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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (13. November 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Pariser Brief
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- ArtikelDie Einführung von Neuheiten 909
- ArtikelBerechnung von Zeigerwerken und ähnlichen Getrieben 910
- ArtikelNicht abgeholte Reparaturen 912
- ArtikelEtwas vom Nachwuchs 915
- ArtikelEin französisches Automatenbild aus dem Jahre 1739 916
- ArtikelBericht über die Hauptausschuß-Sitzung des Zentralverbandes der ... 917
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 919
- ArtikelSteuerfragen 920
- ArtikelSteuerbriefkasten 920
- ArtikelPariser Brief 920
- ArtikelDie ersten Einführungskurse in den Bau und die Ausführung ... 921
- ArtikelEine wichtige Sache 921
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 921
- ArtikelVerschiedenes 923
- ArtikelFirmen-Nachrichten 924
- ArtikelMesse-Nachrichten 924
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 924
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 924
- ArtikelEdelmetallmarkt 924
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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däö DIE UHRMACHERKUNST Kr. 46 Nachdem seit einiger Zeit der Vertrag mit dem Verband Deutscher Uhrengrossisten, Leipzig, zum Abschluß ge kommen ist, teilt uns dieser mit, daß er seinen Mitgliedern zur Verpflichtung auf diesen Vertrag Reverse zugesandt habe. Die Firmen, die den Revers unterschrieben haben und von denen uns der Revers inzwischen zugegangen ist, veröffentlichen wir auf Seite 919. Eine Ergänzung der Liste wird fortlaufend in den Verbandsnachrichten erfolgen. Wir bitten unsere Kollegen, sich wegen des Bezuges der Centra-Uhren mit den hier mitgeteilten Firmen in Verbindung zu setzen. Die Centra- Uhren, die von der Uhrenfabrik Gebr. Junghans hergestellt werden, können selbstverständlich auch von den Vertretern der Firma Gebr. Junghans bezogen werden. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (ElnheitRTerband) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Weiterveräußerungsbescheinigungen bis zum 31. Dezember 1926 Nach einem Erlaß des Reichsfinanzministers vom 3. November 1925, III, U. 12200, ist die Gültigkeitsdauer der für das Kalender jahr 1925 ausgestellten Weiterveräußerungsbescheinigungen und Bezugsbescheinigungen bis zum 31. Dezember 1926 ausgedehnt worden. Hat das Finanzamt im Einzelfalle Bedenken gegen die Verlängerung der Gültigkeitsdauer, so ist die Weiterveräußerungs oder Bezugsbescheinigung mit Ablauf des Kalenderjahres 1925 ein zuziehen. Steuerbriefkasteii Zinsen für eine gelöschte Hypothek, die noch der Aufwertung unterliegt Frage: Eine auf meinem Grundstück ruhende Hypothek ist von mir nach dem 15 Juni 1922 zurückgezahlt und gelöscht worden. Der Gläubiger verlangt jetzt Aufwertung und Zinsen seit dem 1. Januar 1925. Ist diese Forderung berechtigt? Antwort: Die Verzinsung beginnt in diesem Falle erst mit dem Beginn des Kalendervierteljahrs, welches auf die Wiedereintragung der Hypothek im Grundbuch folgt. Solange die Wiedereintragung nicht bewirkt ist, laufen keine Zinsen, somit kommt für das Jahr 1925 die Verzinsung in den meisten Fällen nicht in Frage. Vom 1. Januar 1926 bis 31. Dezember 1927 betragen die Zinsen 3 o/ 0l vom 1. Januar 1928 ab 5 0/0 jährlich. Illllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllillllllllllllllllllllllllllllll für ihre WcihnachtsrcMmnc imiiiiiiMiiimMiimmiiiiiiimii 111111 imiim Minimum 111111111 imiimiii 111111 mim nmm 11 mit mim 111 'haben wir einen einfachen, aber nett ausgestatteten Weihnachts- prospekt unter dem Titel Ceschenhe, mH denen Sie Freude erwecken herausgegeben. Der Prospekt ist so billig, daß auch das kleinste Ge schäft sich seiner bedienen kann. Verlangen Sie Muster und Preis von der :: Reklame -Abteilung der Uhrmacherkonsl Halle (Saale) rauiuweg 19 iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii V erzugszuschläge Frage: Ich bin mit verschiedenen Steuerbeträgen rückständig. Welche Verzugszuschläge können von mir verlangt werden? Antwort: Bis zum 15. Oktober 1925 betrugen die Verzugs zuschläge 1 o/ 0 für jeden angefangenen halben Monat, seitdem sind sie auf s / 4 o/ 0 halbmonatlich ermäßigt worden. Soweit Verzugs zuschläge noch aus der Zeit vor dem 15. Oktober einzuziehen sind, kann unter der