M i t t h e i l ir n g e n übe rdieVer Handl ungen des Landtags im Königreich Sachsen. 18 3 1. 8. Dresden 16. April 1831. Im Verlage der P. G. Hilscher'schen Buchhandlung. Rede beim WiederzusammenLreten der SLandeversamrnlung in der Curie des weitern rittersch östlichen Ausschusses am 1. Marz 1831. gehalten. (Beschluß.) Ämverlangen dieser Art, wenn auch noch bescheiden ausgesprochen, waren schon früher zu den Ohren der Land stände im Königreiche Sachsen gedrungen und hatten dieselben ernst an die Vielseitigkeit der von ihnen zu erfüllenden Pflichten gemahnt. Und in der Lhat verkannten die Landstande weder ihren Beruf noch ihre Stellung. Die seit dem Jahre 1813. bei allen ständischen Versammlungen ausgesprochene Bitte um Vor legung einer Uebersicht über den Staatshaushalt, die auf Verminderung der Bedürfnisse für die Armen, auf eine mehr als scheinbare Gleichstellung der verschiedenen christlichen Eonfessionöverwandten gerichteten ständischen Anträge (und wie leicht wäre es, das Verzeichnis solcher wohlthätigen Vorschläge fortzusetzcn!), sind sprechende Beweise für den guten Geist, der die sächsische Landschaft belebte, für einen Geist, der auch unverkennbar aus vielen kräftig schönen Stellen der Präliminarschrift und der Hauptbewilligungsschrift vom vorigen Jahre hervorleuchtete. Fragen wir aber nach den Erfolgen, welche die Vorstellungen, Anträge und Erklärungen der zeikhcrigen Stände gehabt haben; so kann die Antwort uns nicht genügen, denn es sind nur wenig befriedigte Wünsche, welche die Vergangenheit zur Erfüllung reifte. Wenn das, was wir von unsren verehrten und geliebten Monarchen üns erbaten, uns gewährt ward; so hatten wir es als eine Gnade zu bewachten; wir hatten aber keine verfassungsmäßige Bürgschaft für die Beachtung unsrer An träge; denn wir waren zwar Fcudalstände, erschaffen vom Mittelalter und am Leben erhalten von der zarten Achtung unsres Rcgentcnhauses vor dem wohlbegründeten Herkommen, nicht aber Stande, welche auf eine den Forderungen unsrer Zeit an eine vollständige Volksvertretung entsprechende Weise gebildet waren. Eine neue Schöpfung soll gegenwärtig ins Leben treten; denn wir, die dermalen vorhandenen Landstände, sind diesmal hier ver sammelt worden, nicht um die im Monate July 1830. abgebrochenen Arbeiten fortzusetzen, sondern hauptsächlich um den Entwurf einer Verfassungsurkunde zu prüfen, mit welcher unsre Regenten, Se. Majestät der König und Se. Königl. Hoheit der Prinz-Mittegent, der Gesammlheit Ihres Volks etwas darbieten, was bereits nun die meh- resten deutschen Länder, was Bayern, Hannover, Baden, Ehurhcssen, das Großherzogliche Hessen, Luxemburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Eoburg, Sachsen-Meiningen, Braunschweig, Nassau und Waldeck besitzen, und derglei chen inKurzcm auch Sachsen-Altenburg, Oldenburg und Schwarzburg-Sondershausen aufzuweisen haben werden. Es ist dies eine gewiß ehren- und vertrauensvolle, aber nicht leicht zu lösende Aufgabe; denn verhehlen