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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (22. Februar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schwierigkeiten im Uhrenhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- ArtikelSchwierigkeiten im Uhrenhandel 69
- ArtikelEinführung in die Theorie der Radiotelegraphie (Fortsetzung aus ... 70
- ArtikelDie kleine Eigenanzeige 72
- ArtikelDie heutigen Grundpreise und Goldmark-Einkaufspreise für ... 73
- ArtikelWie einst - und doch anders 76
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 77
- ArtikelVerschiedenes 79
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 80
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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(mimst Alleiniges und eigenes Organ des Zentraloernandes der Deutschen Uhrmucher, L P„ Sitz Halle (Suule) 49. Jahrgang Halle, am 22. Februar 1924 Nummer 7 Nachdruok sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmlouno der Schrlftleltuno verboten Schwierigkeiten im Uhrenhandel w. Kg. Die Vorgänge in der vergangenen Woche an den Börsen haben gezeigt, daß weit über den tatsächlichen Bedarf Devisen angefordert werden. Das Vorgehen gegen einzelne Bankfirmen hat dann auch zur Folge gehabt, daß die Anmeldungen' ganz wesentlich zurückgegangen sind. Derartige Vorkommnisse sind aber geeignet, auch in unser Gewerbe Schwierigkeiten hineinzutragen. Die Folge wird sein, daß die Ausstellung von Devisenhandelsbescheini gungen noch mehr erschwert wird, als es ohnehin geschieht. Manch ein Kollege, der immer noch sein Kontingent durch direkten Bezug aus der Schweiz ausnutzen konnte, wird nunmehr Schwierigkeiten bei Beschaffung einer Handels bescheinigung bekommen. So wird uns z. B. gemeldet, daß die Handelskammer Berlin die Ausstellung bzw. Erneuerung von Devisenhandelsbescheinigungen von dem Nachweis abhängig macht, daß innerhalb der letzten drei Monate ein mindestens je dreimaliger Import aus dem Ausland von der antragstellenden Firma getätigt sei. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, so lehnt die Handelskammer den Antrag ab. Diese Bestimmungen machen es einfach zur Unmöglichkeit, für die am Uhrenimport beteiligten Firmen eine Erneuerung ihrer Devisenhandelsbescheinigungen zu erhalten. Bekanntlich ist die Uhreneinfuhr verboten. Es wird jedesmal nach langen Verhandlungen bei der Regierung ein bestimmtes Kontingent für die Einfuhr freigegeben, das durch den Uhrenhandelsverband verteilt wird. Die Ausgabe derartiger Kontingente erfolgt in Zwischenräumen von je 1 4 oder je 1 2 Jahr. Die Einfuhr geschieht dann sofort nach Feststellung der zugewiesenen Anteile, und zwar in vollem Umfange, weil sonst die Gefahr vorliegt, daß der nicht ausgenutzte Teil des Einfuhranteiles zugunsten anderer Firmen verfällt. Einfuhrfirmen, die am Uhrenhandel be teiligt sind, werden also regelmäßig die Einfuhr aus der Schweiz tätigen können; sie können es aber nicht unter den Bedingungen der Handelskammer Berlin, weil der Nachweis, daß sie monatlich dreimal Waren aus dem Ausland bezogen haben, nicht geführt werden kann. Der Uhrenimport braucht unbedingt eine Devisen- handelsbescheinigung, da er die aus der Schweiz bezogenen Uhren ja selbstverständlich mit Schweizer Frapken bezahlen muß. Auf der anderen Seite aber erhält der Importeur (Großhändler) beim Verkauf der eingeführten Uhren von seinen Abnehmern keine Devisen, sondern deutsche Zahlungs mittel. Die bestellten Waren müssen in der Schweiz teil weise sogar im voraus bezahlt werden, damit eine Garantie für die Ausführung der Aufträge gegeben ist. Der Im porteur kann deshalb auch nicht auf Lieferung der Waren warten, um dann auf Grund der Rechnungen von dem Finanzamt im Einzelfalle die Genehmigung zum Ankauf und zur Versendung der Devisen zu beantragen. Es ist auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit, daß der Groß händler in der Lage ist, sich mit den eingenommenen deut schen Zahlungsmitteln in der Zwischenzeit bis zur nächsten Freigabe eines Kontingents und der dann möglichen Neu bestellungen in der Schweiz, Devisen einzukaufen und um die in den allermeisten Fällen geforderten Vorauszahlungen zu leisten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, daß wenigstens für den Uhrenimporthandel die Handelskammer Berlin ihre allgemeinen Bestimmungen für Erteilung oder Erneuerung der Devisenbescheinigungen abändert. Für uns wäre es interessant, zu erfahren, welche Vorschriften andere Handels kammern für die Erteilung von Devisenhandelsbescheini gungen in neuerer Zeit aufgestellt haben. Wie wir früher berichteten, haben bei einer ganzen Reihe von Uhrenfirmen Nachprüfungen der Läger statt gefunden, in deren Gefolge Uhren beschlagnahmt wurden, weil sie unrechtmäßig eingeführt waren. Es braucht sich dabei nicht etwa um geschmuggelte Uhren zu handeln,
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