Voraussetzung, daß es der Steuerzahler nicht an dem guten Willen zu zahlen hat fehlen lassen, er vielmehr finanziell nur nicht in der Lage war zu zahlen, das Finanzamt aus Billigkeits gründen den ermäßigten Satz auch für die rückliegende Zeit zur Anwendung bringen. * Vermögensteuer und Vorauszahlungen Frage: Von wann ab gilt das neue Vermögensteuergesetz und wann ändern sich dementsprechend die Vorauszahlungen? Antwort: Das Vermögensteuergesetz ist mit Wirkung vom 1. Januar 1925 in Kraft getreten. Die Vorauszahlungen sind zu nächst noch auf Grund der 1924er Veranlagung zu leisten. Eine neue Veranlagung, also die für das Jahr 1925, steht bevor, und soll die Abgabe der Vermögensteuererklärung bereits in einigen Wochen, vielleicht noch vor Dezemberanfang angeordnet werden. Die Ver anlagung wird mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit, die Aufwertungs fragen und die Bestimmungen des Reichsbewertungsgesetzes in so kurzer Zeit zum Abschluß bzw. zur Geltung zu bringen, nach vor läufigen Richtlinien erfolgen. * Persönlicher und'dinglicher Anspruch Frage: Im Juli 1920 habe ich ein Darlehen gegeben, dasselbe wurde im April 1921 durch Eintragung einer Hypothek gesichert. Welcher Goldmarkbetrag ist der Aufwertung zugrunde zu legen? Antwort: Es ist zu unterscheiden die persönliche Aufwertung, für welche als Zeitpunkt für die Berechnung des Goldmarkbetrages der Juli 1920 gilt, und die dringliche Aufwertung, für welche der Zeitpunkt der Bestellung der Hypothek (April 1921) für die gesetz liche Berechnung maßgebend ist. * Anmeldung getilgter Hypotheken Frage: Meine Hypothek ist zwar zurückgezahlt, ich habe aber die Löschung nicht bewilligt. Ist Anmeldung erforderlich? Antwort: Eingetragene Hypotheken, für welche der Gläubiger eine Zahlung noch nicht erhalten hat, werden von Amts wegen auf gewertet. Ist aber Rückzahlung erfolgt, so muß sowohl in den Fällen, in denen die Zahlung unter Vorbehalt angenommen ist, als auch in den Fällen, in denen die Hypothek überhaupt noch nicht gelöscht ist, die Anmeldung bis zum 31. Dezember 1925 stattfinden. Geschieht dies nicht, so geht das Recht auf Aufwertung verloren. Pariser Brief Die Zeitverhältnisse haben es mit sich gebracht, daß sich der Schmuckarbeiter heute an die zweite und dritte Schicht der Be völkerung wenden muß, wenn er existieren will. Von dem inter nationalen Reichtum, der in Paris zirkuliert, profitieren nur be stimmte Straßen und Luxusgeschäfte, und so ist es auch in den mondänen Badeorten, wo diese Geschäfte ihre Filialen besitzen. Di§ große Masse ist immer aufnahmefähig, wenn man ihr das Produkt vorsetzt, das sie kaufen kann: Also nicht die schwere Golduhr und den Luxusstein, sondern Ersatzmaterial, jedoch in einer Bearbeitung, die überall miikonkurrieren kann. Es gibt in Paris einige wenige, die mit der Ausführung billiger Schmuckobjekte in Email, Onyx, Korallen, Jade, sogar in musivartigem Chagrin mit Garnituren in Halbedelsteinen begonnen und so viel mühevolle, künstlerische Arbeit daran verwendet haben, daß die in neuzeitlichem Stil endlich fertiggestellen Produkte einen durchschlagenden Erfolg erringen konnten. Von Frauen gern gekauft wird eine Armbanduhr. Eine be sondere, originelle Modifikation der Armbanduhr ist schwer durch führbar. Um die Erscheinung einer Uhr aus minderwertigem Material zu heben, muß die Armbandfasson verlassen werden. Man kennt vorläufig zwei Möglichkeiten, die billige Uhr in effektvoller Weise zu tragen: An einem Kollier um den Hals, jedoch versteckt in einem Ornament oder Medaillon, oder an einer kurzen Offiziers kette oder an einem Band an der Außenseite des Kleides oder Mantels, gleichfalls im Medaillon, während das Gegengewicht in der kleinen Tasche eine schmale Puderdose in Form einer Uhr bildet, deren aufgeschlagener Deckel den Spiegel zeigt. Keins der beiden Schmuckstücke in Verbindung mit einer Uhr darf plump und ungraziös wirken. Um einige Beispiele zu er wähnen, wird an einem Goldkettchen um den Hals ein ziseliertes, goldgefärbtes Bmailornament in schmaler Halbmondform getragen, woran eine dicke, kurze Emailkette in Gold befestigt ist. Diese letztere hält an einem Karabiner ein viereckiges Medaillon aus Gold und Email, immer in aparter, dekorativer oder knbistischer Zeichnung, das ebenso wie der andere Teil des Schmuckes mit einigen wenigen
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