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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (25. September 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Lage der Genossen der "Präzision" nach dem Urteil des Amtsgerichts Lauenstein
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- ArtikelDie Lage der Genossen der "Präzision" nach dem Urteil des ... 757
- ArtikelEin astronomisch-chronologischer Mechanismus 758
- ArtikelDer Vertrieb elektrischer Uhren durch Uhrmacher 760
- ArtikelMindestpreise 761
- ArtikelPforzheimer Brief 761
- ArtikelSelbstgefertigte Schaufensterreklame 763
- ArtikelSteuerfragen 766
- ArtikelSteuerbriefkasten 767
- ArtikelSteuertermine für Oktober 767
- ArtikelSprechsaal 767
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 768
- ArtikelVerbandstag des Westfälisch-Lippischen Uhrmacher- und ... 771
- ArtikelJubiläumsverbandstag des Reichsverbandes Deutscher Juweliere, ... 773
- ArtikelVerschiedenes 774
- ArtikelMesse-Nachrichten 776
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 776
- ArtikelEdelmetallmarkt 776
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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nenoirat Alleiniges und eigenes Organ des Zentraloerbandes der Deutschen Uhrmacher E. ü. Halle (Saale) 25. September 1925 Nachdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmloung der Schrlftleltuna verboten 50. JAHRGANG NUMMER 39 Die Lage der Genossen der „Präzision“ nach dem Urteil des Amtsgerichts Lauenstein Sofort nach Bekanntgabe des Urteils in der Vorschuß berechnung der „Präzision“ hat der Schutzverband Gelegen heit genommen, in eingehender Aussprache mit einem er fahrenen Juristen zu überlegen, welche Schritte nunmehr im Interesse der Genossen gemacht werden müssen. Wie aus dem Urteil hervorgeht und aus den gegebenen Erläuterungen, erkennt auch der Laie, daß dieser Konkurs außerordentlich schwierige Rechtsfragen aufgeworfen hat, die teilweise kaum jemals zur Entscheidung gekommen sind. Es ist deshalb unmöglich, heute schon endgültig zu sagen, wie der Ausgang der Rechtsstreite sein wird. Einzelne Genossen sind schon durch das Urteil günstiger gestellt als vorher. Das trifft namentlich auf diejenigen zu, die gleich bei der Gründung der Genossenschaft mit großem Beträgen beigetreten sind und die später keine weiteren Beteiligungserklärungen mehr abgegeben haben. Für diese Genossen war durch die Umstellung eine größere Anzahl von Anteilen errechnet worden, die jetzt aber ver ringert worden sind auf die Zahl, für die tatsächlich Bei trittserklärungen vorliegen. Hätte sich z. B. ein Genosse anfänglich mit zwei Anteilen zu je iooo Mk. beteiligt, die dann bei der Umstellung auf vier Anteile zu je 500 Mk, zusammengelegt worden sind, so hat er, wenn von ihm später keine Erklärung zur Uebernahme weiterer Anteile abgegeben ist, nicht mehr vier Anteile, sondern nur zwei. Es laufen bei uns fast täglich von einzelnen Genossen Anfragen ein, mit wieviel Anteilen sie nun nach der Ent scheidung des Gerichts noch beteiligt wären. Wir können verstehen, daß jeder Genosse ein großes Interesse daran hat, seine Verpflichtung der Genossenschaft gegenüber genau zu kennen. Es ist uns aber leider nicht möglich, auf diese Anfragen bestimmte Auskünfte zu geben, da wir eine genaue, vom Gericht berichtigte Liste der Genossen nicht in den Händen haben. Alle Genossen, gegen die die Haftsumme vollstreckbar erklärt ist, werden in allernächster Zeit darüber vom Konkursverwalter bestimmte Nachricht erhalten. Die Teucherner Genossen scheiden vorläufig bis zum 16. Oktober aus, da an diesem Tage neu verhandelt und vielleicht entschieden werden wird. Einstellen müssen sich jedoch alle Genossen darauf, daß sie zahlen müssen. Ehe über die Klagen entschieden sein wird, wird eine längere Zeit vergehen. Der Konkurs verwalter erhält durch das Vollstreckungsurteil die Möglich keit, die Haftsumme einzuziehen, und er muß pflichtgemäß diese Haftsumme auch einziehen, gleichgültig, wie später in einem Prozesse die Entscheidung fallen wird. Da durch den Einspruch des Vorstandes gegen die Forderung der Bank der größte Teil der eingehenden Gelder nicht an die Hauptgläubigerin verteilt, sondern hinterlegt werden muß, so ist Sicherheit dafür geboten, daß gegebenenfalls die Haftsumme den Genossen zur Verfügung bleibt. Bis zum 10. Oktober läuft die Frist für die Erhebung der Klage ab. Bis zu diesem Tage muß der Schutzverband aus jeder Liste, die vom Gericht aufgestellt wurde (mit Ausnahme der Einsprüche, die von vornherein gar keine Aussicht auf Erfolg haben), einige Genossen heraussuchen, in deren Namen die Klage eingereicht werden kann. Der Schutzverband ist bereits dabei, die notwendigen Vor arbeiten zu leisten. Das vorliegende Material ist mit dem beauftragten Anwalt gründlich durchgesprochen worden; das noch notwendige Material wird herangeschafft. Es ist so die Gewähr gegeben, daß die Klage rechtzeitig ein gereicht wird. Dabei ist auch berücksichtigt, daß die Streit summe so hoch genommen wird, daß die Durchführung der Klage bis zum Reichsgericht möglich ist. Erhalten die Genossen von dem Konkursverwalter die Aufforderung zur Zahlung, so ist ihnen anzuraten, diese Zahlung unter Vorbehalt der späteren Rechtsentscheidung zu leisten, und wo das nicht möglich ist, müssen die Ge nossen sich unverzüglich mit dem Konkursverwalter in Ver bindung setzen, um mit ihm gegebenenfalls Ratenzahlungen zu vereinbaren. T“ * 1 r / VI
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