über die Verhandlungen des Landtags im Königreich Sachsen. 18 3 1. MA. Dresden 2. April 1831. Im Verlage der P. G. Hilscher'schen Buchhandlung. Auszüge aus den Verhandlungen der städtischen Curien. Der erste Gegenstand, welcher in den städtischen Curien zur Sprache kam, war Veröffentlichung der stän dischen Verhandlungen. — Man bekannte sich einstimmig zu der Ansicht, daß man sowohl der Nation, als den Ständen Oeffentlichkeit schuldig sey. Es wurde bemerkt, man werde sich unbefangen und selbstständig äußern, und man könne daher Nichts mehr wünschen, als daß der in Anregung gebrachten Oeffentlichkeit die möglichste Ausdehnung gegeben werde, soweit dieß nur nach der gegenwärtigen Lage der Verhältnisse geschehen könne. Der dießfalls von den Städten gestellten speciellen Anträge, so wie der darauf, nach erfolgtem Beitritte der Ritterschaft, an die Stände gelangten höchsten Entschließungen ist bereits in diesen Blättern Erwähnung gethan. Hierauf ging man zur Erörterung der Frage über: in welcher Form über den der Landschaft vorliegenden Eonstitutionsentwurf zu verhandeln seyn möchte? Man theilte die bereits bekannt gewordene Ansicht der rittcrschastlichen Euricn, daß bei diesem hochwichtigen, alle öffentlichen Verhältnisse in ihrem Wesen berührenden, und daher von Anbeginne eine möglichst allgemeine Bcrathung erheischenden Gegenstände, die herkömmliche Form, nach welcher Angelegen heiten, worüber die Landschaft sich zu äußern hat, zunächst an Deputationen gewiesen werden, nicht ganz passend, und daher zu verlassen. seyn möchte. Man achtete cs vielmehr für angemessen, darauf anzutragen, daß mit Berathungen in den vollen Curien begonnen und erst nach deren Beendigung eine Deputation niedergesetzt werden möge, welche daun die Ansichten und Erklärungen der gesammten Landschaft zusam menzustellen und die sich hervorthucnden Meinungsverschiedenheiten der Curien, nach Befinden unter beson derer Vemehmung mit denselben, thunlichst auszugleichcn haben werde. Nur auf diesem Mege, glaubte man, werde der von der Deputation an die Curien zu erstattende Bericht der von der gesammten Land schaft über den Constitutionsentwurf abzugebenden Erklärung als Grundlage dienen können. Da man hier nach, um Zeit zu gewinnen von der herkömmlichen Geschäftsordnung einigermaaßen abgewichen war; so