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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (27. Februar 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- ArtikelAn unsere Mitglieder! 161
- ArtikelBoykott als "unlautere Machenschaft" im Sinne der ... 162
- ArtikelWas soll der Uhrmacher mit nicht abgeholten Reparaturen tun? 163
- ArtikelWas beim Besuch der Leipziger Messe nicht vergessen werden sollte 164
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 164
- ArtikelRationelle Einkaufs-Organisation 165
- ArtikelSteuerfragen 166
- ArtikelSteuertermine für März 167
- ArtikelAus der Werkstatt 168
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 168
- ArtikelVerschiedenes 172
- ArtikelSchaufenster und Reklame 173
- ArtikelFirmen-Nachrichten 175
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 176
- ArtikelEdelmetallmarkt 176
- ArtikelDie Rochuskapelle (29) 176
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 9 DIE UHRMACHERKUNST 167 ent Gfr :rbfr :gea! da Ver- wim ertel- 1925 rif ist 5 Mk. nicb steue rdent' inbeit ei ;ap vert ut soll ;trie' : esac‘ ; aje.nrt ien ^ 1. ■ucgrt 11 jgesrt bleibe naB ‘ der Einkommensteuer an die Stelle der bisher monatlichen Vor auszahlungen jetzt die vierteljährlichen treten lassen will, so daß wenigstens bei der Einkommensteuer der Unterschied zwischen Monats- und Vierteljahrszahler verschwindet. m Steuertermine für März 28.Febr.: Letzter Tag zur Zahlung des ersten Viertels der Ver- , mögenssteuer für 1925 auf Grund des letzten Ver- ' mögenssteuerbescheids. Ebenso Ablauf der Schonfrist = für Zahlung der Einkommen- und Körperschafts- , Steuer für Januar. 5. März: Lohnsteuer (letzte Dekade). Näh. s. Nr. 3, S. 62. An die Finanzkasse ist die Bescheinigung, daß die Steuerabzugsbeträge für Februar vollständig abgeführt sind, abzugeben. Bescheinigung kann auf Postabschnitt gesetzt werden. „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. 7. März: Letzter Tag zur Stellung des Antrags auf Rückgabe der Schuldverschreibungen bei der Rentenbank. Näheres Nr. 8, S. 153. 8. März: Monatliche Vorauszahlung der württembergischen Gewerbesteuer. Schonfrist 2 Tage. Neuregelung: Nicht mehr wie bisher 50 0/0 der Einkommensteuer- Vorauszahlung, sondern für die Monate Januar bis März jeweils der Durchschnitt der in den Monaten Oktober bis Dezember entrichteten Beträge. Mindest betrag bleibt bestehen. Näheres über diesen Nr. 21 v. J., S. 266. IO März: Voranmeldung und Vorauszahlung auf Einkommen steuer und Körperschaftssteuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. 0,90/0 des Umsatzes. Näheres Nr. 45 v. J-, S. 714. Die beabsichtigte Einführung der Vierteljahrszahlung ist noch nicht festgesetzt, gilt wahr scheinlich erst vom April ab. Voranmeldung und Vorauszahlung auf Umsatz steuer für Monatszahler. 1V2 %• Schonfrist eine Woche. Näheres Nr. 49 v. J., S. 780, und Nr. 50 v. J., S. 795- Voranmeldung und Vorauszahlung auf Luxussteuer " für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Eventuell Fehlmeldung. 10 0/ 0 . Näheres wie vorher. () Zahlung der Kirchensteuer auf Grund der Ein kommensteuer-Vorauszahlung. Zahlung der hessischen Gewerbesteuer für Monatszahler an die Finanzkasse. Schonfrist eine Woche. 