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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (6. März 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Auslandsnotizen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- ArtikelHandwerkerfragen und Reichsregierung 177
- ArtikelAktenstücke zur mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte (6) 179
- ArtikelGangdifferenzen und Höhenunterschiede 180
- ArtikelEine Tabelle für die Umrechnung von Zylindergläsern 181
- ArtikelDie Werkstatt 182
- ArtikelSchaufenster und Reklame 183
- ArtikelDas sprechende Schaufenster 184
- ArtikelSteuerfragen 185
- ArtikelAuslandsnotizen 185
- ArtikelSprechsaal 186
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 186
- ArtikelGesellschaft der Freunde des Lehrlings- und Fachschulwesens im ... 190
- ArtikelBadische staatliche Uhrmacherschule Furtwangen (Schwarzwald) 190
- ArtikelVerschiedenes 190
- ArtikelFirmen-Nachrichten 191
- ArtikelMesse-Nachrichten 191
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 191
- ArtikelEdelmetallmarkt 191
- ArtikelDie Rochuskapelle (30) 192
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 10 DIE ÜHRMACHERKUNST 185 Steuerlragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitaverband) Welcher Einkommensteuer vorauszahlungssatz kann bei Inhabern von Uhrengeschäften — außer 1,2 °/ 0 des Umsatzes — noch in Frage kommen? Einige der die Einkommensteuervorauszahlung betreffenden Besprechungen sind in der UHRMACHERKUNST 1924, Nr. 18, S. 218, Nr. 19, S. 238, Nr. 30, S. 426/427, erfolgt. Beim Uhrmacher gewerbe findet hiernach der Satz von 1,2 %, ohne jeden Abzug, Anwendung in allen Fällen, wo im Betriebe nicht mehr als 10 Per sonen ständig beschäftigt werden. Dieser Satz gilt hier auch dann, wenn die Betriebseinnahmen aus Reparaturen 10 % des Gesamt umsatzes übersteigen. Unternehmer, die mehr als 10 Personen beschäftigen, können die Vorauszahlungen wie die Industrie entrichten. Man kann dann entweder 1. von den Betriebseinnahmen eine Pauschale von 25 % ab- ziehen und von dem Rest 2 0/0 zahlen, was gleichbedeutend mit 1,5 o/ 0 der Betriebseinnahmen ist, oder 2. die tatsächlichen Lohn- und Gehaltsaufwendungen ab- ziehen und von dem Rest 2 % zahlen. Wer den Pauschalabzug wählen wollte, konnte dies nur bis zum 1. April 1924 tun. Bei den Uhrengeschäften liegt ja eigentlich ein handwerks mäßiger Betrieb nur dann vor, wenn der Inhaber sich durch per sönliche Mitarbeit an der Herstellung der Arbeitserzeugnisse beteiligt und nicht lediglich durch Leitung des Betriebs oder durch Aufnahme von Bestellungen oder durch Verhandlungen mit Lieferern oder Kunden sich betätigt. Der reine Einzelhandel — abgegrenzt gegenüber dem Hand werk dadurch, daß keine Ware be- oder verarbeitet wird — hat ,1,2 0/ 0 der Betriebseinnahmen nach Abzug der Löhne und Gehälter zu entrichten. Einzelhändler, die gleichzeitig Betriebseinnahmen aus Hand werk (z. B. Reparaturen) in einem Umfange haben, der schätzungs weise 1/10 des Gesamtumsatzes nicht übersteigt, können den für den Einzelhandel vorgeschriebenen Satz zahlen. * Besteuerung der unrealisierten Gewinne bei der Veräußerung des ganzen Geschäfts betriebes oder von Teilen desselben Ebenso wie nach dem zur Zeit noch geltenden Einkommen steuergesetz werden auch nach dem neuen Gesetzentwurf un realisierte Gewinne nicht als Einkommen aus Gewerbetiieb ange sehen. Bei Ermittelung des Geschäftsgewinnes werden also Wert steigerungen der dem Geschäft gewidmeten Gegenstände höchstens mit dem Anschaffungs - oder Herstellungspreis in die Bilanz ein gesetzt. Dies kann infolge der Konjuukturverhältnisse dazu führen, daß die Bilanz das kaufmännische Vermögen zu niedrig ausweist, nämlich für den Fall, daß eine Wertsteigerung bei einzelnen Gegen ständen eingetreten ist. Wird nun in einem Geschäftsjahre ein Gegenstand, der in der Bilanz mit einem unter dem wirklichen Werte liegenden Betrage eingesetzt ist, veräußert, so wird in der folgenden Bilanz der wahre Wert, der Veränßerungspreis, aufgeführt. Da der Geschäftsgewinn, wie der Reichsfinanzhof ausführt, gleich dem Unterschied des Reinvermögens nach der Schlußbilanz und der Anfangsbilanz zuzüglich etwaiger Entnahmen ist, so hat also die Veräußerung eines solchen Gegenstandes die Folge, daß der Ge- sebäftsgewinn um einen Betrag erhöht wird, der gleich dem Unter schied des Veräußerungspreises und des bisherigen Bilanzumsatzes des betreffenden Gegenstandes ist. Die Veräußerung führt auch sogar dann zu einer Erhöhung des Geschäftsgewinnes, wenn die Wertsteigerung nicht im Laufe des Geschäftsjahrs eingetreten ist und der Gegenstand nur zu dem wahren Werte, den derselbe bereits bei Beginn des Geschäftsjahres hatte, verkauft wurde. Wenngleich durch die Veräußerung keine Erhöhung des steuerpflichtigen Geschäftsgewinns eingetreten ist, so bringt die an sich gegenüber der Anfangsbilanz nicht gewinn bringende Veräußerung nun doch den realisierten Gewinn.