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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (28. November 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schaufenster und Reklame
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Dezember
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus unserer Auskunftsmappe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 739
- ArtikelHauptausschußsitzung am 17. November 1924 in Kassel 740
- ArtikelDas Deutsch-Schweizerische Handelsabkommen 742
- ArtikelKalkulation 743
- ArtikelVom Beobachter 744
- ArtikelDie astronomische Uhr in St. Marien zu Lübeck (Schluß) 746
- ArtikelPatentschau 748
- ArtikelSchaufenster und Reklame 749
- ArtikelSteuertermine für Dezember 751
- ArtikelAus unserer Auskunftsmappe 751
- ArtikelAus der Werkstatt 752
- ArtikelZentralausschuß für Deutsche Schmuckkultur (E. V.) 752
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 752
- ArtikelVerschiedenes 753
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 753
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 753
- ArtikelEdelmetallmarkt 753
- ArtikelDie Rochuskapelle (17) 754
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 47 DIB UHRMACHERK UNST 751 Ausgabe, d. h. diejenige vom Freitag oder das Samstag- Morgenblatt, da sie zuletzt gelesen wurden. Infolgedessen wird in den betreffenden Nummern inseriert. Dies'gilt für die Großstadt. A “ Die in kleinen Amtsstädten erscheinenden Zeitungen sind größtenteils in den nahen Landorten gut verbreitet. Die Landbewohner kennen den freien Samstagnachmittag nicht. Dieser Tag verursacht ihnen viel Mühe, denn Haus und Hof sollen am Sonntag blitzblank dastehen. Diese Leute haben erst an dem eigentlichen Ruhetage Zeit übrig für die Außenwelt. Die Zeitung wird dann aber vom Anfang bis zum Schluß gelesen. Der Landbevölkerung wird man also in der Samstag-Ausgabe sagen, was man zu verkaufen hat. Wenn dann die Hausfrau auf den Wochenmarkt geht, macht sie in der Stadt die notwendigen Einkäufe, infolgedessen muß das Inserat so gesetzt sein, daß die Frau bis zum Ende des Marktes den Namen des Inserenten nicht vergessen hat und dann bei dessen Konkurrenten einkauft. In Industricorten haben Anzeigen, die am Zahltage er scheinen, großen Erfolg. Wenn an diesem Tage für irgend einen Gegenstand Geld bereitgemacht wird, dann wird auch bestimmt gekauft. Für Festtage, wie Ostern und Weih nachten, empfehle ich, die Propaganda noch zu verstärken. Ein einmal erschienenes Inserat wird nur in seltenen Fällen Erfolg aufweisen. Bei sogenannten Empfehlungs anzeigen ist es nicht ratsam,'sich mit einer einmaligen Ver öffentlichung zu begnügen. Wenn man aber für jede Uhren sorte jede Woche ein Inserat erscheinen läßt, genügt es. Die Leser kennen die Dauer-Inserenten genau und werden bei vorliegendem Bedarf die Einkäufe bei ihnen machen. Steuertermine für Dezember 5t Dez.: Lohnsteuer (letzte Dekade). Abführung der im November einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von den jenigen Betrieben, bei denen dieser Betrag 12 Mk. nicht überstiegen hat. Markenkleben. Näheres siehe SND Nr. 227, U 25, Beilage S. X, U 45, S. 714. „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Wenn die am 15. und 25. November fälligen Beträge 10 Mk. nicht erreichten, sind sie jetzt abzuführen. Näheres siehe SND Nr. 231 u. 219, U 20, S. 250, U 27, S. 362. Die Arbeitgeberabgabe soll mit Wirkung vom 15. Dezember ab auf die Hälfte ermäßigt werden. 8. Dez.: Vorauszahlung der württembergischen Gewerbe steuer. Schonfrist 2 Tage. Näheres s. SND Nr. 220, ü 21, S. 266. 10. Dez.: Voranmeldung und Vorauszahlung auf Einkommen steuer (1,20/0 des Umsatzes) und Körperschafts steuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 214, 216 und 241, U 15, S. 180, U 18, S. 218, U 33, S. 494, U 45, S. 714. Die Ermäßi gung um ein Viertel kommt erst für die am 10. Januar 1925 fällige Vorauszahlung (für De zember 1924) in Betracht. „ Vorauszahlung auf Kirchensteuer. Schonfrist eine Woche. a Voranmeldung und Vorauszahlung auf Umsatz steuer (2 o/q) für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 210 und 236, U 15, S. 180, U 30, S. 425, U 38, S. 579. Die Ermäßigung vom 1. Januar 1925 ab auf i‘/a % macht sich erst bei der Februarzahlung fühlbar. a Zahlung der hessischen Gewerbesteuer an die Finanzkasse. Vom 1. Juli ab von 1,6 % au ^ 1,2 % ermäßigt, so daß monatlich nur noch 60 % zu zahlen sind. Die