Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (8. Mai 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 329
- ArtikelZeitmessung und Astronomie im Deutschen Museum 330
- ArtikelBreslau und Schlesien 333
- ArtikelGute und schlechte Anzeigentexte 334
- ArtikelWann kann an Vertreter rechtsgültig Zahlung geleistet werden? 336
- ArtikelEhrenamt 337
- ArtikelUnfertig 337
- ArtikelSteuerfragen 338
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 338
- ArtikelVerschiedenes 345
- ArtikelFirmen-Nachrichten 347
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 347
- ArtikelDas Nürnbergisch Ei (8) 348
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
-
307
-
308
-
309
-
310
-
311
-
312
-
313
-
314
-
315
-
316
-
317
-
318
-
319
-
320
-
321
-
322
-
323
-
324
-
325
-
326
-
327
-
328
-
329
-
330
-
331
-
332
-
333
-
334
-
335
-
336
-
337
-
338
-
339
-
340
-
341
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
338 DIB tJSBMACHEMUNST Nr. 10 Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Hypotheken mit Goldklausel Frage: Mir wurde eine alte Hypothek im Jahre 1923 ge kündigt und zahlte ich dieselbe im Nennwerte zurück. Der Gläubiger nahm das Geld unter Vorbehalt an mit der Begründung, daß nach dem Vertrag die Hypothekensumme in Gold rückzahlbar wäre. Antwort: Ebenso wie die Reichsbank ihre Noten nicht in Gold einzulosen brauchte, hat auch bei den alten Hypotheken die sogenannte Goldmünzklausel ihre Bedeutung verloren. Bei solchen Goldhypotheken handelt es sich lediglich um eine Mark forderung, also um die Zahlung einer Geldsumme, die in Reichs währung ausgedrückt ist, nicht um eine Kursgarantieklausel. Es besteht somit hinsichtlich der Aufwertung kein Unterschied zwischen derartigen Hypotheken und anderen, bei denen die Goldmünzklausel nicht eingetragen ist. * Muß sich der Uhrmacher ins Handelsregister eintragen lassen? Frage: Ich habe vom Amtsgericht eine Aufforderung erhalten, mich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Bin ich hierzu ver pflichtet? Antwort: Wir raten Ihnen, dem Amtsgericht innerhalb der angegebenen Frist mitzuteilen, daß die Voraussetzungen für eine Eintragung ins Handelsregister bei ihrer Firma nicht vorliegen. Ihr Betrieb sei ein handwerksmäßiger, auch der Verkauf von fertigen Waren halte sich in den Grenzen des Kleingewerbes. Es ist gleichzeitig anzugeben, wie hoch der Umsatz ist, außerdem darauf hinzuweisen, daß eine kaufmännische Buchführung nicht vorhanden und auch nicht erforderlich sei, daß keine kaufmännischen und Verkaufskräfte beschäftigt würden usw. Wenn z. B. Gehilfen, die hauptsächlich für die Reparaturwerkstatt eingestellt sind, gelegent lich im Verkaufsgeschäfte beschäftigt werden, so macht dies Ihren Betrieb nicht zu einem kaufmännischen. Eine Eintragungspflicht bestehe daher für Sie nicht. Dr. K. Sonstige Bezüge bei der Einkommensteuer ^ Frage: Erhielt von dem Vater eines Lehrlings 500 Mk. für Ausbildung. Habe ich diesen Betrag bei der Einkommensteuer- Voranmeldung zu berücksichtigen? Antwort: Es ist nicht zweifelhaft, daß der Ihnen vom Vater für Zwecke der Lehrlingsausbildung übergebene Betrag als Ein kommen anzusehen ist, und zwar fällt er unter die sonstigen Ein nahmen (§11 des Einkommensteuergesetzes), wonach Zuschüsse und sonstige Vorteile, einerlei, ob sie auf einem Rechtsanspruch oder ohne Bestehen eines solchen auf freiwilliger Zuwendung beruhen hierher gehören. ' Da der Betrag dem gewerblichen Betriebsvermögen zugeführt wird, würde er als gewerbliches Einkommen unter c (sonstige Bezüge) bei der Einkommensteuer-Voranmeldung zu berücksichtigen sein und demzufolge auch bei den Gewerbesteuer- und Kirchen steuerzahlungen, soweit sie sich auf der Einkommensteuer-Voraus zahlung aufbauen. Hausgewerbetreibender und Heimarbeiter Frage: Ich beschäftige einen Gehilfen, arbeite für eine be stimmte Firma, führe jedoch hier und da Privatreparaturen aus, auch verkaufe ich gelegentlich ein Paar Trauringe. