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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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würfe beginnen; lassen Sie uns dabei sreymüthig aber bescheiden, furchtlos aber wahr, frey- sinnig aber besonnen zu Werke gehen; lassen Sie uns die Ehrfurcht, Liebe und Treue gegen unser ehrwürdiges Fürstenhaus, die in der Brust eines jeden Sachsen wohnt, ebensowohl als die Pflichten, die uns als jetzt noch verfassungsmäßig berufenen Wortführern der Nation obliegen, unverrückt im Auge be halten, und uns bestreben, sie stets mit einander zu vereinigen; lassen Sie uns unfern höchsten Ruhm su chen in der gewissenhaften Erfüllung der Pflichten eines wahren Volksvertreters, gleich entfernt von Fest haltung eines nicht mehr zeitgemäßen Systems, als von Aufstellung ungeprüfter und unhaltbarer Theorien. Und wenn dann auch bei der bevorstehenden Umgestaltung unsrer ständischen Versammlung auf uns, die wir jetzt noch verfassungsmäßig derselben beiwohnen, das Vertrauen der Bürger, deren Interessen wir zu vertreten haben, sich nicht richten sollte, wenn vielleicht keiner von uns berufen würde, an den künfti gen Verhandlungen zwischen unfern Fürsten und dem Volke Theil zu nehmen, wenn vielleicht wir alle, die wir uns heute hier versammelt sehen, diese der ständischen Repräsentation gewidmeten Räume nicht wieder betreten sollten; so werden wir doch auf die gegenwärtige Landesversammlung ruhig und vorwurfs- frey zurückblicken können; und wenn das Sächsische Volk in Zukunft durch die Weisheit und Hochherzig keit unsers ehrwürdigen Königs und seines verehrten Mitregenten, die Gott segne und erhalte, einer zeitge mäßem Repräsentation, einer beglückenden Verfassung und freysinm'ger Institutionen sich erfreut, wenn die Ruhe, der Wohlstand, das Glück des Staats dadurch sicher gestellt ist, und Ereignisse, wie sie das ver gangene Jahr zeigte, nie wiederkehren; dann werden wir, wenn wir einst, früher oder später, das müde Haupt zur Grabesruhe niederlegen, uns noch freudig auch unsrer Theilnahme und Mitwirkung bei diesem großen volksbeglückenden Werke erinnern, und mit dem Bewußtseyn treu erfüllter Pflicht ausrufen: mo- inuneiiluin exogiinus nere zwrennius. Daß der bisherige, bei den landständischen Verhandlungen gewöhnliche Geschäftsgang zu manchem Verzüge Anlaß gab, mag um so weniger geläugnet werden, als die Landstände selbst am letztvergangenen Landtage die zweckdienlichsten Einleitungen getroffen, diesem von ihnen gefühlten Uebelstande abzuhelsen. Sehr erfreulich mußte es ihnen daher seyn, in dem allerhöchsten Decrcte vom 1. März die Zusicherung zu erhalten: „daß Se. königl. Majestät und königl. Hoheit nichts angelegentlicher wünschten, als daß von den Land ständen bei den dermaligen, für des Landes Wohlfahrt wichtigen und dringenden Berathungsgegen- „ständen die thunlichste Vereinfachung der unter Len Eurien wechselseitig bestehenden Eommunications- „weise, die umsichtigste Vorbereitung, und die Beförderung einhelliger Beschlüsse, mit Beseitigung „minder wichtiger Förmlichkeiten oder Bedenken ins Werk zu setzen gesucht werden möchte." Gestützt auf dieses allerhöchste Decret wurde nun durch das landschaftliche Direktorium in der er sten Sitzung des engem ritterschaftlichen Ausschusses der Antrag gemacht, die Communicationen mit den beiden andern ritterschaftlichen Eurien so viel nur irgend möglich, mündlich zu bewirken; auch Plenarsitzun gen so oft zu veranstalten, als die Natur des Geschäfts eine Abkürzung desselben durch eine solche Maaß- regel, ohne der Gründlichkeit der Berathungen Eintrag zu thun, gestatten würde. Der enge Ausschuß verkannte die Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags nicht und es sind daher die Mittheilungen dieser Eurie an die an dern fast immer durch Besprechung des Herrn Landtagsmarschalls mit den Direktorien jener erfolgt, und die bisher abgehaltenen Plenarsitzungen der sämmtlichen Ritterschaft haben sich schon als zweckmäßig und zeitsparend erprobt.
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