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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (19. Juni 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mehr Vorsicht bei der Vermittlung von Turmuhrgeschäften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- ArtikelReichstagung 1925 Breslau 27.-30. Juni 447
- ArtikelDas Riesengebirge 448
- ArtikelDer Redezeitmesser in Breslauer Rathaus 452
- ArtikelMehr Vorsicht bei der Vermittlung von Turmuhrgeschäften 453
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen 454
- ArtikelDie Ferienreise des Uhrmachers 455
- ArtikelAuf zur Reichstagung nach Breslau! 456
- ArtikelKraft ist die Parole des Lebens 456
- AbbildungTeilnehmer an der Tagung des Landesverbandes badischer Uhrmacher ... 457
- ArtikelSchloßbeleuchtung in Heidelberg 457
- ArtikelZukunftssorgen 457
- ArtikelFestwagen der Kasseler Kollegen 458
- ArtikelMitteilungen des deutschen Uhrenhandelsverbandes 458
- ArtikelGegen die Luxussteuer 460
- ArtikelMei lieber Cullege Mali vo dar pummerschen Küste! 460
- ArtikelLockruf der schlesischen Nachtigall 461
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 461
- ArtikelAus der WOG 463
- ArtikelVerschiedenes 463
- ArtikelFirmen-Nachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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454 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 fahrung fehlt. Der bei 2 erwähnte zweite Besuch ist heim lich erfolgt; Herr Leinkauf konnte dabei nicht mitwirken, ebenso war er nicht in der Lage, aktiv mitzuarbeiten, da ihm das Material nicht rechtzeitig zuging. Herr Leinkauf schreibt uns, unter Beifügung des Schriftwechsels, unter denF 5. Juni noch zu dieser Sache unter anderem: „Es war dem Vertreter bekannt, daß ich noch nichts erhalten hatte und demzufolge auch der Gemeinde noch kein Angebot unter breiten konnte, ebenso die Bedingungen noch nicht kannte. Es gelang ihm, unter Verschweigung von mich schädigenden Folgen, den Namen der Gemeinde von mir zu erhalten, die er auch sofort aufsuchte. Während ich nun auf die mit dem Vertreter vereinbarte Mitteilung über das Resultat wartete, um eventuell mit eingreifen zu können, wurde das Garn weitergesponnen. Erst das Schreiben von Weule setzte mich davon in Kenntnis, daß mir ein sicheres Geschäft auf eine recht eigenartige Weise weggeschnappt wurde. Ich betone ausdrücklich, daß ich nie den Namen der Gemeinde preisgegeben hätte, wenn mir die Bedingungen der Firma bereits bekanntgewesen wären. Der Umstand, daß ich von Weule Preise von Turmuhren, sowie Zeichnungen von solchen verlangte, spricht allein dafür, daß ich den Abschluß machen wollte. Anders lautende Angaben des Vertreters beruhen auf der leicht begreiflichen Neigung, die eigenartige Handlungsweise zu beschönigen. Auch der Firma selbst scheint die Sache nicht ganz hasenrein gewesen zu sein, denn auf den unterm 3. April angekündigten Brief warte ich heute noch. Der Zweck der von mir in der Vorstandssitzung des Uhrmacher verbandes Hessen vorgebrachten Beschwerde über W. war lediglich der, ändern Kollegen Vorsicht bei vorkommenden Turmuhrlieferungen zu empfehlen und auf keinen Fall den Namen der bestellenden Be hörde zu nennen. Diese Warnung werde ich bei jeder Gelegenheit wiederholen, insbesondere auf unseren Innungsversammlungen und werde mich auch durch keine Einschüchterungsversuche davon ab bringen lassen." Wir kommen bei der ganzen Sache nicht über den Verdacht hinweg, daß die Firma Weule in solchen Fällen die Interessen ihrer Vertreter gegen die der Uhrmacher spielen läßt, d. h. daß sie dem Vertreter die Provision gibt, die dem Uhrmacher entzogen wird. Anders läßt sich die eilige Schneidigkeit des Vertreters nicht erklären, der ohne auf das dadurch geschädigte Ansehen seiner Firma Gewicht zu legen — rücksichtslos den Uhrmacher beiseite schiebend, das Geschäft unter Dach zu bringen suchte. Der Vertreter wirkt dadurch nicht als Helfer oder Berater des Uhrmachers bei dem Abschlüsse eines solchen Geschäfts, sondern als sein schärfster Konkurrent, vor dessen Eingreifen man sich zu hüten hat. Unter solchen Umständen sind fortwährende Unzuträglichkeiten unvermeidlich, und vielleicht sind die oben erwähnten „Erfahrungen“ mit der Firma W. darauf zurückzuführen. Das sollte doch die Firma W. ver anlassen, einmal in diesem Punkte nachzusehen, denn ihr kann es gleich sein, wer die Provision erhält, es kann ihr aber nicht gleich sein, wenn übertüchtige Vertreter, die deutschen Uhrmacher vor den Kopf stoßen, von deren Wohlwollen — wie das Beispiel hier zeigt — manches Ge schäft für sie abhängen kann.j F. Zum Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen Wie bereits vor einiger Zeit in der UHRMACHERKUNST mitgeteilt, ist an den vorläufigen Reichswirtschaftsrat der Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen gelangt. Dieser Entwurf war, soweit Taschenuhren in Frage kommen, für uns eine Ueberraschung. Wer den Vorverhandlungen im vorläufigen Reichswirtschaftsrat beigewohnt hat, ebenso den Besprechungen zwischen Industrie, Groß- und Einzelhandel, wird ein anderes Ergebnis erwartet haben als es jetzt vor liegt. Im Reichswirtschaftsrat wurde von unseren Ver tretern mit vollem Recht auf die Mißstände und Gefahren zu höheren Zollsätzen hingewiesen. Der Reichswirtschafts rat selbst stellte sich anscheinend völlig auf unsere Seite und verwarf einen so weit gehenden Zollsatz, wie ihn die Industrie teilweise verlangte. Um so erstaunter muß man sein, daß jetzt in der neuen Zollvorlage die Vorschläge der Industrie wörtlich ohne jede Abänderung übernommen worden sind. Man fragt sich bei dieser Sachlage, was es überhaupt für einen Sinn und Zweck hatte, langwierige Sitzungen, die erhebliche Kosten verursachen, vorher ab zuhalten, wenn man von vornherein gewillt war, nur die Wünsche der Industrie zu berücksichtigen und die Wünsche des Groß- und Einzelhandels wohl zu hören, sie aber in keiner Weise zu beachten. In den letzten Tagen hören wir außerdem, daß der württembergischen Regierung für silberne und unechte Uhren der Zoll noch nicht hoch genug sei. Bekanntlich sind die in dem Entwurf festgesetzten Sätze für silberne Uhren von 3 Mk. und für Metalluhren von 2 Mk. von der deutschen Industrie gewünscht worden. Die württembergische Regierung glaubt aber päpstlicher als der Papst sein zu müssen und fordert jetzt für silberne Uhren einen Zollsatz von 5 Mk. und für Metalluhren einen Satz von 3 Mk. Man muß sich fragen, ob die württem bergische Regierung überhaupt irgendwelchen Einblick in die .Wirtschaftsverhältnisse des Uhrengewerbes hat. Nach ihren Forderungen zu urteilen, hat sie das sicher nicht. Kleine AnZßleßn» Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören In die UHRMACHERRUHST Wenn für eine Metalluhr, die vielleicht 8 Fr. oder weniger in der Schweiz kostet, also rund 6,50 Mk., ein Zollsatz von 3 Mk. verlangt wird, so bedeutet das einen Wertzoll von rund 50 °/ 0 . Bei silbernen Uhren ist das Verhältnis das gleiche. Bei einer silbernen Uhr für 20 Fr., also rund 16 Mk., würde ein Zollsatz von 5 Mk. in Frage kommen, d.h. ein Wertzoll von über 33Vs 0 / 0 - Wenn die deutsche Taschenuhrenindustrie einen derartigen Zollsatz nötig hat, dann ist sie sicher nicht existenz- und lebensfähig. Ihre Konkurrenzfähigkeit muß sie in rationellen Arbeitsmethoden suchen und nicht in derartig hohen überschraubten Zoll sätzen. Sie ist der Schweiz gegenüber unserer Ansicht nach nur im Vorteil, als die Arbeitslöhne in Deutschland niedrigere sind als in der Schweiz. Für goldene Uhren wird bekanntlich ein Zollsatz für Armbanduhren von 10 Mk., für andere Uhren von 20 Mk. verlangt. Auch dieser Zollsatz ist für Armband- und andere goldene Uhren viel zu hoch. Er stellt eine untrag bare Belastung dar. Die Auswirkung derartig hoher Zoll sätze muß ohne Zweifel die sein, daß in Zukunft der reguläre Handel sehr wenig Uhren absetzen wird. Der Schmuggel in Uhren wird ohne Frage durch den Anreiz solcher hohen Zollsätze, bei denen bei goldenen Uhren noch die zehnprozentige Luxussteuer hinzutritt, ein derartig großer sein, daß alle Mittel des Staates, ihn zu hemmen und zu bekämpfen, nichts nutzen werden. Der Hauptabsatz von Uhren dürfte sich in Zukunft in Kaffee häusern u. dgl. und „hinten rum“ abspielen. Glaubt man denn wirklich, daß der Staat nur allein seine Machtmittel bereitstellen muß, um die Industrie zu schützen, ganz gleichgültig, ob dadurch der Einzel- und Großhandel zu grunde gerichtet wird? Auf seiten des Einzel- und Groß handels stehen sicher viel mehr Existenzen auf dem Spiele als auf seiten der Industrie. Der Zentralverband wird sich mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln gegen derartig überspannte Zollsätze wehren. Es wäre unglaublich, wenn die Volksvertreter ihre Einwilligung dazu geben, daß zu gunsten der Industrie ein ganzer Gewerbestand einfach vernichtet wird. König.
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