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Antwort: Wenn die Firma, für welche Sie arbeiten, den Steuerabzug vom Arbeitslohn für Sie vornimmt, so kommt für diese Arbeitsleistungen die Umsatzsteuerpflicht Ihrer Person nicht in Frage. Hinsichtlich des selbständigen Umsatzes, den Sie aus Privatrepa raturen oder Verkauf erzielen, unterliegen Sie der Umsatzsteuer, und je nach der Art des Umsatzes aus Verkäufen der erhöhten Um satzsteuer. Sie würden also einerseits als unselbständiger und daher lohn abzugspflichtiger Heimarbeiter, andererseits als selbständiger und daher umsatzsteuerpflichtiger Hausgewerbetreibender in Frage kommen. ( 3munas-u. Urcrnsnäcnrimtm Schluß der Aufnahme in diese llubrik für Berichte am Sonnabend, für Einladungen am Montag vor dem Erscheinen. Wir bitten um größte Kürze in den Berichten Es gilt! Wiederum ruft der Landesverband der Uhrmacher im Freistaat Sachsen seine Getrenen zum Verbandstag auf. 30 Jahre runden sich diesmal, seit der Wille zum Zusammenschluß der Uhrmacher Gestalt angenommen hat und Tatsache geworden ist. Der Ver bandstag in Zwickau soll zeigen, daß wir Uhrmacher heute mehr denn je gewillt sind, fest zusammenznstehen, um den widrigen Ver hältnissen die Stirn zu bieten, um al9 machtvolle Organisation ein gewichtiges Wort im Rate des Handwerkes mitzureden. Der Vor stand hat sich erfolgreich bemüht, für diesen Verbandstag hervor ragende Vertreter des Faches als Redner zu gewinnen, so daß jeder Besucher dieser Tagung mit Anregungen mancher Art befriedigt nach Hause zurückkehren wird. Ernste Arbeit soll geleistet werden, jeder Kollege soll die Ueberzeugung in sich tragen, daß der Ver band dem Uhrmacher ein sicherer Hort, ein Schutz seiner Inter essen ist. Wir laden nun alle Kollegen freundlichst ein, mindestens am Sonntag, den 17. Mai, in Zwickau zu erscheinen, um mit zu raten und zu helfen am gemeinsamen Werk. Aber auch die lieben Frauen, die treuen Kameradinnen ihrer Männer, sind besonders herzlich eingeladen, mit nach Zwickau zu kommen; denn nach getaner ernster Arbeit soll auch der Frohsinn zu seinem Rechte kommen. Kollegen, wer es ernst meint mit seinem Berufe, wer es ehrlich meint mit seinem Verband, der kommt am 17. Mai nach Zwickau! Mit kollegialem Gruß Wilhelm Fink, Richard Friedemann, I. Vorsitzender. Schriftführer. Landesverband der Uhrmacher im Frei staat Sachsen Am 16., 17. und 18. Mai in Zwickau. Die festgebende Innung für Zwickau und Umgebung ladet hiermit nochmals herzlichst zum Landesverbandstag der Uhrmacher im Freistaat Sachsen, verbunden mit dem 30jährigen Jubiläum des Landesverbandes ein. Ein tief geschichtlicher Boden ist es, den wir betreten; liegt doch Zwickaus Gründung im gTauen, frühesten Mittelalter. Es wird als sorbische Ansiedlung des 7. Jahrhunderts betrachtet, welche sich um die Jahrtausendwende, infolge ihrer günstigen Lage an einer alten Straße von Halle (Salz!) nach Böhmen, mit der sich hier eine Straße vom Vogtland, am Erzgebirge entlang, nach der Lausitz kreuzte, rasch entwickelte. Gefördert wurde die Entwickelung be sonders im 15. Jahrhundert durch die Entdeckung des Silberreich tums ln Schneeberg, an dessen Ausbeute sich Zwickaus Bürger (Martin Römer) beteiligten und dadurch großen Reichtum in ihre Vaterstadt brachten. Ein hohen, geistigen Aufstieg nahm Zwickau zur Zeit der Reformation und unterhielt regen Verkehr mit Deutsch lands größten Humanisten. Schon 1524 wnrde die Reformation ein geführt. Einen starken Rückschlag, von welchem sie sich nur Bchwer erholte, erhielt die Stadt durch die Wirren des 30jährigen Krieges, welcher am Anfänge in dieser Gegend besonders wütete. Ebenso hatte Zwickau unter dem Durchzug der napoleonischen Truppen 1812 und durch die Flucht der zügellosen großen Armee aus Rußland 1813 empfindlich zu leiden. Bei all dieser erdrückend schweren Vergangenheit behauptete sich und wuchs die Stadt mehr und mehr. Die Grnndzüge des Charakters der Urväter, der Sorben: Lebhaftigkeit, Frohsinn, Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit, Mäßigkeit und Gastfreundschaft vererbten sich und wirkten erhaltend und aufbauend. In den letzten 100 Jahren hat Zwickau als Mittelpunkt des sächsi schen Steinkohlenbergbaues einen großen Aufschwung genommen (1834: 6000, jetzt gegen 80000 Einwohner). Durch die Kohlenlager, die schon 1328 geschichtlich erwähnt, aber erst seit 1830 systematisch ausgebeutet werden, finden 13000 Arbeiter Beschäftigung, und es werden jährlich rund 3 Mill. t Steinkohlen gefördert. Hierbei sei bemerkt, daß sich der tiefste Schacht Deutschlands (1080 m) im Zwickauer Revier befindet. Dieser gewaltige Kohlenbergbau hat auf die günstige Entwickelung der Industrie großen Einfluß gehabt. Es enstanden bedeutende Maschinenfabriken und Metallgießereien, die weltberühmte Gruben-Sicherheitslampenfabrik von Friemann & Wolf, große Spinnereien und Webereien, Steinzeugwaren- und Porzellanfabriken, die bestbekannten Automobilfabriken „Horch" und „Audi“ usw. Die vielgestaltige Industrie hat auch vor unserem Ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht