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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (29. Mai 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Juni
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- ArtikelGeschichtliches aus der Uhrenindustrie Schlesiens 385
- ArtikelDie Blücher-Uhr 387
- ArtikelMechanischer Doppelgleichrichter 388
- ArtikelUnkosten und Kalkulation (Schluß aus Nr. 20) 390
- ArtikelAn einen Weinkühler 391
- ArtikelPech 392
- ArtikelIm Flugzeug 409 392
- ArtikelTaschen- und Armbanduhren im neuen Zolltarifsentwurf 393
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 394
- ArtikelZur diesjährigen Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 395
- ArtikelSteuerfragen 395
- ArtikelSteuerbriefkasten 396
- ArtikelSteuertermine für Juni 396
- ArtikelPatentschau 396
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 397
- ArtikelVerschiedenes 400
- ArtikelFirmen-Nachrichten 402
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 402
- ArtikelEdelmetallmarkt 402
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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396 DIE ÜHRMACHERKUNST Nr. 22 fälle der Wert des höherwertigen Grundstücks maßgebend, denn für das minder wertvolle Grundstück kommt als Preis der Wert des höherwertigen in Betracht. Bei der Wertfestsetzung soll alsAusgangspunkt der für die Vermögensteuer tatsächlich festgestellte Wert genommen werden, d. h. — da der Vermögensteuerwert in der Regel nicht den gemeinen Wert darstellt — ersterer soll als Anhaltspunkt für die Ermittelung des gemeinen Werts benutzt werden. * Vorauszahlungen auf die sächsische Gewerbesteuer für 1925 Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer für das Rechnungs jahr 1925 sind mit geringen Abweichungen in gleicher Weise, wie auf S. 250 vorigen Jahrganges für 1924 angegeben, geregelt worden. Jeder der Gewerbesteuer unterliegende Betrieb hat ohne Rück sicht auf seinen Umfang einen festen Betrag von 30 Mk. zu ent richten. Dieser Pauschbetrag kann je nach Wahl entweder am 15. Mai und 15. November 1925 in Raten von 15 Mk., oder am 15. Mai, 15. August, 15. November 1925 und 15. Februar 1926 in Raten von jt 7,50 Mk. gezahlt werden. Ferner haben alle vermögensteuerpflichtigen Unternehmer 1 0/0 des Betriebsvermögens, wie es mit Stichtag vom 31. Dezember 1923 veranlagt worden ist, als Gewerbesteuer für das Jahr 1925 zu zahlen. Ebenso wie bei der Entrichtung des obigen Pauschbetrages kann der Steuerpflichtige wählen entweder, in zwei Raten am 15. Mai und 15. November, oder in vier Raten am 15. Mai, 15. August, 15. November 1925 und 15. Februar 1926 zu zahlen. Die Arbeitgeberabgabe, die 1924 50% des einbehaltenen, an das Reich abzuführenden Lohnabzugs betrug, ist seit Dezember 1924 auf 250/0 des einbehaltenen Lohnsteuerbetrages fest gesetzt worden. Die Fälligkeitstermine bleiben dieselben, nämlich der 5., 15 und 25. jeden Monats. Belaufen sich die Ausgaben auf mindestens 25 % des 1924er Jahresumsatzes, so kann der Steuer pflichtige beantragen, daß die Arbeitgeberabgabe um die Hälfte (12,5 0/0 des Lohnabzugs) ermäßigt wird; ein Fall, der bei den Uhren geschäften kaum Anwendung finden dürfte. Für alle für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, auch für die Arbeitgeberabgabe, genannten Fälligkeitstermine wird eine Schonfrist von 7 Tagen gewährt. Steuerbriefkasten F eingoldhy potheken Frage: Wie berechnet man den Wert von Feingoldhypotheken? Antwort: Nach der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 ist die Gold mark auf eine Gewichtseinheit des Feingoldes zurückzuführen. Maßgebend ist der Lohdoner Goldpreis. Derselbe beträgt jetzt etwa für je eine Unze Feingold 84 sh 11,5 d, das sind für 1 g Fein gold 2 sh 8,77 d oder 2,82 Mk. 1 kg Gold für die Eintragung einer Hypothek würde also einem Werte von 2818 Mk. (etwa gleichlautend mit der Notierung in Pforzheim) entsprechen. * Besteuerung der Vergütung des Geschäftsführer« einer G. m. b. H. Frage: Ich bin Inhaber von drei Viertel aller Geschäftsanteile einer von mir geleiteten G. m. b. H., beziehe aber ein bestimmtes Gehalt. Wie ist dann letzteres zu besteuern? Antwort: Der Geschäftsführer einer G. m. b. H. unterliegt hin sichtlich der Vergütung, die er nach dem Gesellschaftsvertrage für seine Arbeit bezieht, dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Es ist dabei gleichgültig, ob ihm nur ein Teil oder alle Geschäftsanteile gehören. * Besteuerung von Abfindungssummen Frage: Wegen schlechten Geschäftsganges habe ich als An gestellter eine Abfindungssumme zur Ablösung der sich aus meinem Anstellungsvertrag ergebenden Verpflichtungen: erhalten. Muß ich hierfür ßteuer zahlen? Antwort: Entschädigungen, die als Efsatz für die Aufgabe einer Tätigkeit gewährt werden, gelten als Einkommen. Solche außerordentlichen, nicht regelmäßig wiederkehrenden Einkünfte sind bei den vierteljährlichen Einkommensteuer-Voranmeldungen zu be rücksichtigen. * Preußische Hauszinssteuer Frage. Welche Aenderung ist bei der Hauszinssteuer seit dem 1. April d. J. eingetreten? Antwort. Seit dem 1. April beträgt die preußische Hauszins steuer 700 0/0 (statt bisher 600 o/ 0 ) der staatlichen Steuer vom Grund vermögen. Eine Aenderung ist ferner hinsichtlich der Hypotheken zinsen eingetreten; diese konnten für das erste Quartal 1925 ab gezogen werden. Seit dem 1. April ist dieser Abzug nicht mehr zulässig, da mit der Erhöhung der gesetzlichen Miete auf 76 % solche Verpflichtungen Berücksichtigung gefunden haben sollen. Steuertermine für Juni 5. Juni: Lohnst euer (letzte Mai-Dekade). „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Schonfrist 7 Tage. Siehe Steuerfragen, heutige Nummer. 8. ]UIlll Württembergische Gewerbesteuer. Schonfrist 2 Tage. IO. Juni S Bayerische Gewerbesteuer und Lohnsummen steuer. Schonfrist eine Woche. , Hessische Gewerbesteuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. „ Preußische Gewerbesteuer. Monatszahler. Schon frist eine Woche. Lohnsummensteuer, wo sie zur Hebung gelangt. , Voranmeldung nnd Vorauszahlung auf die Ein kommensteuer: 0,9 % des Mai-Umsatzes. Monats zahler. Schonfrist eine Woche. „ Körperschaftssteuer-Voranmeldung und -Voraus zahlung für Mai. Steuermilderung ein Viertel. Schon frist eine Woche. . Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Vorauszahlung der Monatszahler für Mai. Ebenso Luxussteuer. Schonfrist eine Woche. 15. Juni: Ve rmögenssteuer, zweite Rate, s. S. 378. , Sächsische Arbeitgeberabgabe. „ Preußische Grundvermögens- und Hauszins steuer. Schonfrist eine Woche. „ Lohnsteuer (erste Juni-Dekade). „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Schonfrist 7 Tage. 25. ]unl: Lohnsteuer (zweite Juni-Dekade). „ Sächsische Arbeitgeberabgabe. Schonfrist 7 Tage. Dr. H. Patentschau Gebrauchsmuster-Ein tragun gen Kl. 83a. 909637. Albert Witzei, Ludwigsburg. Uhrgehäuse. 7. 4. 25. W. 70037. Kl. 83a. 910117. Dr. Abram Chwolles, Bahrenfeld, und Eduard Oskar Schultz, Hamburg, Paulsplatz 1. Einrichtung an Uhren, insbesondere Taschenuhren zur Regelung des Abstandes der Zapfenlager für die Unruh. 17. 10. 24. C. 17300. Kl. 83b. 909508. Robert Michl, Kosice, Tschecho - Slowakische Republik; Vertreter: R. Schultz, Berlin, Dieffenbachstraße 57. Elektrischer Uhrenantrieb mittels umlaufender Synchron-Wechselstrommotoren. 16.2.24. M.79205. Amerikanische Patente. Nr. 1529331. Henry F. Warren, Ashland. Elektrisches Uhren system, bei welchem die Zeigerwerke durch kleine Elektromotoren angetrieben werden, wobei ein mit Gewicht beschwerter, horizontaler Hebelarm in Schwingungen versetzt wird und den Ablauf der Räder reguliert (Abb. 1). Nr. 1529385. J. Anderson, Brooklyn. Das Neue bei dieser Idee besteht darin, daß die Zugfedern nicht in Drahtringen eingewunden und zusammengehalten sind, sondern von sichelförmigen Blechscheiben, die an einer Seite offen sind, um das äußere Ende der Federn freizulassen. Auf "0 \ Abb. 1 ,$ tO c Abb. 2 diese Weise soll man die Federn direkt, ohne Zuhilfenahme eine Federwinders, in das Federkaus einsetzen können. In Abb. 2 sin« die Enden der Sichelform aufgebogen, zwecks bequemeren An fassens und Handhabens.
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