Kreisgewerbesteuer beträgt ein Achtel des staatlichen Satzes. Schonfiist eine Woche. Näheres s. U 23, S. 293. Nur Monatszahler. n Vorauszahlung auf die bayerische Gewerbesteuer. Zwei Zehntel der Vorauszahlung auf die Einkommen steuer, hierzu treten dann noch: ein Staatszuschlag von 100 %, Kreisumlage von 50 %, ferner noch Ge meindeumlage, die bis zu einem Höchstsatz von 400 o/ 0 erhoben werden darf. Schonfrist eine Woche. Näh. s. SND Nr. 220, U 21 S. 206. IO. Dez.: Voranmeldung und Vorauszahlung auf Luxussteuer (*5%1 für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Wenn kein Umsatz, so ist Fehlmeldung erforderlich. Näheres s. SND Nr. 228, U 25, S. 330. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der preußischen Gewerbesteuer für Monatszahler. Schonfrist meist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 205, U 13, S. 150, SND Nr. 218, U 20, S. 250. 15. Dez. : Fälligkeit der preußischen Grundvermögens steuer. Schonfrist eine Woche. Näh. s. SND Nr. 201. „ Fälligkeit der preußischen Hauszinssteuer. Schonfrist eine Woche. Näheres s. SND Nr. 215, 217, 229 und 244, U 18, S. 219, U 19, S. 237, U 27, S. 361, U 35, S. 531. Auch in den anderen Staaten ist in der Regel die Grundvermögenssteuer nebst Gemeindezu schlägen, ebenso die Haussteuer fällig. „ Lohnsteuer (erste Dezember - Dekade). Marken kleben. „ Fälligkeit der sächsischen Arbeitgeberabgabe. Näheres s. SND Nr. 210 und 231, U 20, S. 250, U 27, S. 362. 17. Dez.: Ablauf der Schonfrist für Zahlung und Anmeldung der Einkommen-, Umsatz- und Luxussteuer. „ Letzter Tag zur Zahlung der Kirchensteuer. „ Ablauf der Schonfrist zur Zahlung der bayerischen und hessischen Gewerbesteuer. Näheres s. SND Nr. 220. „ Ablauf der Schonfrist zur Voranmeldung und Voraus zahlung der preußischen Gewerbesteuer. Für Monatszahler. 22. Dez. : Letzter Tag der zuschlagsfreien Zahlung der preußi schen Grundvermögenssteuer und Hauszins- steuer für Dezember. 25. Dez.: Lohnsteuer (zweite Dezember-Dekade). „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. 31. Dez.: Letzter Tag für Anmeldung von Aufwertungs ansprüchen aus Sparkassenguthaben. An meldestelle: Sparkasse. „ Letzter Tag für Anmeldungen von Ansprüchen aus Hypothekenforderungen, wenn eine von der normalen abweichende Aufwertung in Frage kommt, z. B. bei Erbschaftsforderungen, Restkaufgeld hypotheken, Unterhaltungsansprüchen. Anmeldestelle: Amtsgericht. Dr. H. Aus unserer Auskunftsmappe Eintragung einer Hypothek au! Grund einer Ver einbarung Frage: Ich habe einem Hypothekengläubiger an Stelle einer alten acoooo-Mk.-Hypothek im Januar 1921 eine Hypothek über 3000 Goldmark eintragen lassen. Es ist vor Zeugen vereinbart, daß diese Hypothek bis 1929 unkündbar sein soll. Eingetragen ist diese Vereinbarung nicht. Jetzt hat der Hypothekengläubiger zum 1. April 1925 gekündigt. Kann die Unkündbarkeit nachträglich zwangsweise eingetragen werden oder bietet sich sonst eine Möglichkeit, die Kündigung der Hypothek zu beanstanden? Antwort: Gegen die auf Grund der Vereinbarung in Höhe von 3000 Goldmark eingetragene Hypothek läßt sich nichts einwenden; sie besteht zu Recht. Im übrigen kommt es auf die Vereinbarungen an wie sie im Zeitpunkt der Eintragungsbewilligung bestanden haben. Bei der Eintragungsbewillignng sollen alle sonstigen Neben verabredungen, z. B. wenn Rückzahlung des Geldes verlangt werden kann, Zinsen usw. angegeben werden. Um nachträglich die ver einbarte „Unkündbarkeit bis 1929“ zur Geltung im Grundbuch zu bringen, ist der Nachweis erforderlich, daß noch zur Zeit der Ein tragungsbewilligung diese Verabredung bestanden hat und nur ihre Eintragung unterlassen ist. In der Eintragungsbewilligung wird die Unkündbarkeit nicht erwähnt sein, denn sonst hätte sie eingetragen werden müssen. Dem Hypothekengläubiger würde mitzuteilen sein, daß mit Rücksicht auf die Vereinbarung, welche die Kündigung vor 1929 ausschließt, die Kündigung zum 1. April 1925 als unzulässig zurück gewiesen würde. Wenn es übersehen sei, die verabredete „Unkünd barkeit bis 1929“ einzutragen, so sei doch durch Zeugen einwandfrei die dahingehende Verabredung festzustellen. Da im Falle der Zession der Hypothek an einen anderen Gläubiger für diesen die Eintragungen im Grundbuch maßgebend sind, so könnte der Hypothekenschnldner auf Klarstellung klagen, um die grundbuchliche Eintragung der vereinbarten Unkündbarkeit zu erwirken. H.
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