwesens ist die Einrichtung einer Zeichenklasse (1902) und deren Ausbau zum regelrechten Werkunterricht (1923) von großer Bedentung. Während der Kriegsjahre war es eine der Hauptaufgaben der Innung, die Versorgung mit Materialien sicherzustellen und den Zurück gebliebenen mit Rat und Hilfe beizustehen. In welchem Maß die Innung wuchs, beweist ihre 1922 vollzogene Gliederung in Gruppen. Teils machte sich diese Unterteilung durch die Kriegsnachwirkungen mit ihren extremen Inflationserscheinungen nötig, anderenteils wurde die Harmonie unter den Kollegen durch die nunmehr monatliche Zusammenführung wesentlich gefördert. Der Redner streifte dann auch die Tätigkeit des Landesverbandes der sächsischen Uhrmacher innungen und des Zentralverbandes für Deutschland, an deren Arbeiten die Dresdner Innung stets regen Anteil genommen habe. Mit dem Wunsche, auf ein weiteres segensreiches Wirken der Innung schloß Obermeister Roth seine Ausführungen. Dem Festausschuß war es gelungen, eine abwechslungsreiche Vortragsfolge zusammen zustellen. Vom lorbeer- und blumengeschmückten Podium erfreuten die Festgemeinde erwählte musikalische und deklamatorische Vor träge. Fräulein M. Schmidt sprach einen Prolog (verfaßt vom
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