Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Um die deutsche Uhrenindustrie
- Autor
- Dienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher zum Neujahrstage 1925 1
- Artikel50 Jahre „Uhrmacherkunst“ 2
- ArtikelRückblick 1924 7
- ArtikelVor 50 und mehr Jahren 9
- ArtikelEin astronomisches Meßgerät aus dem 13. Jahrhundert 10
- ArtikelVom Innungswesen vor 120 Jahren 12
- ArtikelUnser Nachwuchs 14
- ArtikelUmstellung in der Uhrenreparatur 16
- ArtikelNeue Zeit und neue Menschen 18
- ArtikelVom Fingerhut und seiner Vergangenheit 19
- ArtikelEine Ankergangstudie und ihr Resultat: Der Präzisionsanker 22
- Artikel50 Jahre Deutsche Seewarte 27
- ArtikelWas die Gründung des „Journal“ dem Uhrmacher bedeutete 28
- ArtikelEinige Betrachtungen über Theorie und Praxis bei ... 29
- ArtikelUm die deutsche Uhrenindustrie 33
- ArtikelVerschiedenes 36
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 36
- ArtikelAus der Werkstatt 37
- ArtikelVom Büchertisch 37
- ArtikelDie Rochuskapelle 38
- ArtikelAnzeigen 40
- BeilageAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst, Nr.1 (1. Januar 1876) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
-
35
-
36
-
37
-
38
-
39
-
40
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
-
41
-
42
-
43
-
44
-
45
-
46
-
47
-
48
-
49
-
50
-
51
-
52
-
53
-
54
-
55
-
56
-
57
-
58
-
59
-
60
-
61
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 1 DIE UHRMACHERKUNST 35 * für ! Mil. s der ionen ionen re n man ge- bjahr 1913. deut- r ein l des über noch iglich Jltnis- ie für :e fast 1 um- un- ; denn , e und j n, als ! • nicht ; n und ; utsche ! in den luhren anzu- i ceresse jnstige •ie an- rhand- j durch- I ■.i » eiz ist \; mhren | trie 1| auiz * eise im aschen- ; in die| j ogar inj; j m Um-1 1 t : es aus-' laten in Groß- i dieser sse wie ■ Aufgabe | ölle ihr* en und Schweiz ■ Groß setzung ich den zugute lan ins- sen, die tze aber ei einem Großuhr s Uhren fuhr mü einem Zoll belegt werden, der über 25 Prozent oder gar 33% Prozent des Wertes ausmacht. Dies ist aber vielfach der Fall. Ebenso wie die deutsche Uhrenindustrie auf die Ge währung möglichst günstiger Ausfuhrbedingungen für ihre Erzeugnisse dringen muß, ist es andererseits ihre Auf gabe, darauf zu achten, daß die aus dem Ausland einzu führenden durchaus notwendigen Rohstoffe nicht zu stark mit Zöllen vorbelastet werden, da hierunter sonst die Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland notleiden müßte. Dies gilt insbesondere für. den schwedischen Uhrfedern stahl. Inwieweit diesen berechtigten Forderungen der deut schen Uhrenindustrie Rechnung getragen wird, steht in den meisten Fällen noch dahin, da die Handelsvertrags verhandlungen noch nicht zu Ende geführt sind. Die bis her abgeschlossenen Wirtschaftsabkommen lassen aller dings keine allzu günstigen Hoffnungen aufkommen und man muß mit aller Energie darauf bestehen, daß der deut schen Uhrenindustrie der Platz in der Außenhandels politik eingeräumt wird, den sie verdient. Es mag sein, daß gewisse psychologische Momente auch einen etwas ungünstigen Einfluß auszuüben imstande sind, denn die weite Entfernung der deutschen Uhrenindustrie von den Zentralbehörden in Berlin und die Stellung der Uhren im allerletzten Abschnitt des deutschen Zolltarifs fördern sicherlich das Interesse nicht. Zu den bereits abgeschlossenen Handels- und Wirt schaftsabkommen möchte ich zum Schluß kurz folgende kritischen Bemerkungen mir erlauben: Das am 24. Juli 1924 abgeschlossene vorläufige deutsch-griechische Handelsabkommen sieht zwar nicht die allgemeine, aber eine listenmäßige Meistbegünstigung für Deutschland vor. Bei der Aufstellung dieser Liste von meistbegünstigten Waren ist von der Voraussetzung aus- ausgegangen worden, daß für alle zum Export nach Griechenland geeigneten Waren, die von den zuständigen Reichsstellen namhaft gemacht worden sind, die Meist begünstigung erwirkt würde. — Bei Durchsicht dieser Liste findet man al}e Waren verzeichnet, die überhaupt in Frage kommen können. Merkwürdigerweise fehlen die Uhren darunter, während sonderbarerweise Uhrenteile in der I tste auf genommen sind. Man kann für diese sonderbare Tatsache nur die eine Erklärung finden, daß bei den Verhandlungen die Uhren einfach vergessen wurden, so daß diese Unterlassung die unerfreuliche Folge hat, daß die deutschen Uhren um ein Drittel mehr Zoll zahlen müssen, als die aus Frankreich, Italien und der Schweiz eingeführten Uhrenerzeugnisse. Auch der deutsch-spanische Handelsvertrag begegnet in der deutschen Wirtschaft erheblicher Kritik, wenn auch erfreulicherweise der bisher gegen deutsche Waren an gewendete Koeffizient in Wegfall gekommen ist. Aber trotz dem unterliegt die Einfuhr deutscher Taschenuhren einer ganz erheblich höheren Zollbelastung, als dies der Schweiz gegenüber der Fall ist. Dies geht aus der nachstehenden Gegenüberstellung mit besonderer Deutlichkeit hervor: 703 Taschenuhren 704 705 706 Armbanduhren 707 708 Deutschland Schweiz Gold, Platin . . . . Pts. 24.