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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (29. Mai 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationale Fachzeitschriftenschau
- Autor
- Folnir
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur diesjährigen Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes am 26. April in Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- ArtikelGeschichtliches aus der Uhrenindustrie Schlesiens 385
- ArtikelDie Blücher-Uhr 387
- ArtikelMechanischer Doppelgleichrichter 388
- ArtikelUnkosten und Kalkulation (Schluß aus Nr. 20) 390
- ArtikelAn einen Weinkühler 391
- ArtikelPech 392
- ArtikelIm Flugzeug 409 392
- ArtikelTaschen- und Armbanduhren im neuen Zolltarifsentwurf 393
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 394
- ArtikelZur diesjährigen Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 395
- ArtikelSteuerfragen 395
- ArtikelSteuerbriefkasten 396
- ArtikelSteuertermine für Juni 396
- ArtikelPatentschau 396
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 397
- ArtikelVerschiedenes 400
- ArtikelFirmen-Nachrichten 402
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 402
- ArtikelEdelmetallmarkt 402
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Damit diese Forderung erfüllt ist, muß die Uhr folgenden Bedingungen genügen: a) die Zugfeder muß eine genügende und regelmäßige Entwickelung haben und darf nicht zu stark sein, b) Die Abmessung und die Profilformen der Eingriffe müssen genau sein, c) Zapfen und Steine richtige Abmessungen haben und gut poliert sein. Es sind 15 Steine zu fordern, d) Die Hemmung muß entsprechende Größe haben und tadellos wirken, e) Gewicht und Größe der Unruh müssen der treibenden Kraft angemessen und genügend groß sein, damit äußere Einflüsse nur geringe Wirkung auf den Gang der Uhr haben, f) Die Zapfen der Räder und gewisse Flächen, die der Reibung aus gesetzt sind, müssen mit gutem Oel geölt sein. Außerdem sollen noch einige Bedingungen erfüllt sein: Aufzug und Zeigerstellung sollen sanft sein, die Uhr soll sich weder auf Ruhe noch auf Hebung halten lassen usw. Das Aeußere der Uhr soll der Kontrolle nicht unterworfen sein. Dementsprechend schlägt die FAETSO folgende Prüfung vor: 1. Wenigstens 15 Steine, der Hebestein soll abgerundet sein. 2. Der Aufzug soll leicht sein. Die Aufzugswelle soll, ohne daß das Zifferblatt abgenommen wird, herauszunehmen und ein zusetzen sein, gleichgültig, ob sie auf Aufzug oder Zeigerstellung steht. 3. Zeigerstellung. Wenn man die Zeiger zurückstellt, soll die Sicherungszunge sich nicht an der kleinen Rolle festhaken. 4. Die Zeiger dürfen weder am Glase, noch am Zifferblatt, noch aneinander streifen. 5. Beim Abhorchen sollen keine ungewöhnlichen Geräusche gehört werden. 6. Richtige Oelung. 7. Die Schwingungsweite soll nach 24 Stunden 180 0 sein, d. h. der ganze Schwingungsweg soll ein Umgang sein. 8. Die Beobachtuhg soll ä Tage dauern, einen im Liegen und einen im Gängen. Die Grenzen des täglichen Ganges sollen sein: Für Uhren, größer als 28 mm, 20 sec Vorgehen, wenn der Rücker auf Mitte oder etwas auf Nach steht; für Uhren, kleiner als 28 mm, entsprechend 2 Minuten Vorgehen. 9. Die Untersuchung soll sich auch erstrecken dürfen auf Fest stellung, wie die Feinstellung erzielt ist (Gleichgewicht der Unruh, weiter der Rückerstifte). Der Stempel auf einem Gestellteil (Platte oder Brücke) an gebracht werden. Da man mit 3500 Uhren am Tage rechnet, müßte man etwa 14 Kontrollstellen mit zusammen 80 bis 90 Kontrolleuren einrichten, so daß schätzungsweise die Kontrolle die Uhr um etwa 40 Pf. ver teuern wird. Zu demselben Gegenstand hat sich der Leiter der Uhrmacher schule in Chaux-de-Fonds, P. Berner, geäußert. Er hält es für notwendig, daß außer der Gangprüfung in der Hauptlage auch festgestellt wird, ob sich die Uhr in den anderen Lagen nicht anhält. Als Hauptlage nimmt er für Taschenuhren Bügel oben, für Arm banduhren Bügel links. Die entgegengesetzte Lage, bei Taschen uhren Bügel unten und bei Armbanduhren Bügel rechts, braucht nicht untersucht zu werden. Er schlägt für zweitägige Unter suchung vor: 1. Taschenuhren: Aufziehen, ablesen, 2 Stunden Blatt unten, 2 Stunden Bügel links, 2 Stunden Bügel rechts, ablesen, 18 Stunden Blatt oben, aufziehen, ablesen, 24 Stunden Bügel oben, ablesen. 