133,321 Thlr. S Gr. 3 Pf. wegen des Erfordernisses, das Bundes-Contingent in marschfertigen Zustand zu setzen, und von 48,023 Fl. 10 Lr. oder 26,679 Thlr. 12 Gr. 10 I Pf. wegen Approvisionirung der Wundesfestungen Mainz und Luxemburg. Die Berechnung der ersten Summe ist folgende 35,317 Thlr. IS Gr. 9 Pf. zur Anschaffung von 300 Cavallerie-Dienstpserdcn. - 16,257 - 12 - — - zur Anschafsting von 600 Eentncr Salpeter und 80 Eentner Schwefel. 16,816 - — - — - zu Ausrüstungs-Bedürfnissen des Zeughauses. 18,797 - — - 2 - zu Instandsetzung der Pontons-Equipage. 2,405 - — - — - zur Herstellung des Sappeur-Parks. 73,294 - 23 - 4 - zur Feld-Ausrüstung des Contingents. 162,888 Thlr. 7 Er. 3 Pf. davon abgezogen: 29.567 Thlr. 4 Gr. — Pf. als: 16.567 - 4 - — - so von dem etatmäßigen Remontefonds disponibel verbleiben. 13,000 Thlr. — Gr. — Pf. so für degradirtes zum Bergbau abzugebendes Pul- " - ver zu erwarten sind, uts. verbleiben 133,321 Thlr. 3 Gr. 3 Pf. Nun hätten zwar, dem höchsten Decrete zufolge, Se. Königliche Majestät und Se. Königliche Hoheit sehr gern gewünscht, einem diesfalsigen Ansinnen an die getreuen Stande Anstand geben zu kön nen, da indeß die landesherrlichen Cassen in der letzten Halste des verwichenen Jahres ohnedem nicht un bedeutende Mehrausgaben zu tragen gehabt haben, und auch im laufenden Jahre mancher außerordentliche Aufwand zu decken ist, und überdieß, wenn die Mobilmachung wirklich eintreten sollte, armoch bedeutende Anstrengungen unvermeidlich sepn werden; so haben Höchstdieselben durch die Umstände sich veranlaßt gefunden, die baldige Wiedererstattung des obgedachten bisherigen ausserordentlichen Aufwands der Landschaft anzusinnen. Im klebrigen wird den Standen dabey zur Erwägung anheim gegeben, ob die obige Summe, damit es nicht eines besondern Ausschreibens, oder der Anwendung einer auf den Credit der Landes-Kas sen vielleicht nicht vortheilhast einwirkenden Operation mit Staatspapicren bedürfen möge, nicht am füglich- sten aus den beim Steuer-Aerar vorhandenen Beständen, nach Befinden, unter Mitverwendung der durch den Uebertritt in die neue dreyprocentige Anleihe ersparten Ausloosungs-Summe, einstweilen zu entnehmen die Entschliessung über die definitive Deckung aber zur etwam'gen künftigen ständischen Berathung auszu- srtzen sep. Leipzig, gedruckt bei B. G. Teubner.