— Pts. 8.— Silber „ 6.40 „ 3- Nickel etc. . . . . , 4.— . 1.50 Gold, Platin . . . . , 32.— . 8.— Silber . 4.80 . 3.— Nickel etc. . . . . . . 3.20 „ 1.50 unserer Beurteilung. Immerhin sind maßgebende Wirt schaftskreise der Ansicht, daß die Schweiz bei dem Abkom men weit günstiger abgeschlossen hat, wie die deutsche Wirtschaft. Wir vertreten die Meinung, daß zwischen der Schweiz und Deutschland die Uhren gegenseitig in ge wisser Beziehung als Kompensationsobjekte zu behandeln sind, und zwar wegen der Bedeutung, die die Schweiz als Land der Taschenuhrenindustrie und Deutschland als Land der Großuhrenindustrie hat. Wenn man weiß, daß der Export von Großuhren nach der Schweiz bisher nur gegen über Deutschland und Oesterreich, nicht aber gegenüber Frankreich und Italien durch die Schweiz in erheblichem Umfange gehemmt worden ist und daß der schweizerische Zolltarif für Großuhren, und zwar für Wecker, Zölle von rund 25 Prozent, für Wanduhren von 40—50 Prozent, für Hausuhren von 80—90 Prozent des Wertes hat, so muß man verstehen, daß unter dem eben erwähnten Gesichts punkte die Regelung mit der Schweiz für die deutsche Uhrenindustrie als sehr unbefriedigend anzusehen ist. Wenn auch bei dem Abkommen über Zollsätze selbst nicht verhandelt wurde, so erscheint es doch zweckmäßig, in diesem Zusammenhang einmal auf die außerordentliche Zollbelastung für deutsche Großuhren in der Schweiz hin zuweisen. Aber auch, was die Durchführung des Abkom mens anbelangt, gewinnt man den Eindruck, daß die deut sche Regierung das Abkommen in einer mehr als entgegen kommenden Art und Weise handhabt, während die Schweiz es so durchführt, wie es ihr für die Zwecke ihrer schweize rischen Wirtschaft am zweckdienlichsten erscheint. — Nach dem Abkommen sollen Uhren aller Art im gegenseitigen Verkehr praktisch einer Beschränkung der Einfuhr nicht mehr unterliegen; entweder soll eine generelle Einfuhr bewilligung erteilt oder einzelne Einfuhrbewilligungen an standslos und in unbeschränkter Höhe gewährt werden. Deutschland hat nun sofort seine Zollstellen angewiesen, Taschenuhren und Taschenuhrgehäuse aus der Schweiz ohne besondere Bewilligung hereinzulassen, so daß also praktisch der deutsche Abnehmer Schweizer Taschenuhren ohne Formalitäten hereinnehmen kann. Die Schweiz verlangt dagegen auch heute noch für jede Einfuhr von Großuhren aus Deutschland die Ein holung einer besonderen Einfuhrbewilligung. Es ist ganz klar, daß, selbst wenn diese anstandslos erteilt wird, eine Hemmung des Verkehrs erfolgt, da sich mancher schon aus Bequemlichkeit mit diesen Formalitäten nicht abgeben möchte. Wenn man diese verschiedenartige Handhabung und Auslegung des Abkommens betrachtet, so muß man zu dem Schluß kommen, daß das Entgegenkommen der deutschen Regierungsstellen schon im Interesse unseres Ansehens nicht als sehr einleuchtend erscheint. Selbst in deutschen Uhrmacherzeitschriften empfindet man nunmehr ein gewisses Bedauern darüber, daß nun ' jeder, sei er Uhrenhändler oder nicht, Uhren und Gehäuse aus der Schweiz ohne irgendwelche Formalitäten einführen darf, nachdem in den maßgebenden Besprechungen in Berlin der deutsche Uhrenhandel nicht rücksichtslos genug, unbedingte Freigabe der Taschenuhreneinfuhr verlangen konnte. 1 ) Auch das Abkommen mit Deutsch-Oesterreich, also einem uns befreundeten Staate, hat der deutschen Uhren industrie eine Enttäuschung gebracht . Der Zoll für Groß- Es ist klar, daß mit der Gewährung der freien Einfuhr von schweizer Taschenuhren nach Deutschland der Schweiz außerordentlich bedeutungsvolle und große Vergünstigung eingeräumt worden ist. Ob die Schweiz in dem Abkommen Deutschland gegenüber in anderer Beziehung das ent sprechende Entgegenkommen gezeigt hat, entzieht sich !) Nach unserer Kenntnis ist das nicht zutreffend. Vom Uhreneinzelhandel wurden Anträge gestellt, die eine Uebergangs- zeit vorsahen, in der unter Wahrung der gegenseitigen Inter essen die Einfuhr allmählich bis zur vollständigen Freigabe am 1. Oktober 1925 gelockert werden sollte. Leider wurde der Einzel handel im Gegensatz zur Industrie zu den endgültigen Verhand lungen nicht hinzugezogen; er konnte erst auf Umwegen das Ergebnis erfahren. Schriftleitung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht