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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (19. Juni 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Redezeitmesser in Breslauer Rathaus
- Autor
- Engelmann, Max
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mehr Vorsicht bei der Vermittlung von Turmuhrgeschäften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- ArtikelReichstagung 1925 Breslau 27.-30. Juni 447
- ArtikelDas Riesengebirge 448
- ArtikelDer Redezeitmesser in Breslauer Rathaus 452
- ArtikelMehr Vorsicht bei der Vermittlung von Turmuhrgeschäften 453
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen 454
- ArtikelDie Ferienreise des Uhrmachers 455
- ArtikelAuf zur Reichstagung nach Breslau! 456
- ArtikelKraft ist die Parole des Lebens 456
- AbbildungTeilnehmer an der Tagung des Landesverbandes badischer Uhrmacher ... 457
- ArtikelSchloßbeleuchtung in Heidelberg 457
- ArtikelZukunftssorgen 457
- ArtikelFestwagen der Kasseler Kollegen 458
- ArtikelMitteilungen des deutschen Uhrenhandelsverbandes 458
- ArtikelGegen die Luxussteuer 460
- ArtikelMei lieber Cullege Mali vo dar pummerschen Küste! 460
- ArtikelLockruf der schlesischen Nachtigall 461
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 461
- ArtikelAus der WOG 463
- ArtikelVerschiedenes 463
- ArtikelFirmen-Nachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 25 DIE UHRMACHERKUNST 453 sicher sehr wichtig genommen, denn es wurde unter den geeigneten Bewerbern ausgelost. Aber auch in den Heeres und Kriegslagern der Alten spielte die Wasseruhr als Zumaß für die Wachen eine Rolle; ebenso in den Schulen der Rhetorik und Deklamation um und nach Sokrates. Einen ähnlichen Zweck hatte offenbar diese Breslauer Uhr. Die Menschen blieben sich schließlich gleich und der Breslauer Rat wird auch manchen Dauerredner gehabt haben, dessen Ergüssen durch diese Uhr dereinst Ziele gesetzt wurden. Man kann ja auch heute noch in unseren Parla menten, Versammlungen usw. derartige Unermüdliche nach- weisen. Aber wir haben bessere Zeitmesser, mehr Rede freiheit und größere Geduld zum Zuhören. In der Seefahrt kennt man für die Wachen ja heute noch den Begriff: „Glasen“, und auf mancher Kanzel war die Sanduhr ein unentbehrliches Gerät, nicht zu lange zu reden. Diese wenig bekannte Breslauer Uhr ist ein origineller Zeuge für das teilweise noch recht dunkle Gebiet der Ge schichte der Sanduhr. In diesem halben Saale befindet sich noch ein weiteres prächtiges Standuhrwerk aus dem Ausgang des 17. Jahr hunderts. Es ist mit astronomischen und Kalender-Schal tungen ausgestattet und wurde der Stadt Breslau von Kaiser Leopold I. geschenkt. Der Zentralverband wird bemüht sein, daß beide Uhren während der Reichstagung zur Besichtigung zugänglich sein werden. Mehr Vorsicht bei der Vermittelung von Turmuhr- geschäften In einem Bericht über die Obermeistertagung des Verbandes Hessen (Nr. 19) wurde folgendes bekanntgemacht: „Kollege Leinkauf (Nauheim) berichtet von einem Erlebnis, das er mit der Uhrenfabrik Weule hatte. Ersterer hatte an eine benachbarte Gemeinde Offerte über eine Weulesche Turmuhr ein gereicht. In der Zwischenzeit sprach der Vertreter von Weule bei Kollegen Leinkauf vor und erkundigte sich, ob der Verkauf schon abgeschlossen sei. Im Laufe der Unterhaltung bat der Vertreter auch um Nennung des Namens des Interessenten für die Turmuhr. Nach einiger Zeit erhielt Kollege Leinkauf, der sich beim Besuch des Vertreters bewegen ließ, den Namen der Gemeinde zu nennen, von der Firma Weule ein Schreiben, daß dieselbe die Uhr an die genannte Gemeinde verkauft hätte und ihm (Leinkauf) statt der 15 o/ 0 für die Vermittelung des Verkaufes nur 5 o/ 0 für die Nennung des Namens vergütet würde. Verschiedene Kollegen teilten hierauf mit, daß sie ähnliche Erfahrungen mit Weule gemacht hätten." Dazu schrieb uns seinerzeit Kollege Leinkauf (Nauheim): „Zu der Beschwerde Leinkauf gegen Weule stelle ich als Nächst beteiligter richtig, daß ich eine Offerte der fraglichen Gemeinde noch nicht nnterbreitet hatte. Noch vor Eintreffen der von der Firma Weule erbetenen Zeichnungen und Preise über Turmuhren suchte mich ein »zufällig« in der Nähe weilender Vertreter der Firma auf. Diesem war es bekannt, daß ich noch auf die Antwort der Fabrik warte, daß es mir also weder möglich war, Offerten einzureichen, noch die Bedingungen zu kennen. Unter Verschweigung der mich schädigenden Folgen gelang es ihm, den Namen der Gemeinde von mir zu erfahren, die er darauf aufsuchte. Auf die mit dem Herrn vereinbarte Mitteilung über das Resultat wartete ich vergebens. Einige Tage später setzte mich die Firma Weule in Kenntnis, daß die Uhr bestellt wurde und mir der Rabatt für Nennnng des Namens (ganze 5 0/ 0 ) zngebilligt wird. Auf meine erstaunte Anfrage über eine solche Behandlung warte ich heute noch auf eine Antwort, obwohl mir eine Aufklärung bereits unter dem 3. April in Aussicht gestellt wurde. Das mir sichere Geschäft ist mir auf diese eigenartige Weise entgangen. Deshalb Vorsicht, meine Herren Kollegen." Es stand also fest, daß Herr Lein kauf noch keine Offerte gemacht hatte, weil er das Material noch nicht besaß — also ohne sein Verschulden —, und daß sich der Vertreter der Firma Weule diesen für sich günstigen Umstand zunutze machte und Herrn Leinkauf, ohne dessen Wissen, von den weiteren Vorgängen an diesem Ge schäft ausschloß, in der Absicht, Herrn L. mit seinen berechtigten Ansprüchen ins Un recht zu setzen. Daran ändert eine „Be richtigung“ der Firma Weule nicht viel, die uns durch den „Verband Deutscher Turmuhrenfabrikanten“ zuging, an der wir aber die anständige Form des Ver langens loben müssen. Die Firma Weule läßt schreiben : „Es ist zunächst unrichtig, daß der Uhr macher Herr Leinkauf der in Frage kommen den Gemeinde eine Offerte über eine Weulesche Turmuhr eingereicht hat. Bei der Firma Weule lief vielmehr eine Anfrage des Herrn Leinkauf ein, als gerade einer ihrer Reisevertreter die Gegend von Frankfurt a. M. bereiste. Die Firma Weule machte darauf sofort ihrem Reisenden von der Anfrage des Herrn Leinkauf Mitteilung und veranlaßte ihn, auf Grund derselben Herrn Leinkauf aufzusuchen. Letzteres geschah am Vormittag des 26. März d. J., bei welcher Gelegenheit sich genannter Herr dem Reisevertreter der Firma Weule gegenüber klipp und klar dahin äußerte, er wolle (1) nicht mit ihm den in Frage kommenden Ort aufsuchen und über haupt durch das betreffende Geschäft keinerlei Arbeit haben, wünsche vielmehr lediglich die Gewährung der ihm zukommenden Provision, und machte darauf die in Rede stehende Gemeinde namhaft Der Weulesche Reisevertreter begab sich nun mit Wissen des Herrn Leinkauf nach dem betreffenden Ort, wo — wie er feststellen konnte — noch keinerlei Angebot vorlag, machte nach Ortsbesichtigung seine Offerte und schloß in einer am nächsten Tage stattgefundenen Verhandlung das Geschäft ab, ohne daß dabei Herr Leinkauf in irgendeiner Weise mitgewirkt hat Die Firma Weule hat darauf auf Veranlassung ihres Reisevertreters, der zu einem nochmaligen Besuch des Herrn Leinkauf nicht mehr die ausreichende Zeit zur Verfügung hatte, den letzteren von dem Geschäftsabschluß unter dem 30. März d. J. ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt und ihm mitgeteilt, daß er gemäß den ihm bereits früher ausgehändigten Rabatt- und Provisions bedingungen unseres Verbandes auf den Verkaufspreis die für die Adressen Vermittelung, um die es sich hier ja angesichts der mangeln den sonstigen Mitwirkung (2) des Herrn Leinkauf einzig und allein handelte, vorgesehene niedrigste Provisionsquote zu beanspruchen habe. Das Verhalten der Firma Weule ist mithin durchaus einwand frei und entspricht den verbandsseitig festgesetzten Bedingungen.“ Bei der eingefügten Zahl 1 ist zu bemerken, daß sich Herr Leinkauf nur äußerte, daß er mit dem Aufstellen der Turmuhr nichts zu tun haben wolle, da ihm darin die Er- Breslau, Elisabethkirche, Südoder und Kraftwerke
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