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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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51 Werth beilegen würden; allein, da so wesentliches darauf beruht, daß die Integrität der Kammer gegen allen Einfluß der Krone gesichert werde, da ferner der Krone auch in cvnsiitutionellen Staaten das aus schließliche Recht, Stellen zu verleihen und also Staatsdiener zu höheren Stellen zu befördern verbleiben muß; so ging die Stimmenmehrheit dahin, daß es besser sey, Staatsdiencrn und activen Hofdienern die Wählbarkeit unter 10. nicht zuzugestehen- Endlich bei 13. war man darüber in den städtischen Curien einverstanden, ohne daß mrr eine Stimme sich dagegen erhob, daß Fideicommisse überhaupt und besonders in einem Staate von der Größe und Bevölkerung und den individuellen Verhältnissen des Königreichs Sachsen unmöglich so rathsam erschienen, daß deren Errichtung in der Verfassungsurkunde gleichsam sanc- liom'rt werden könne, und mit Errichtung und Fortbestehen der Fideicommisse wesentliche Vortheile, wie sie bei 13. ausgesprochen sind, verbunden werden dürften., Um ferner zu verhindern, daß der Einfluß der Krone nicht bei 13. gefährlich vorherrschen könne, wenn die Zahl der Mitglieder unbeschränkt sey, war man darüber einverstanden, daß die Zahl der in der Categorie von 13. den Eintritt erlangenden nicht zehn übersteigen dürfe. Der städtische Antrag ging also dahin, daß von dem König auf Lebenszeit, nicht aber erblich, zu erwählende Besitzer von Rittergütern, die ein reines Einkommen von wenigstens viertausend Thalern beziehen, deren Zahl jedoch zehen nicht übersteigen dürfe, in die erste Kammer den Eingang haben sollten. Da ferner in den meisten deutschen Staaten die Prinzen des königlichen Hauses zugleich Mitglie der der ersten Kammer sind; so lag die Frage nah, ob nicht auch in dem Königreich Sachsen ein Gleiches in der Verfassungsurkunde anszusprechen sey. Man erwog, daß der Beisitz der Prinzen wesentliche Vor theile darbiete, ein enges Band zwischen König und Volk dadurch erlangt werde, und die Prinzen mit der Verfassung dann um so mehr sich befreunden würden; man erwog aber dagegen, daß in manchen Fallen die Freiheit der Discussion dabei leiden könnte, und man trug daher Bedenken, vor der Hand sofort ohne Vernehmung mit den übrigen Eurien einen Vorschlag zu thun, der in der Verfassungsurkunde nicht ange deutet war, während man keinen Anstand genommen haben würde, wenn der Entwurf der Verfassungs urkunde die Prinzen als Mitglieder der ersten Kammer genannt hätte, über diesen Punct sich beistimmend zu erklären. Dieses waren die Resultate der vielfältigen Besprechungen und Verhandlungen der städtischen Eurien über die so wichtige Frage, ob zwei Kammem und wie solche zu construircn seyn sollten. Man war überzeugt, daß für das Königreich Sachsen zwei Kammern zweckmäßig in dieser Art in das Leben treten können, und das Wohl des Landes dadurch befördert werde. Nicht ungeprüft hatte man hierbei die alterrhümliche Ansicht gelassen, ob nicht eine erste Kammer rein aristokratisch constituirt und aufrecht erhalten werden müsse; allein man müßte sich täuschen und in Verblendung verfallen, wenn man 1831. eine Constirution nach verrosteten Formen erbauen wollte, nach Formen, die in dem Laufe und Geiste der Zeit untergegangen sind; wird man wohl es aussprechen, der reine Aristokratismus fromme dem Vaterland, er wirke wohlthän'g, während der Geist der constitutionellen Monarchie mit dem verschrumpften Aristokratismus nimmer sich befreundet, ihm widerspricht, und die Stimme der Vernunft längst darüber, auf die Erfahrung aller Zeiten- gestützt, sich ausgesprochen hat, daß eine aristokratische Verfassung den Keim ihrer Vernichtung und ihres Verderbens in sich trägt? — und so konnten die städtischen Curien nur in
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