Z9 „ Stimmenberechtl'gung " eingeschaltet werden möchte: „bei den Wahlen der Landstande." Bei ß. 144. halten sich die Stande in doppelter Hinsicht zu dem Anträge verpflichtet, daß nächst dem Könige auch den Ständen das Recht eingeräumt werden möchte, auf Abänderung und Erläuterung der Vcrfassungsurkunde und auf Zusätze zu derselben antragen zu können. Der erste Grund liegt in den natürlichen Verhältnissen der Stände, und der zweite in der der- maligen Stellung der Stände zu dem Volke. Ferner findet man es für angemessen, daß diesem §. nachstehende Fassung gegeben werde: „Anträge auf Abänderungen und Erläuterungen in den Bestimmungen der Verfassungsurkunde oder Zusätze zu derselben, können sowohl von dem Könige an die Stände, als von diesen an den Kö nig gebracht werden." Verhandlungen der drei ritterschaftlichen Curien in der am 16. April stattge habten Plenarsitzung. (Die Zusammensetzung der ersten Kammer betreffend.) Nachdem die Berathungen über den Entwurf der Derfassungsurkunde so weit gediehen, daß die Ansichten der einzelnen Curien in vorläufigen Beschlüssen zusammengcstellt worden; ist seit einiger Zeil die aus Mitgliedern aller Curien zusammengesetzte Deputation in Wirksamkeit getreten. Sie ist dazu bestimmt, das Mittel zum Austausche der Ideen zwischen den verschiedenen ständischen Abtheilungen zu seyn und auf diese Weise eine Vereinigung der Ansichten herbeizuführen. Diese Deputation ist nun zwar der Beendigung ihres Geschäftes ziemlich nahe, es bleibt aber noch einer der wichtigsten Gegenstände übrig, welcher bisher um deswillen noch nicht zur gemeinsamen Be sprechung mit den Herren Deputaten der städtischen Curien gelangen konnte, weil in den ritterschaftlichen Collegien über denselben noch einige Meinungsverschiedenheit statt fand. Es ist dies die Zusammensetzung der Kammern. Deshalb schien es wünschenswerth, vorerst die Ansichten dec sämmtlichen Ritterschaft selbst genau kennen zu lernen und wo möglich zu einigen, damit die diesseitigen Deputaten nicht nur insiruirt werden könnten, welches die vorherrschenden Wünsche in dieser Hinsicht waren, sondern auch von den Beweggrün den zu den einzelnen Beschlüssen und Bestimmungen genau unterrichtet würden. Zu diesem Endzwecke vereinigten sich heute die drei ritterschaftlichen Collegien zu einer Plenar sitzung.