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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (12. Dezember 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zur fünften Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- ArtikelWirtschaftsausschuß für das Uhrengewerbe 771
- ArtikelEinladung zur fünften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 772
- ArtikelDie üble Nachrede 773
- ArtikelDie alten wissenschaftlichen Instrumente der Sammlung Mensing in ... 776
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 776
- ArtikelGeschäftsentwicklung 777
- ArtikelSteuerfragen 778
- ArtikelAußenhandel mit Uhrenerzeugnissen im Monat Oktober 1924 781
- ArtikelSprechsaal 781
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 782
- ArtikelPatentschau 784
- ArtikelZahlungsbedingungen der Fachgruppe Großuhren und Taschenuhren ... 785
- ArtikelVerschiedenes 785
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 786
- ArtikelEdelmetallmarkt 786
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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772 DIE UMkMAOHKRK llNST Ni. 49 Einladung zur fünften Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher Hierdurch laden wir alle Lehrmeister ein, ihre Lehrlinge zur Beteiligung an unserer Lehrlingsarbeitenprüfung an zuhalten. Berechtigt zur Teilnahme sind alle Lehrlinge von deutschen Uhrmachern, die dem Zentralverband als Mitglied angeschlossen sind. Die Beteiligung ist freiwillig und völlig kostenlos. Die Prüfung ist kein Ersatz für di£ von der Gewerber Ordnung vorgeschriebene Gehilfenprüfung, sondern eine Einrichtung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Sie soll den Jüngern unseres Faches ein Ansporn sein zu Abb. i Abb. a besonders guten Leistungen und gleichzeitig eine Anerkennung in sich schließen für die Aufopferung der Herren Lehrmeister. Gefordert werden von den Lehrlingen im 1. Lehrjahr: Anfertigung eines Amboß aus Stahl nach vorstehender Maßskizze (Abb. i). Die Maßziffern sind in Millimetern zu nehmen. Diese Aufgabe soll eine Feil- und Schleifarbeit sein; etwa aus geführte Polierarbeit wird nicht gewertet. Der Amboß soll blauhart sein. Die Seitenflächen sind nicht auf der Glasplatte zu schleifen, sondern sollen die Feilarbeit erkennen lassen. 2. Lehrjahr: Anfertigung eines Federkerns aus Stahl nach vorstehender Maßskizze (Abb. 2). 3. Lehrjahr: Auf einer Messingplatte von 30 mm Länge, 15 mm Breite und 1,5 mm Dicke eine Steinfassung ür Radstein in drei Entwickelungsstufen der Fertigstellung anfertigen. 1. Die Ausdrehung für den Lochstein; 2. den Stich für den Kragen; 3. Fassen des Steines und Auf deckung. Die bei der Arbeit verwendeten Stichel sind bei zufügen. Bei selbstverfertigten Sticheln ist dieses anzugeben. 4. Lehrjahr: Anfertigen eines Kleinboden- und Sekundentriebes aus Rohfurnituren, Aufsetzen passender Räder (ebenfalls Rohfurnituren); Aufmontieren auf eine Messingplatte von 3 mm Dicke, so, daß das Kleinbodenrad mit dem Sekundentrieb im Eingriff steht. Die Form der Platte und Kloben ist beliebig. Die Länge der Trieb wellen ohne Zapfen soll 6 mm sein. Mindestens ein Zapfen muß in Lochstein laufen. ““Alle Maße sind auf !/, 0 mm genau einzuhalten. Die Ar beiten sind mit einem Fadenschildchen zu versehen, welches das Kennwort trägt. Das Kennwort ist möglichst kurz zu wählen und noch eine beliebige vierstellige Zahl beizufügen. Die Bewertung erfolgt durch Punktwertung auf folgender Grundlage: o = ungenügend, 1 bis 2 = genügend, 3 bis 4 = fast gut, 5 bis 6 = gut, 7 bis 8 = sehr gut, 9 bis 10 = ausgezeichnet. Die Punktwertung geschieht nach drei Gesichtspunkten: 1. Der äußere Eindruck, 2. Ge nauigkeit der Maße, 3. Die Ausführung der neuen Teile. Als Preise stehen zur Verfügung: Diplome und Aus zeichnungen des Zentralverbandes;' die Rudolf-Flu me-Stif tung zur alljährlichen Verteilung an tüchtige Uhrmacher lehrlinge. Weitere Zuwendungen stehen noch in Aussicht. Das Diplom des Zentralverbandes erhält ein Lehrling des vierten Lehijahres, der mindestens neun Punkte erreicht und bei zwei weiteren Prüfungen mindestens sechs Punkte erhalten hat. Hat er die letztere Bedingung nicht erfüllt, so er hält er die erste Auszeichnung. Die Lehrlinge im ersten bis dritten Lehrjahr erhalten für neun bis zehn Punkte die erste, und für sieben bis acht Punkte die zweite Auszeichnung. Geschäftsordnung für die Einreichung: Jedes Prüfungsstück ist mit einem selbstgewählten Kennwort und dem Lehrjahr zu versehen. In einem verschlossenen Um schläge, der das gleiche selbstgewählte Kennwort tragen muß, ist die Bescheinigung des Lehrmeisters beizufügen, daß der Lehrling die Arbeit ohne fremde Hilfe ausgeführt hat. Anmeldungen sind kostenfrei von der Geschäfts stelle des Zentralverbandes in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu beziehen. Es werden dann zwei verschiedene Vordrucke zugesandt, von denen der erste Vordruck Raum für Kennwort, Name des Lehrlings, Name und Wohnort des Lehrherm, und der zweite Raum für Kennwort, Alter des Lehrlings, Lehrjahr, Bezeichnung der zu der Prüfung eingesandten Arbeiten usw. enthält. Das erste Formular ist getrennt von der Arbeit in einem verschlossenen Briefumschlag, der als Aufschrift das gleiche Kennwort wie die Arbeit tragen muß, einzusenden; das zweite Formular ist der Arbeit offen beizulegen. Es ist unbedingt nötig, die beiden Vordrucke gewissen haft auseinanderzuhalten. Auf keinen Fall ist es zulässig, daß der Name des Lehrlings oder des Lehrherrn auf dem ersten Vordruck oder auf der Arbeit selbst oder auf einer Zeichnung vermerkt wird. Die Arbeiten müssen eingeschrieben oder unter Wert angabe am 15. April bei der Gesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesens, Leipzig, Talstraße 2, ein gegangen sein. Das Rückporto für die unter Einschreiben erfolgende Rücksendung ist der Arbeit beizufügen. Ein etwaiger über schüssiger Betrag wird in Briefmarken zurückgesandt. Lehrlings- und Prüfungsausschuß des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher.
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