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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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ZO können wir cs uns nicht, daß wir eine Arbeit übernehmen, welche die nach der zeithcrigen Verfassung uns angewiesene Stellung zum Vaterlande (unsere Landstandschaft) wahrscheinlich in das unermeßlich große Reich der Dinge hinüber befördern wird, von denen cs heißt: „sie sind gewesen," daß wenn von Aufopferungen die Rede ist, diese den nicht wohlhabenden wie den wohlhabenden Rittergutsbesitzer und auch solche Män ner unsres Standes treffen müssen, welchen ihre Besitzung schon itzt nichts gewahrt als ihren nothdürftigen Lebensunterhalt, und daß also hier Unbefangenheit und Besonnenheit, thatige Liebe für das Gemeinwohl rind vorurtheilssreie Würdigung der Bedürfnisse und Lehren unsrer Zeit es ist, was uns leiten und was dagegen Leidenschaftlichkeit, selbstsüchtigen Starrsinn und ein die Vergangenheit überlebendes Trennungs system von uns eben so fern halten muß, als die eitle Sucht, hochgefeiert zu werden und zu glanzen. Alles, was wir, die wir zu den sogenannten bevorrechteten Classen gehören, besitzen, (wenn auch nur noch dem Namen nach) fcsthalten wollen, hieße alles aufs Spiel setzen, wo nicht verlieren; aus Furcht aber vor Ge fahr, Kampf und Verunglimpfung eines werthvollen Besitzthums um jeden Preis sich hastig entäußern, hieße unklug zugleich und unritterlich handeln. Erkennen wir es als Pflicht an, diejenigen Gerechtsame und Vorrechte in ihrem vollen Umfange und in ihrer unzeitgemäßen Gestalt nicht ferner zu behaupten, welche bei gänzlich umgewandeltcn öffentlichen Verhältnissen mit dem Gesammtwohle des Staats und sei ner Würger nicht mehr vereinbar gefunden werden, z. B- die alleinige Vertretung des platten Landes auf dem Landtage, die Frehnenersorderung und die Steuerfreiheit der Rittergüter, Rechte, welche völlig dem mittelalterischen Verhältnissen entsprachen, aber von der fortschreitenden Zeit allen Gegenbemühungen zum Trotz thcilwcise bereits in ihren Erundvestcn erschüttert wurden; so werden wir Ehrenrechte von zinsentra- gcnden Gerechtsamen zu kennen, und es wird in Beziehung auf die letzteren der Staat unser Recht anzu erkennen haben: „für das, was er uns durch die Beleihung und öffentliche Verbriefung und sonst zuge sichert, und für jedes Besitzthum, welches wir auf ehrlich-rechtliche Weise erworben, und, weil es Be freiungen gewahrte, um so theurer erkauften, eine billige Entschädigung zu verlangen." Aber das beharrliche Berufen auf den Besitzstand, ein Versuch, den stattuu gun und den Grund satz des Bestehenden unbedingt aufrecht zu erhalten, das, meine Höchst- und Hochgeehrtesten Herren! kann uns nach meiner innigen Ueberzcugung nur in den Augen der sturmbewegten Zeit und der besonne ner unheilenden Nachwelt, unserer Mitbürger und unsrer Staatsregierung schaden und das Fallen unsrer Arsten beschleunigen, nicht aber unser Interesse fördem. Denn verblenden wollen wir uns darüber nicht: ein größeres Gewicht hat in den Augen eines wirklich von vorgefaßten Meinungen freien Landesherrn und Volksvaters das Wohl des Ganzen, als das Wohl des einzelnen Standes. Schutz bei der mit dem Gesammt- woble des Staats fernerhin nicht vereinbaren Bevorzugung wird der Landesherr, welcher selbst den For derungen der Zeit uns dem Wunsche seines Volks nachgebend, wesentliche und bedeutende Bewilligungen macht und manche Rechte, in deren Alleinbesitze er sich befindet, dem allgemeinen Besten zum Opfer bringt, andere mit den Vertretern seines Volks freiwillig theilt, einer einzelnen Elasse der Staatsbürger nicht ferner gewähren können, nicht gewähren dürfen. Wo die Nationen sich um die Throne ihrer Fürsten versammeln, um Reverse, geeignet sie vor Herrscher«illkühr zu sichern, entgegen zu nehmen, da treten solche Reversalien in den Hintergrund als der K. S. Ritterschaft von ihrem Landes- und Lehnsherrn zeither ausgestellt wurden! Wahr ist's: wer der Zeit nicht zuvor eilt, dm ereilt sie; wie es einen Scheintod giebt, so giebt es ein Scheinleben; und die eigensinnige künstliche Unterhaltung des Lebenfunkens in den, dem Geiste nach, der sie schuf, unter-
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