12 Auch die Pflicht gegen Sachsens erlauchte Regenten aber erfordere die vollständige und unverzüg liche Abschließung des Verfassungsvertrags mit Solchen. Die geschichtliche und staatsrechtliche Natur der landesherrlichen Befugnisse am Kammcrvermögen möge, wie die aller andern, nicht auf klaren Urkunden beruhenden, Rechte allerdings Zweifeln unterworfen werden können; der Besitz derselben aber, das bisherige ausschließliche Verfügungsrecht der sächsischen Fürsten über ein Einkommen von mehrem Millionen sey eine unwiderlegliche Lhatsache, und ohne offenbare Ungerechtigkeit nicht zu verlangen, daß ein so wichtiger, durch das Beispiel aller deutschen Fürstenhäuser, wie durch das Herkommen mehrerer Jahrhunderte, geheiligter Besitzstand von Ihnen ohne weiteres aufgegeben werden sollte, ohne dafür wenigstens eines, der Würde des Throns, wie des Volkes, angemessenen Auskommens für die Zukunft versichert zu seyn. Eben so dringend scheine endlich die aufgeworfene Competenz - Frage in politischer, Hinsicht bejaht werden zu müssen. Die sächsische Nation verlange jetzt Beruhigung nach allgemeiner Aufregung, Befesti gung des Vertrauens durch Erfüllung fürstlicher Zusagen, und Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch neue zeitgemäße Bürgschaften. Alles dies zu bewirken aber, und den ganzen Kreislauf der neuesten euro päischen Bewegung für Sachsen heilbringend zu schließen — gebe cs nur ein Mittel, die baldige Vollen dung des Verfassungswcrks. Jede Verzögerung dieser großen National - Angelegenheit, wohin die verwei gerte Bewilligung einer Civilliste bei diesem Landtage nothwcndig führen müsse —, könne daher nur Miß trauen und Unordnung wecken, nur dem Spiel der Leidenschaften und Partheien neue Nahmng geben, nur den Reactionsmännern, oder den Anarchisten willkommen seyn. Wie rein und achtungswerth daher auch das Zartgefühl erscheine, welches einen so wichtigen Gegenstand lieber den künftigen, jedenfalls zeit- und volksgemaßern, Vertretern des Landes überlassen zu müssen glaube; so sey doch mit Gewißheit zu erwarten, daß der gerade, gesunde, biedre und rechtliche Sinn der sächsischen Nation das Verfahren der Stände hierinn nicht mißdeuten, ja doppelt zufrieden mit ihnen seyn werde, wenn jene schwierige Frage, erstens so geschwind, und zweitens so gut, als möglich, von ihnen gelöst würde, wozu man demnach ganz besonders allen Eifer und alle Sorgfalt aufzubieten habe. . Auf den Grund dieser verschiedenen Bemerkungen ward hierauf, — ohne dermalen noch auf die, allerdings so manche Zweifel darbietenden, Fragen über Dauer und Umfang der Civilliste irgend einzugehn — über die Vorfrage: ob die Bewilligung einer solchen bei gegenwärtigem Landtage überhaupt räthlich sey? zur Abstimmung geschritten, und diese mit 50 Stimmen gegen 12 bejaht. (Die Fortsetzung folgt.) Leipzig, gedruckt bei B. G. Teubner.