Mitthei l u n g c n über die Verhandlungen des Landtags AlDenn die Wirksamkeit der sächsischen Stände im Mittelalter schon, gleichzeitig mit der Ausbildung der Landesherrlichen Gewalt selbst, Leben und Bedeutung gewann, auch seitdem fortwährend in enger Verbindung mit der gejammten Landesverfassung, nur nach den' Bedürfnissen deZ Augenblicks sich entwickelte; so vermag gegenwärtig allerdings deren Gestalt und Zusammensetzung den Forderungen neuerer Zeit, den Grundsätzen später entwickelter Theorien, ebenso wenig zu entsprechen, als irgend ein andres dem Boden alter Sitte und Geschichte entsprossenes Institut. Ward aber im Verlaus der Jahrhunderte eine . Form, . die sonst zeitgemäß war, mangelhaft, ein Beftigniß, an dem vormals Niemand zweifelte, bestritten, weil die öffentliche Meinung, welche einst auch dieser Verfassung zur Grundlage diente, sich nach und nach von ihr abwandte; so vermag diese nunmehr ohnstreitig dem unabwendbaren Loose aller sterblichen Schöpfungen nicht mehr zu entgehen. . Diese Ucberzeugung ist bei den Ständen des Königreichs Sachsen nicht das Werk weniger Mo nate, nicht die Frucht einiger.Bewegungen im Zn- und Auslande, — der Tact der Zeit, die Kcnnt- niß der Bildung und Lolksstimmung Europas, das Gefühl in der eignen Brust haben ihnen längst schon ihre wahre Stellung zu dem geliebten gemeinsamen Vaterlande entschleiert. Nicht aus eine unbestimmte Ahnung, nicht auf ein stummes Gefühl der Unvollkommenheit und Unzulänglichkeit der bisherigen Staatssormen hat sich diese Erkenntniß beschrankt; sie ist längst schon zur Klarheit und Festigkeit gereift, sie har seit dem Landtage des Jahres 1818 schon, in gemeinsamen und einzelnen Anträgen, mehrfachen Ausdruck und beredte Fürsprache gefunden. Nur in den letzten Lebensjahren des erhabenen königlichen Greises, am Schluffe einer Regierung, deren Anfang einst schon ein Sieg der Zeit-Idee, reiner Philo sophie und Humanität über dir Gewalt alter Mißbrauche, grausamer Gesetze, und mannigfach veralteter Formen gewesen war, hemmte die Rücksicht tiefer Ehrfurcht und Dankbarkeit für den Geist der Gerech tigkeit, Ordnung, väterlichen Fürsorge und strengsten Rechtlichkeit, der so vieles Gute und Treffliche in das Leben rief, und den Staatsaedit auf eine von dm mächtigsten Völkern nicht erreichte Höhe stellte, die Worte und Schritte der Stände in einer Angelegenheit, die nothwmdig jugendlichen Muths zurLn- temehmung, jugendlicher Kräfte zur Ausführung bedarf. Die Verhandlungen des letzten Landtags aber liegen zu nahe, und in ihren Hauptrichtungen und Ergebnissen zu offenkundig da, um noch eine Erwähnung, und für dm Geist, der sie beseelte,