^ Die Versteuerung der Wertsteigerung, des sogenannten Bachgewinnes, war nur aufgeschoben infolge der Nichtsteuerpflicht unrealisierter Gewinne. , Auch wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Gegenstand aus dem Geschäftsvermögen herausgenommen wird, um ihn dem Privatvermögen, was natürlich zulässig ist, einzuverleiben, so tritt bei dieser Umwandlung unter Umständen eine Wertsteigerung und damit eine Versteuerung ein. Denn ein solcher Gegenstand lst^mit dem Werte zur Zeit der Uebertragung dem bilanzmäßigen Gewinne des betreffenden Jahres hinzuzusetzen. Bei der Veräußerung des ganzen Geschäftsbetriebes wird der Mehrbetrag des Preises gegenüber den letzten Bilanzwerten als Geschäftsgewinn angesehen. Denn während der Dauer des Be stehens des Geschäfts sind die unrealisierten Gewinne nicht als Einkommen angesehen worden und würden sonst alle bis zum Gescbäftsverkanf eingetretenen Wertsteigerungen gegenüber den Anschaffungswerten ganz und gar unversteuert bleiben. Auch das Entgelt für den ideellen Wert der Firma, für die Kundschaft bleibt bei der Veräußerung nicht von der Einkommen steuer verschont. In der Bilanz könnte der Kundschaftswert auch aufgeführt werden, denn ohne Kostenaufwand z. B. für Reklame ist er meist nicht entstanden. Ferner ist dann der Käufer eines Geschäfts berechtigt, den für den Firmenwert gezahlten Preis in die Eröffnungsbilanz als Aktivum einzustellen. Auslandsnotizen Die englische Taschen- und Großuhrmachergilde (Tbe British Watch and Clock Makers Guild) hat kürzlich eine Minimal- Preisliste für Reparaturen von Taschen- und Großuhren her ausgegeben. Die Liste war durch einen Unterausschuß entworfen und in einer Hauptausschußsitzung über jeden einzelnen Preis ab gestimmt worden. Die Liste kann von dem Secretaiy Mr. W. A. Norfolk, 268 St. John Street, London E. C. I, gegen adressierten Umschlag bezogen werden. * Nach englischen Berichten haben billige Groß- und Taschenuhren deutscher Herkunft fast ein Monopol in Eng lisch - Ostafrika sich errungen. Infolge des niedrigen Preises und der ausgezeichneten äußeren Aufmachung üben diese Uhren eine besondere Anziehungskraft auf die Eingeborenen als Käufer aus. * Seit 1. Augast, dem Zeitpunkt der Beseitigung der Mc Kenna- Zölle, hat England in zwei Monaten an Uhren doppelt soviel eingeführt als in den ersten sieben Monaten des Jahres 1924 zu- sammehgenommen. Doublegehäusegarantie. Gelegentlich einer Versammlung der nationalen Vereinigung der Gehäusefabrikanten konnte fest gestellt werden, daß man allgemein mit Ueberzengung für die Beseitigung der Zeitgarantien eintritt, und daß die Standard richtlinien gewissenhaft befolgt werden. Ein schwieriger zu lösendes Problem ist die Behandlung derjenigen Gehäuse, welche die für goldplattierte Gehäuse festgesetzten Mindestqualitäten nicht erreichen. Da aber gerade diese geringwertigen Qualitäten in besonders großem Umfang und in den verschiedensten Typen und Namen fabriziert werden, andererseits der Qualitätsgrad äußerlich sich nicht erkennen läßt, so ist dies ein Zustand, der 6ich im Widerspruch mit der an gestrebten Vereinfachungspolitik und der Standardeinführung be findet. Man häit es daher in erster Linie für notwendig, auch für diese Qualitäten ein Mindeststandard, welches noch unter den bisher festgesetzten Graden liegt, einzuführen, über deren Art ein Komitee Vorschläge unterbreiten soll. Der Konsularbericht an das Amerikanische Handelsministerium bezeichnet die Aussichten für die Schweizer Uhrenindustrie als sehr gut. Nach der Wiedereröffnung der früheren Exportmärkte, insbesondere Deutschlands, kann mit einer erheblichen Steigerung der Ausfuhr gerechnet werden. Die Organisation der Vereinigung der Uhrenfabrikanten wird dazu beitragen, die Preise zu stabilisieren und die Qualität der Schweizer Uhren zu heben. Die jetzigen Preise decken kaum die Fabrikationskosten. * Wie Amerika sich für die Konkurrenz auf dem Welt markt rüstet. Beim Handelsministerium in Washington ist an geregt wurden, eine Vereinfachung der verschiedenen Größen und Arten der Uhrengehäuse anzubahnen. Beim gemeinsamen Vorgehen der Uhrgehäusefabrikanten ließe sich ohne größere Schwierigkeiten die Vereinfachung erreichen und läge diese im In teresse sowohl der Fabrikation als auch des Handels. Sollte die Anregung die Unterstützung der Fabrikanten finden, so bestehe die Möglichkeit, die Idee auch auf die Uhrwerke auszudehnen; je doch auch unabhängig von den Werken könne zunächst manches lediglich an den Gehäusen hinsichtlich der Vereinfachung geschehen. Das Handelsministerium ist unter Mitwirkung des Horologischen Institutes in Washington mit den Fabrikanten in Verbindung ge treten. Sobald geeignete Unterlagen gesammelt sind, wird ein Programm entworfen werden. Sodann sollen durch einen Ausschuß Ermittelungen über die verschiedenartigen jetzt fabrizierten Uhren-
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