Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags imKönrgreich Sachsen. 18 3 1. M Dresden . 20. April 1831. Im Verlage der P. G. Hilscher'schen Buchhandlung. Verhandlungen der drei ritterschastlichen Curien in der am 16. April stattge habten Plenarsitzung. (Die Zusammensetzung der ersten Kammer betreffend.) (Fortsetzung.) Drittens, Sicherung der Verfassung überhaupt. Ä-uch in dem Verhältnisse zum Thron gebe eine richtig zusammengesetzte erste Kammer eine größere Ga rantie für Erhaltung der Verfassung und Freiheit, als wenn nur eine Wahlkammer die Verpflichtung auf sich habe. Schon dadurch, daß die erste Kammer nicht aufgelöst werden, unter allen Verhältnissen also ihre Unabhängigkeit aufrecht erhalten könne, habe sie in dieser Beziehung Vorzüge vor der zweiten, deren Wesen überdies noch von der größeren oder geringeren Zweckmäßigkeit der Wahlen abhinge. Aus allen diesen hier kürzlich angeführten Gründen entwickelte nun der Redner, wie Stabilität das vorherrschende Primip in der ersten Kammer seyn müsse, und es verbreitete sich nun die Discusston über die Elemente, die in Sachsen für eine solche aufzusinden seyn möchten. Man konnte sich hierbei nicht verhehlen, daß großer Grundbesitz in fester Hand die sicherste Bürgschaft für die Gesinnungen der Besitzer desselben sey. Bei keinem Staatsbürger kann der Natur der Sache nach ein größeres Interesse an der Wohlfahrt des Vaterlandes prasumirt werden, als bei dem, des sen Existenz unzertrennlich von derselben ist. Jedem anderen, dessen Bcsitzthum veräußerlich ist, bleibt die traurige Möglichkeit, sich wegzuwen- den, wenn die vaterländischen Institutionen ihm nicht die gewünschte Sicherheit, nicht die Gelegenheit zu nützlicher Anwendung seiner Lhätigkeit, zu vortheilhastcr Anlegung seines Eaxitals darzubieten scheinen. Der Entwurf der Verfassungsurkunde scheint Liesen Grundsatz vollständig anzuerkennen, wie denn auch in den Verfassungen anderer Länder die Besitzer von großen Fideicommißgütern ihren Platz in der er sten Kammer gefunden haben. Wenn man nun hierin dem Entwürfe beistimmte; so war man auf der andern Seite doch davon überzeugt, daß es in Sachsen zu wenig Majorate oder Fideicommißgüter gebe, als daß die Besitzer derselben einen bedeutenden Bestandtheil der ersten Kammer ausmachen könnten.