2. Armbanduhren: Aufziehen, ablesen, 2 Stunden Blatt unten, 2 Stunden Blatt oben, 2 Stunden Bügel oben, ablesen, 18 Stunden Bügel unten, aufziehen, ablesen, 24 Stunden Bügel links, ablesen. Br sieht auch eine 24stüudige Beobachtung vor, von der 15 Stunden auf die Hauptlage kommen. Für die Feststellung des Ganges wird nur die Hauptlage berücksichtigt. Grobe Fehler in den Nebenlagen sind weiter zu untersuchen. Folnir. Zur diesjährigen Lehrlingsarbeitenprüiung des Zentral- verbandes am 26. April in Leipzig Wie im vorigen Jahre, hat mich der Prüfungsausschuß beauftragt, über die Ergebnisse der Prüfung im 4. Lehr jahre einen Bericht zu geben. Dies geschieht nicht allein aus dem Grunde, um die Prüfung überhaupt zu besprechen, sondern insonderheit deswegen, weil einmal eine sehr ge ringe Zahl von Arbeiten eingeliefert wurde und weil die Ausführungen leider auch diesmal wieder in den meisten Fällen zu wünschen übrig ließen. Die geringe Zahl von 10 eingesandten Arbeiten hat leider auch dieses Jahr wieder nur eine kleine Zahl guter Arbeiten gebracht. Es scheinen uns bei den Meistern bei der Ausbildung in den letzten Lehrjahren manche Fehler gemacht zu werden. — Gedacht war die Vorschrift als Dreharbeit. Diese Aufgaben machen den Lehrlingen doch viele Schwierigkeiten, denn wir konnten leider fast kein gut eingedrehtes Trieb sehen. Die Zapfen waren ungleich lang und stark, die Wellbäume gar nicht poliert, zum Teil direkt schlecht gedreht, die Höhenluft ungenau und verschieden, die Trieb Vernietungen fast alle mangelhaft und die Facetten zum Teil gar nicht oder schlecht poliert. Schon bei der Platte merkte man, daß das Drehen für die meisten Lehrlinge ein saures Stück Arbeit gewesen sein muß, denn es fehlte fast durch die Bank der gute, glatte Stichelstich. Besonders schlecht waren die Stein fassungen gemacht, und wenn man die Arbeiten des 3. Lehr jahres betrachtete, für die die Vorschrift der Steinfassungen lautete, so mußte man sagen, daß das 3. Lehrjahr hier bessere Arbeit geliefert hatte. Es gab sogar eingelötete und eingenietete Steinfassungen. So etwas sollte nicht zur Prüfung gesandt werden! Der Prüfungsausschuß hat sich auch eingehend mit der Frage der Ausbildung im 4. Lehrjahre befaßt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die meisten Lehrlinge wohl zu spät an das Drehen gekommen sind. Deswegen richten wir an die Lehrmeister die dringende Mahnung, ihre Lehr linge im Drehen besser anzuleiten, es bleibt diese Tätigkeit für den Uhrmacher immer noch eine Haupttätigkeit. Den Schönheitssinn zu wecken, bleibt auch eine Hauptaufgabe des Meisters, der Lehrling muß selber wissen, daß seine Arbeit noch besser werden muß, nur unter diesem Gedanken kann eine Vollendung entstehen. Aus den Ergebnissen hat der Prüfungsausschuß für die nächste Prüfung auch Richtlinien gezogen. Im Aufträge des Prüfungsausschusses; Oswald Firl (Erfurt). Steueriragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Berechnung der Grunderwerbsteuer beim Grundstückstausch Beim Tansch zweier Grundstücke ist die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück besonders zu berechnen, und ist es dabei ohne Belang, zu welchem Zweck oder aus welchem Grunde der Tausch stattgefunden hat. Maßgebend für die Höhe der Steuer soll im allgemeinen der gemeine Wert sein; ist der Preis höher, so soll nach dem Preise die Steuerpflicht sich richten. Das Grunderwerbsteuer gesetz versteht unter „Preis“ nicht nur einen „Barpreis*, sondern den Gesamtbetrag der Gegenleistungen jeglicher Art, also auch Sach leistungen. Bei Tausch werden die Sachleistungen unmittelbar gegen einander ausgeglichen. Wird von den Vertragschließenden im Ver trage ein Wert angegeben, so ist diese Wertangabe für die Berech nung der Steuer nicht bindend. Beim Tausch zweier Grundstücke ist jedes Grundstück als Preis des anderen anzusehen, und die Höhe des Preises bestimmt sich nach dem gemeinen Werte des Grund stückes, das in Tausch gegeben ist. Sind die vertauschten, den Gegenstand der Besteuerung bildenden Grundstücke nicht gleich wertig, so ist für die Steuerberechnung in jedem der beiden Steuer- VI
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