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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (13. Februar 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auslandsnotizen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- ArtikelAlpina - Präzision - Markenuhr 125
- ArtikelErinnerungen und Gedanken eines Außenseiters 126
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 127
- ArtikelDie Haftung für einen Rechtsmangel beim Kauf 128
- ArtikelArbeit und Beleuchtung 128
- ArtikelUeber den Wert des Zeichnens für den Uhrmacher 130
- ArtikelAußenhandel in Uhrenerzeugnissen im Monat Dezember 1924 131
- ArtikelSteuerfragen 131
- ArtikelSteuerbriefkasten 132
- ArtikelAuslandsnotizen 132
- ArtikelAus der Werkstatt 132
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 132
- ArtikelVerschiedenes 138
- ArtikelMesse-Nachrichten 139
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 139
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 139
- ArtikelEdelmetallmarkt 139
- ArtikelDie Rochuskapelle (27) 140
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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132 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 7 dieser Hypothek kündigte diese für den i. Januar 1923, falls der Schuldner den Zinsfuß nicht auf 5 1 /* % erhöhe. Der Grundstücks eigentümer erklärte sich mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Zinssatzes nicht einverstanden und zahlte am 2. Januar 1923 das Hypothekenkapital nebst Zinsen durch Banküberweisung. Im April 1923 erteilte der Gläubiger auch Quittung, behielt sich aber dabei den Aufwertungsanspruch vor. Auf Grund dieser Quittung lehnte das Grundbuchamt es ab, die Hypothek zu löschen. Der Schuldner klagte hierauf auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung; er hatte jedoch damit weder beim Oberlandesgericht noch beim Reichs gericht Erfolg. In der Begründung der Abweisung der Revisionsklage wird etwa folgendes ausgeführt: Der Beklagte hat die Zahlung des Schuldners am 2. Januar 1923 vorbehaltlos als Erfüllung angenommen, und zwar bestand die Leistung in der Entrichtung des Nennbetrages der Darlehensforderung in Papiermark. Mit dieser Entrichtung ist aber das Schuldverhältnis nicht zum Erlöschen gebracht worden, da wegen der Markentwertung eine Aufwertung beansprucht werden konnte. Die Leistung war somit unvollständig, und auf die Unvollständigkeit der Leistung kann sich der Gläubiger auch dann berufen, wenn er eine ihm als Er füllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen hat. Dem Beklagten steht infolgedessen das Recht zu, die Löschungsbewilligung zu verweigern. Anders würde der Fall zu beurteilen sein, wenn eine Verein barung über die Höhe der Leistung stattgefnnden hätte. Zwar ist die Kündigung des Darlehens ausgesprochen, aber kein bestimmter Betrag angegeben, insbesondere nicht, daß der Gläubiger lediglich mit dem Nennbetrag in Papiermark zufrieden sei. Der § 11 der Dritten Steuernotverordnung versagt hinsichtlich der durch die Hypothek gesicherten Forderung dem Gläubiger das Recht, Auf wertung zu verlangen, wenn er — ohne sich seine Rechte vorzu behalten — die Zahlung angenommen hat. Da er sie in diesem Falle tatsächlich so angenommen hat, kann er eine Aufwertung seiner persönlichen Forderung nicht mehr verlangen. Aber die Schlußfolgerung, daß er damit auch seiner Rechte hinsichtlich der Hypothek verlustig gegangen sei, wird nicht für zutreffend er achtet. Das Aufwertungsrecht hinsichtlich der Hypothek wird dem Gläubiger nur bei vorbehaltloser Bewilligung der Löschung, nicht schon bei vorbehaltloser Annahme der Zahlung versagt; letzterer Tatsache wird vielmehr, lediglich für die durch die Hypothek ge sicherte Forderung, Bedeutung beigelegt. Die Forderung, welche durch die Hypothek gesichert ist, ist erloschen, die Hy pothek aber, da ungelöscht, bleibt bestehen. Was heißt das, und welche Folgen hat dieser Zustand? Er wird dazu führen, daß der Schuldner sich mit dem Gläubiger auseinanderzusetzen haben wird, unter welchen Bedingungen letzterer in die Löschung der Hypothek im Grundbuche einwilligt, was der Grundstückseigen tümer nur gegen angemessene Entschädigung in Form einer Ab findungssumme erreichen kann. Kurz gefaßt ist die Sachlage: Durch die Zahlung ist die per sönliche Schuld untergegangen, nicht aber die dingliche Haftung (bis zu 15% des Goldmarkbetrages), welche, wie eine Grundschuld — ohne persönliche Forderung — fortbesteht. Steuerbriefkasten Abschreibung auf Inventar. Frage. Ich habe bei meinem Inventar eine jährliche Ab schreibung von 4 1 / 2 */ 0 vorgenommen und im ganzen 85 % &b- geschrieben. Das Finanzamt hat aber nur 50 0/0 abgesetzt. Welche Abschreibungen sind gesetzlich zulässig? Antwort. Für das 1903 und 1907 an geschaffte Inventar er scheint eine jährliche Abschreibung von 4 1 /* % allerdings nicht hoch. Die Abschreibung muß aber so bemessen sein, daß am Bilanzstich tage für diese Gegenstände ein Wert sich ergibt, der dem derzeitigen Gebrauchswerte entspricht. Für die Ermittelung des letzteren ist die mutmaßliche Gebrauchsdauer, also die nutzbare