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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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66 Wenn nun überdies unser Sachsen einem Staatenbunde angehört, nach dessen Fundamental-Ur kunde (Art. 13. der Bundesacts) die Verfassung der einzelnen Staaten eine ständische seyn soll, schon in dem Wesen von Standen aber das Daseyn und Wirken verschiedenartiger politischer Elemente bedingt ist; soscheint über die eigentliche Bestimmung zweier Kammern bei uns kaum noch einZweifcl vorwalten zu können. Wird aber die.'Grundrichtung der Haupt-Interessen im Staatsleben nicht ihrer historischen Form, sondern ihrem inncrn Wesen nach, untersucht; so nehmen wir sogleich ein doppeltes Streben wahr, das des Widerstandes und der Bewegung, das der Erhaltung und der Neuerung. Wie es ohne Be wegung nur Stillstand, und daher Untergang, ohne Widerstand nur ewigen Umsturz geben würde; so ver mag nur aus der Gegenwirkung dieser beiden Elemente, in denen wir sogleich die Bestimmung zweier Kammern erkennen, die rechte goldne Mittellinie hervorzugehen. Diese nur kann und soll unser Ziel seyn. Mitten hindurch zwischen der Klippe des blinden Widerstrebens und dem Strudel des leidenschaftlichen Bor- auScilcns — dieser Scylla und Charybdis der Gegenwart — lassen Sie uns mit klarem Blicke und fester Hand das Staatsschiff leiten, der Zeitgeist sey unser Compaß, aber Mäßigung und Vernunft regiere das Steucr.^/^ Bis hieher, meine Herren, darf sich mein Vortrag hoffentlich nicht allein ihrer Zustimmung, soli dem auch außer unsrer Mitte wohl des Beifalls der Guten und Verständigen erfreuen. Schwieriger aber wird die Frage, wenn wir aus dem Gebiete der Staatsphilosophie, in das der Wirklichkeit übertreten, wenn cs sich um Aufsuchung jener politischen Elemente in unserm Vaterlande handelt. Auch bei uns tritt das Interesse der Erhaltung mächtig und lebendig bei allen denen hervor, wel che durch Beruf oder Geburt, durch Grundbesitz oder Capital, durch Uebergewicht im Handel oder Gewer be mehr zu verlieren, als zu gewinnen haben, während das an sich ebenfalls nützliche und nothrvendige Streben nach Bewegung und Neuerung hauptsächlich in den nachfolgenden Mittelklassen des Volkes seinen Sitz hat, indeß die niedern Regionen desselben, mit dem Kampfe für ihre Erhaltung beschäftigt, in der Regel so lange in antheilloser Ruhe beharren, bis der Reiz des Frevels die Bösen unter ihnen, und der Rausch der Nachahmung auch die Guten in den Strom allgemeiner Bewegung hineinzieht. Gehn wir nun aber auf das aristokratische Element, — um dies Wort, gegen welches der Mode Schwert jetzt gezückt ist, nicht langer zu vermeiden — insbesondere über; so waltet darüber zwar kein Zweifel ob, daß dessen Platz in der ersten Kammer seyn müsse, wohl aber liegt uns nunmehr die zweite schwierigere Frage vor, ob dasselbe darin ausschließlich in seiner alten geschichtlichen Form, oder in einer neuen zeitgemäßem Bildung Vertretung finden solle." ° Hier glaubte der Vortragende, dem sich der Wunsch der Versammelung, die Diskussion über den angeregten Gegenstand beginnen zu sehen, immer dringender kund that, seine Darstellung abbrechen, und den Schluß derselben dem Wechscltausche der Ansichten bei der Berathung selbst Vorbehalten zu müssen. „Nicht ohne Schmerz," hob hierauf sogleich ein chrenwerthes Mitglied an, „habe er im Verfas- sungsentwurfe bereits die Entscheidung der Regierung über die aufgeworfene Frage, und zwar eine solche gesunden, welche, ohne wenrres, das Anathem der Vernichtung über staatsrechtliche Befugnisse aus spreche, die gleichen Ursprungs mit denen des Landesherrn selbst, nicht allein durch die Gewalt der - Jahrhunderte, sondern auch durch ihren bisherigen treuen und freisinnigen Gebrauch für das Wohl des Volkes Achtung und Anerkennung verdient hätten. Habe denn nichr die Ritterschaft den einzigen Vor zug, welcher vielleicht mit der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht zu vereinigen gewesen wäre, — das
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