60o/o der Einkommen- und Körperschafts steuer -Vorauszahlungen. n Vorauszahlung auf die bayerische Gewerbesteuer. ” Schonfrist eine Woche. Voranmeldung und Vorauszahlung auf die preuß. Gewerbesteuer. Schocfrist meist eine Woche. Näheres Nr 2, S. 49. 15. März: Zahlung der preußischen Grund Vermögens steuer und Hauszinssteuer. Schonfrist eine Woche. Auch in den anderen Staaten ist in der Regel die Grund- und Haussteuer nebst Gemeindezuschlägen fällig- Lohnsteuer (erste März-Dekade). w Sächsische Arbeitgeberabgabe. 17. März: Ablauf der Schonfrist für Zahlung und Anmeldung der Umsatz- und Luxussteuer. Ablauf der Schonfrist zur Zahlung der bayerischen ” und hessischen Gewerbesteuer. Ablauf der Schonfrist zur Voranmeldung und Voraus- ” Zahlung der preußischen Gewerbesteuer. Für Monatszahler. 22.März: Letzter Tag der zuschlagsfreien Zahlung der preußi schen Grundvermögenssteuer und Hauszins steuer. 25.März; Lohnsteuer (zweite März-Dekade). Sächsische Arbeitgeberabgabe. 31. März: Letzter Tag zur Stellung des Antrags auf Herab setzung der preußischen Hauszinssteuer um die laufende Geldverpflichtung. Näh. S. 48 v. J., S. 62, Nr. 5, S. 95. Letzter Tag für die Anmeldung und die Stellung von Anträgen in Aufwertungsangelegenheiten. Näb. siehe heutige Nummer unter Steuerfragen. Dr. H. Preisausschreiben für Schaufensterentwürfe 1. Zweck des Ausschreibens ist, Entwürfe für ein einfaches, kleines Schaufenster eines Uhr machers, der auch Goldwaren führt und der in einem kleinen Landstädtchen wohnt, zu erhalten. 2. Die Entwürfe sollen nicht in einer Zeich nung bestehen, sondern, wenn auch mit den ein fachsten Mitteln (eventuell Ersatzstoffen), im Original ausgeführt werden. Zweckmäßig wird man die Hausfront, soweit das für den Zweck erforderlich ist, mit darstellen. Das Fenster selbst ist fertig mit Ware zu dekorieren, die von ein zelnen Firmen entliehen werden kann. Der Name der Leihfirma wird an den Waren angebracht. Das Schaufenster darf höchstens 1,20 m breit sein. 3. Es kommt uns darauf an, dem Uhrmacher zu zeigen, wie man unter den bescheidensten Verhältnissen, mit den einfachsten Mitteln, ein Fenster ausstatten kann, daß es Zugkraft gewinnt. 4. Die Fenster werden auf der Ausstellung, die anläßlich der Reichstagung in Breslau vom 27. Juni bis 1. Juli stattfindet, ausgestellt. Der benötigte Platz wird kostenfrei hergegeben. 5. Es bleibt dem Ausschuß Vorbehalten, Photographien und Beschreibungen der Fenster zu veröffentlichen 6. Die besten Lösungen werden mit Preisen versehen, die außer einem Diplom in Geldpreisen bestehen, und zwar: 1. Preis 500 Mk. in bar, 2. „ 300 „ „ 3- 100 „ „ „ 4. „ 100 „ „ „ Außerdem können Anerkennungen in Form von Verbandsdiplomen vergeben werden. 7. Der Ausschuß, der über die Verteilung der Preise entscheidet, besteht aus einem Ver treter des Vorstandes des Zentralverbandes, einem Vertreter der Geschäftsstelle des Zentralverbandes, zwei Uhrmachern aus Provinzstädten und einem Vertreter der Firmen, die sich mit Schaufenster ausbauten befassen. 8. Die Anmeldung zur Beteiligung hat bis zum 1. Juni bei der Geschäftsstelle des Zentral verbands der Deutschen Uhrmacher, Halle a. S., Mühlweg 19, zu erfolgen. 9. Die Entscheidung des Ausschusses ist unwiderruflich und nicht anfechtbar. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung ü= | Zentral verband der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Geschäftsführer a
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