Verwendung der Gegenstände maßgebend; und so ist steuerrechtlich die Voraus setzung, daß die Notwendigkeit der Abschreibungen gegeben sein muß, um die Aktiven der Bilanz auf ihren wirklichen Wert zurück- znführen. Im Zweifelsfalle würde ein Sachverständiger den vor handenen Nutzungswert zu schätzen haben. Die geschäftsüblichen Abschreibungen bis auf 1 Mk. für einen Gegenstand sind für die Vermögenssteuerveranlagung nnznlässig. Auslandsnotizen Wie bekannt, hat die „American Watch Importers Association, Incorparated", New York, eine besondere Qualitätsmarke für Schweizer Uhren eingeführt Eb handelt sich also um einen ähn lichen Gedanken wie bei der Markenuhr des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Die amerikanischen Importenre gehen jedoch von etwas anderen Gesichtspunkten aus, indem sie nur eine Marke schaffen wollen, mit der alle Uhren Schweizer Herkunft versehen werden, die gewissen Mindestanforderungen entsprechen. So wird z. B. verlangt, daß eine Herrenuhr nicht mehr als 30 Sekunden und eine Armbanduhr nicht mehr als 2 Minuten innerhalb 24 Stunden ditferieren darf. Die Uhren werden mit dem „Löwen von Luzern“ versehen. In den letzten Ausgaben der amerikanischen Fach zeitungen werden die Marken genannt, die bisher anerkannt worden sind. * Eine neue Vereinigung „La soci6te suisse de Chrono metrie“ bezweckt, sich mit den Fragen der Zeitmessung vom wissenschaftlichen Standpunkt aus zu beschäftigen, um so zur Ent-, wickelung der Schweizer Uhrenindustrie beizutragen. Präsident ist M. A. Jaquerod, Professor an der Universität Neuenburg. ■fflus dor llX?rh.slti 11 Eigenartiger Fehler an einem Repetierwecker Zu der unter dieser Ueberschrift in Nr. 2 veröffentlichten Notiz teilt uns die Firma Fr. Mauthe G. m. b. H. in Schwenningen mit, daß der in Frage stehende Fehler von der Konstruktionswerkstätte bereits abgestellt worden ist. Die Firma schreibt uns noch weiter, daß sie im allgemeinen für die nach Deutschland verkauften Wecker deutsche Aufschriften verwendet. Es könnte nur in einem dringenden Falle beim Fehlen des einen oder anderen Musters vorgekommen sein, daß Wecker mit englischer Aufschrift geliefert wurden. unas-u. Uremsnäcnricntm Chemnitz. (Erzgebirgische Uhrmacher-Vereinigung, Sitz Chemnitz.) Die diesjährige Winterversammlung findet am 2. März, im Restaurant Patria, Reitbahnstr. 41, statt. Um vollzähliges Er scheinen wird gebeten. Georg Pelz, I. Vorsitzender. Dramburg. (Bezirksvereinigung.) Nächste Bezirkssitzung am Montag, dem 23. Februar, vormittags g’^Uhr, in Ruhnow im Gast hause des Herrn Klünde. Aus der Tagesordnung unter anderem: Bericht des Kollegen Herrn Keiper über seine Teilnahme an der Generalversammlung der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik in Glas hütte. Otto Schubert, Schriftführer. Flensburg. (Freie Vereinigung.) Der diesjährige Verbands tag des Unterverbandes Norden findet vom 16. bis 18. Mai in Flens burg statt. Es ist beabsichtigt, mit dieser Tagung eine Ausstellung zu verbinden. — Fabrikanten und Grossisten, welche an dieser Aus stellung Interesse haben, werden gebeten, sich mit Herrn N. Duus, Flensburg, Holm 55, in Verbindung zu setzen. I.A.: H. Bartelmann. Herford. (Zwangsinnung.) Am 16. Februar, nachmittags 2 1 /* Uhr, findet in Herford im Ratskeller eine Innungsversammlung statt. Sämtliche Kollegen, sowie die Frauen, die allein das Geschäft führen, sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Der Vorstand. I.A.: W. Kremeyer. Küstrln» N. (Zwangsinnung des Kreises Königsberg und Umgegend.) Die nächste Innungsversammlung findet am 24. Februar, vormittags 9*/* Uhr, in Küstrin, N., im Restaurant Mauritz, Lands berger Straße 104, I, statt. I.A.: Wilhelm Leeh, Schriftführer. Altona a. E. (Zwangsinnung.) Versammlung am 29. Januar. Infolge Krankheit des ersten Obermeisters Direktor Ernst Sackmann eröffnete der zweite Obermeister W. Finder die Versammlung; er wünschte allen Kollegen ein glückliches neues Jahr. Nach Erledi gung der Eingänge folgen die Berichte der Vorstandsmitglieder, der zweite Obermeister läßt in einer längeren Ausführung nochmals alle Ereignisse des Jahres 1924 an uns vorübergehen und ermahnt die Kollegen, treu zusammenzuhalten zum Wohle unseres Gewerbes. Hierauf teilt der Kassierer den Jahresbericht mit, woselbst noch ein Ueberschuß zu verzeichnen ist. Aus dem Bericht des Schriftführers geht hervor, daß die Versammlungen gut besucht waren und eine Mitgjiederzahl von 70 vorhanden ist. Für den ausscheidenden Kassierer H. Lehmann, welcher infolge Krankheit dieses Amt nicht weiterführen kann, wird durch Stimmzettel Kollege W. Bloeß neu gewählt den durch das Los ausscheidenden Beisitzer E. Drechsler wählt die Versammlung einstimmig wieder. Verschiedene Kom missionen wurden infolge der festen Währung als erledigt betrachtet. Ueber die im Mai stattfindende Gewerbeschau in Altona hielt Ge werbelehrer H. Brinkmann von der Uhrmacher- Fachschule in Altona einen längeren Vortrag und führte die Notwendigkeit der Beteili gung den Kollegen vor Augen. Auf Antrag des Kollegen W. Karstens
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