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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (25. September 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Selbstgefertigte Schaufensterreklame
- Autor
- Gruber
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- ArtikelDie Lage der Genossen der "Präzision" nach dem Urteil des ... 757
- ArtikelEin astronomisch-chronologischer Mechanismus 758
- ArtikelDer Vertrieb elektrischer Uhren durch Uhrmacher 760
- ArtikelMindestpreise 761
- ArtikelPforzheimer Brief 761
- ArtikelSelbstgefertigte Schaufensterreklame 763
- ArtikelSteuerfragen 766
- ArtikelSteuerbriefkasten 767
- ArtikelSteuertermine für Oktober 767
- ArtikelSprechsaal 767
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 768
- ArtikelVerbandstag des Westfälisch-Lippischen Uhrmacher- und ... 771
- ArtikelJubiläumsverbandstag des Reichsverbandes Deutscher Juweliere, ... 773
- ArtikelVerschiedenes 774
- ArtikelMesse-Nachrichten 776
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 776
- ArtikelEdelmetallmarkt 776
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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766 DIE tJHRMACHEKKUNST Nr. 39 Wenn nun die Normschrift beherrscht wird, kann auch ein Versuch mit anderen, vielleicht besser ansprechenden Schriftarten gemacht werden, je nach der Geschicklichkeit und dem Geschmack. Die hier veranschaulichte deutsche Kopfschrift (genau beschrieben in einem Heft von Professor Wilhelm Krause, 6vk (ftebrauct)£'Ul)r. Abb. 14 Verlag Heintze & Blankertz, Berlin NO) hat den Vorzug der senkrechten Richtung. Hilfslinien dieser Art sind mindestens für den Anfang unbedingt zu empfehlen (Abb. 8, 9 u. 10). Hcifcanöcnkcn. Abb. 15 Aus dem gleichen Heft entnommen ist auch die deutsche Eckschrift, die nach ähnlichen Gesichtspunkten auszuführen ist, und zwar, wie die vorigen, mit der Redisfeder. Die Abb. 16 Federstärken werden hier zweckmäßig etwas geringer ge nommen, wie sich das aus dem Schriftbild in der Praxis von selbst ergibt (Abb. 11, 12 u. 13). Die weiter ausgeführte Breitfederschrift bringt Haar- und Schattenstriche und erfordert infolgedessen eine andere Feder, die Atofeder, ein Zwischending von alter Rund schriftfeder und Redisfeder (Abb. 14, 15 u. 16). Zum Schluß noch einige Schriftmuster, welche mehr Uebung und künstlerisches Verständnis erfordern, welche sich aber andererseits ganz besonders gut einem künstle rischen Uhrenschaufenster anpassen. Sie sind eine kleine Auswahl aus modernen Drucktypen, wie sie auch in unseren Fachzeitschriften vielfach zur Anwendung gelangen. Wo Örofie Auswahl in Tafchenuhren. Abb. 17 Redis- und Atofeder benötigt werden, geht aus den Mustern unmittelbar hervor (Abb. 17, 18, 19 u. 20). \7erkauf nur qeqen bar. Abb. 18 Ein Versuch mit diesen letztgenannten Schriften beweist meine Behauptungen in bezug auf schwierigere Ausführung, aber auch in bezug auf Gefälligkeit. Für denjenigen, der Das vornehme Seschen/c. Abb. 19 die hier erforderliche Zeit und Mühe nicht auf wenden kann und will, genügen jedoch die eingangs beschriebenen all gemeinen Muster vollständig; denn auch sie werden der £fi#a.i für Sie ! Abb. 20 Auslage ein sauberes Aussehen verleihen, sie werden ihren Werbezweck erfüllen und vielleicht dazu beitragen, den Verkauf zu heben. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Binheitsverband) Fristen des Aufwertungsgesetzes für An meldungen, Anträge und Anfechtungen Wer die im Anfwertungsgesetz vorgeschriebenen Fristen, die sich auf Anträge der verschiedensten Art beziehen, nicht einhält, geht seines entsprechenden Anspruchs verlustig. Auf Seite 602/603 haben wir „Das Wesentliche aus dem Aufwertungsgesetz nebst Anmelde fristen, sowie das Verfahren bei den Aufwertungsstellen“ mitgeteilt, und bringen wir im folgenden die vier in Frage kommenden Termine, zeitlich geordnet, nebst den wichtigsten nnd am hänfigsten vorkommenden Fällen. Bis zum 31.Dezember 1925 wird Schutz gegen zwischen zeitliche Eintragungen gewährt, indem sie angefochten werden können. Die Anfechtung maß durch Klage bei den ordentlichen Gerichten erfolgen. Wer feststellen will, ob solche zwizchenzeit- lichen Eintragungen von Hypotheken geschehen sind, hat das Grundbuch einzusehen. Wenn eine Hypothek gelöscht ist, so kann die Wiedereintragung in Höhe des Aufwertungsgesetzes verlangt werden, und erhält die wiedereingetragene Hypothek ihren früheren Rang, also den Rang, den sie vor der Löschung hatte. Hat der Grundstückseigentümer vor dem 1. Januar 1925 neue Eintragungen bewirken lassen, so haben diese einen Vorrang vor der wiedereinzutragenden, auf gewerteten Hypothek. Ist jedoch eine Hypothek durch den Grund stückseigentümer nach dem 1. Januar 1925 zur Eintragung in das Grundbuch gebracht worden, so hat der Gläubiger, dem ein An spruch auf Aufwertung und Wiedereintragung zusteht, das Recht, die inzwischen erfolgten Eintragungen anzufechten. Es muß aber der Beweis erbracht werden, daß die Absicht des Grundstücks eigentümers bestand, die Eintragung des aufgewerteten Rechtes an der früheren Stelle zu vereiteln, und dsß diese Absicht demjenigen, der inzwischen eingetragen wurde, bekannt war. Die Anfechtung ist nicht erforderlich, wenn die Zwischen eintragung nach dem 1. Juni 1925 erfolgt ist. Sie ist ferner nicht erforderlich, wenn die Hypothek zugunsten von Ehegatten oder naben Verwandten des Grundstückseigentümers eingetragen worden ist. Derartige Zwischeneintragungen finden ohne erfolgte Anfechtung Beachtung seitens des Grundbuchamtes. Bis zum 1. Januar 1926 ist bei der Auf wertungsstelle der Aufwertungsanspruch auf Grund Vorbehalts oder auf Grund der Rückwirkung anzumelden. Rückwirkung tritt ein, wenn der Gläubiger die Zahlung in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1924 angenommen hat; ein Vorbehalt ist also hier nicht notwendig, die Hypothek wird ohne einen solchen aufgewertet Anders bei den Zahlungen, die der Gläubiger bis zum 14. Juni 1922 als Gegenleistung angenommen hat; hier kann nur
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