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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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Gern bereit, nicht allein der höchsten Erlaubm'ß, sondern auch dm gedachten, diese noch erwei ternden, städtischen Wünschen entgegen zu kommen, beeilte sich hierauf die gelammte Landschaft, diefe letz teren am Throne ehrerbietigst zu bevorworten, und Sr. König!. Majestät und Königl. Hoheit zugleich die, für die gedachte Redactions-Deputation erwählten Mitglieder, unter Beifügung der für sol che erkheilten Instruction, so wie die Form, welche sie für die dießfalsigen Mittheilunzm am geeignetesten hielt, pfiichtschuldigst anzuzeigen. Man glaubte nämlich, daß, durch den öffentlichen Verkauf der voll ständigen, mehr der Sphäre des Geschäftslebens, als dem engern, aber auch freiem Kreise einer Volks- thümlichen Oeffentlichkeit angehörenden, Landtagsacten allein, der Zweck willkommener Befriedigung allgemei ner Theilnahme weniger angemessen und erwünscht zu erreichen sein werde, als mittelst zwangloser Blat ter, welche durch übersichtliche Zusammenstellung der Protowllauszüge über die anziehendsten Landtagsver- handlunzcn, so wie durch kürzliche Anzeige der wichtigsten königlichen Eröffnungen, und landschaftlichen Erklärungen hierauf, ein treues Bild der fortlaufenden ständischen Wirksamkeit, bei dieser, für das gesammte Vaterland so wichtigen, Versammlung zu gewahren vermögen. Diesen Anträgen haben denn mm auch Se. Königl. Majestät und Königl. Hoheit mit telst Allerhöchsten Dccrcts huldreichste Genehmigung in dem Maaße errheilt, daß 1) Die wie bisher abzudruckenden Landtazsacten, ohne weitere Beschränkung aus eine gewisse Anzahl Ercmvlare, im Wege des Buchhandels, verkauft werden mögen, und daß 2) ein besonderer Abdruck der ein allgemeines Interesse darbietenden Verhandlungen der ständischen Cu- rien unter sich entweder vollständig,, oder, nach Befinden, auszugsweise, unter Redaktion der hierzu ernannten ständischen Deputation, in einzelnen, während der Dauer des Landtags erscheinenden Blättern veranstaltet werde. Auch wollen Höchstdieselben geschehen lassen, daß außerdem noch 3) frühere, das allgemeine Interesse berührende landesherrliche Decrete und ständische Schriften ganz oder im Auszüge, nach dem Ermessen der ständischen Deputation, in Druck gegeben werden mögen. Sie versehen sich jedoch, so viel das zuletzt gedachte Vorhaben betrifft, zur Einsicht der beauftragten stän dischen Deputirten, daß sie hierbei mit der nöthigen Umsicht zu Werke gehen und ihre Auswahl auf solche Aktenstücke der frühem Landkäge beschränken werden,, deren nachzuholcnde Publicität für die Ver fassung, Gesetzgebung und Statistik des Landes noch wahren Nutzen und vorzüglichen literari- - sehen Werth haben kann. . Auck haben Allerhochstdieselben die angezeigte Wahl ständischer Deputirten, so wie die im Entwürfe beigrfüzte Instruction für solche, genehmigt. ' Die unterzeichnete Redactions-Deputation wird demnach von heute an, so oft der Umfang und das Interesse des vorhandenen.Materials es ihr irgend verstauet, ein Blatt der gegenwärtigen Mittheilungen erscheinen lassen. Reich und anziehend ist der Stoff, der die ständischen Berathungen jetzt fesselt, und in seinen taulend fach wichtigen Beziehungen auf das Gemeinwohl vor allen andern geeignet ist, lebendigen Antheil, gespannte Erwartung und eifrige Parteinahme im ganzen Vaterlands, vom gelehrten Staatskünsiler an bis zum schlich ten Landwirthe, in aller Sachsen Herzen zu wecken und anzufachrn, nämlich der Entwurf der Berfassrmgsurkunde für das Königreich Sachsen, welche bestimmt ist der Freibrief unserer politischen Mündigkeit, die Grundregel unsres gemeinsamen Wirkens, die Seele des gelammten, künftigen SlaaMcbens zu werden. Möchte es der Deputation gelingen, in ihrm Mtcheilungen aus der Fülle der Verhandlungen über diesen boswichrigen'Gegenstand, Vollständigkeit mit Kürze, Mannichfaltigke'.r mit Ordnung, 'angemessene Gründlichkeit mit Faßlichkeit zu verbinden, und so dem schwierigen Auftrage ihrer Mitstandr Genüge zu leisten. Dresden am rs. März 1831. ' Dir Redactions - Deputation. Leipzig, gedruckr bei Z. G. Teubner.
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