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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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67 Recht auch zu außerordentlichen Staatslasten nur nach eigner Willkühr beizutragen, bereits im Jahre 1811. freiwillig und freudig auf dem Altar des Vaterlandes niedergelegt? Wer aber trüge jetzt die Schuld der allgemeinen Aufregung und Bewegung im Daterlande? Die Versammlung gewiß nicht, welche immer ein Heerd gemäßigter Freiheit, gelauterter Zeit ideen gewesen, in welcher Constitution, Budget und Städteordnung, diese großen Bürgschaften des neuen Systems, schon längst lebendiges Anerkenntm'ß und leider vergeblichen Antrag gefunden hätten. Er wolle nicht verkennen, daß ein starres Festhalten, der bisherigen ritterschaftlichen Stellung im Staate mit dem früheren und jetzigen Geiste dieser Versammlung selbst völlig unvereinbar sey. Dagegen aber wäre die Ritterschaft um so dringender und heiliger berechtigt, wenigstens Erhaltung derjenigen Ge rechtsame zu fordern, welche dem Wesen einer Repräsentativ-Verfassung nicht allein keinesweges fremd wären, sondern vielmehr darin, und zwar namentlich in dem Principe einer ersten Kammer, so wie in dem Vorbilde der süddeutschen Verfassungen, ausdrückliche Begründung fänden. Daher trage er darauf an, daß in der ersten Kammer das aristokratische Princip in seiner bishe rigen Form rein erhalten, hiernach aber der Eintritt in solche, mit Ausnahme der Geistlichen und der Uni versitäts-Abgeordneten, auf Mitglieder des Adels beschränkt werde, die Berufung von 6 Oberbürgermeistern hierzu aber gänzlich Hinwegfalle." Dieser Antrag fand jedoch in der Versammlung vielfachen Widerspruch. - „Wolle man sich denn noch länger täuschen," erwiederte ein anderes Mitglied, „über die Stel lung des Adels, der bisherigen Aristokraten, zum gemeinsamen Vaterlande! Nicht feige Nachgiebigkeit, aber klare unbefangene Würdigung der Forderungen der Zeit thue den versammelten Ständen jetzt noth! — Sollte denn der Lehnsadcl, dieses geschichtliche Institut, das Gerüst des Mittelalters, welches zu seiner Zeit, zur Herstellung bürgerlicher Ordnung, Vertheidigung der Volks freiheit gegen die Macht der Landesherrn, und selbst zu der allmähligen Gründung und Vorbereitung des jetzt hervortrctenden Neubaues so ersprießlich mitgewirkt habe, unter allen sterblichen Schöpfungen die einzige unvergängliche seyn! Wer wolle Herdern widerlegen, wenn er sage: „„Politisch moralische Personen, Einrichtungen und Stände überleben sich wie einzelne Personen. Was nicht dem Genius der Meinung zu folgen, und sich mit ihm zu verjüngen weiß, bleibt entweder am Ufer des Zeitenstroms liegen, oder der Strom tragt es seelenlos fort, bis es irgendwo den Ort seiner Ruhe findet." " Den Feudalstaat nun, — darüber sey kein Blendwerk mehr möglich — habe die Fluch der Zeit längst an das Ufer geworfen, wo nur noch, wenn nicht eine weise und wohlwollende Hand diesem unver dienten Geschick zuvorkcmme, Verwesung sein Loos seyn könne. Nicht mehr auf die — vormals alles umfassende — Idee des aus dem Eroberungsrechte her vorgegangenen Grundbesitzes, nicht auf die Milirairverfassung der Fränkischen und Schwäbischen Kai ser, — nein nur auf eine höhere geistige Macht, auf Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetze, auf einen, nach den Regeln des Gleichgewichtes, nach dem Plane der Vernunft und Natur, geglie derten und geordneten Bau könne sich der heutige Staat noch gründen, wenn er anders in zeitgemäßer Verjüngung neues Leben, neues Gedeihn gewinnen wolle. Irrig sey es daher, wenn man behaupte, daß nur ein Lheil des alten Gebäudes, die öffentlich- Wirksamkeit eines bevorzugten Standes, allein aus-
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