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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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79 führten Verfall deS Leipziger Mcßhandels das Interesse des städtischen Gewerbes, dem des tändlichen Grundeigenthums gegenüber, ein untergeordnetes geworden, daß daher Sachsens dcrmalige Hülfsguellen mehr in seinen ländlichen Erzeugnissen, als in seinem Handel und städtischen Gewerbe zu suchen seyen. Wenn man nun noch überdies in Erwägung zog, daß das Princip der Vertretung des Bauernstandes in der ihm angewiesenen Zahl Abgeordneter nicht einmal rein erhalten sey, daß vielmehr nach tz. 94. des Wahlgesetzes auch diejenigen, die ein Fabrikgeschäft treiben, darunter Platz finden können; so schien das Gewerbe, nicht nur durch die Abgeordneten der Städte, sondern auch durch Einzelne aus der Mitte der des Bauernstandes vertreten, eine mehr als hinlängliche Berücksichtigung gefunden zu haben. Wollte man dagegen auf das numerische Verhältm'ß, der einem besonder» Stande angehörigen Individuen Rücksicht nehmen; so mußte man auch diese Rücksicht wieder zum Nachtheil der städtischen Re präsentation ausschlagcn sehen; denn die Einwohnerzahl der Städte beträgt kaum ein Drittheil der ge stimmten Bevölkerung des Königreichs. Nun dürfte es zwar andererseits den Anschein gewinnen, als ob die aus diesen Vergleichungen für eine ausreichendere Vertretung des ländlichen Grundbesitzes in der zweiten Kammer zu entlehnenden Gründe durch den allerdings zu besorgenden Einwand entkräftet würden, daß, wenn sich auch die Vertre tung des ländlichen Besitzthums, und hauptsächlich des größeren in der zweiten Kammer weniger zu ihrem Vortheil gestalte, doch bei Zusammensetzung der ersten Kammer ein für den privilegirten Grundbesitz gün stigeres Verhältm'ß ausgemittelt, jenes anscheinende Mßverhältniß daher ausgeglichen worden ftp; es konnte jedoch dieser Einwand bei der allgemeinen Ritterschaft deßhalb keinen Eingang finden, weil nach der von ihr, in gehoffter Uebereinstimmung mit der Regierung selbst, gewonnenen Ansicht über die Bestim mung und den Zweck der ersten Kammer darin nicht sowohl das Interesse, der Rittergutsbesitzer, als das stabile Princip Vertretung, finden solle. So wenig man daher auch verkennen konnte, daß sich in der er sten Kammer mehr Abgeordnete aus dem Mittel der Rittergutsbesitzer, als aus dem der Städte fänden; so glaubte man doch diesen mehr zufälligen Umstand nur dem unbestrittenen Grundsätze verdanken zu müs sen, daß Besitzer großen Grundeigenthums mehr als andere Staatsbürger geeignet seyen, die Idee eines stabilen Princips zu verwirklichen; glaubte daher nichts destowcniger auf eine genügendere Repräsentation des ländlichen Grundbesitzes in der zweiten Kammer antragen zu können. Daß aber auch diese für nothwendig erachtete größere Vertretung des ländlichen Grundbesitzes in der zweiten Kammer durch Erhöhung der Zahl der Rittergutsbesitzer, und nicht der der Bauern erzielt wer den müsse, dafür schienen andere gewichtige Gründe laut zu sprechen. Ganz abgesehen davon, daß, wenn der Bauernstand nach der zeitherigen Verfassung keinen Zutritt zu den landständischen Versammlungen hatte, während sich die Ritterschaft, greßentheils sogar aus angebornem Rechte, zahlreich einfand, und auf ihnen die Hälfte der sechs Curiatstimmen in Anspruch zu nehmen hatte; der erstgenannte Stand durch die neue Verfassung nur gewinnen, der letztere nur verlieren konnte; schien doch auch das Areal der Rittergüter in Sachsen, und die größere Mannichfaltigreit und Wichtigkeit ihrer landwirthschaftlr'chen Geschäftszweige eine sorgfältigere Beachtung ihres, mit dem Wohl des Vaterlandes genau verknüpften, Interesses zu erhei schen. Hauptsächlich aber mußte sich noch die Besorgm'ß aufdrängen, daß das Interesse der Rittergutsbe sitzer nicht nur als Interesse des ländlichen Besitzthums überhaupt dem der Städte, sondern sogar, seiner
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