Mitt Heilung en über die Verhandlungen des Landtags im KönigreichSachsen. 18 3 1. 22, Dresden 28. Juny 1831. Im Verlage der P. E. Hilscher'schen Buchhandlung. Discussionen der städtischen Curien über den ständischen Ausschuß und dessen Aufnahme in die Verfassungsurkunde. (Fortsetzung.) (§ammtliche Abgeordnete der drei städtischen Curie», nicht einen ausgeschlossen, waren im Lauf der Discus- sionen über den Entwurf der Verfassungsurkunde darüber einverstanden, daß ein ständischer Ausschuß uner läßlich sei, und ohne demselben der Constitution die hauptsächlichste Gewähr ermangele, immer kam man wieder darauf zurück. Wiederholte Werathungen fanden darüber statt I) welcher Wirkungskreis diesem Ausschuß zuzugestehen sei, und, wie man darüber nie ungewiß war, daß der ständische Ausschuß weder die Rechte der Stande in Ab gabenbewilligung noch in Gesetzgebung ausüben könne, auch in die Verwaltung sich nie einzumischcn habe, so war man doch anfänglich der Meinung daß 17-, 112. und 120. des Entwurfes der Verfassungsurkunde die Wirksamkeit eines ständischen Ausschusses in Anspruch nehme. Man wollte nämlich bei tz. 17. die Staatsbehörde verpflichten, bei solchen Veränderungen, die an das Deraußcrungsgebot nicht gebunden sein sollten, den ständischen Ausschuß zu hören, dessen Beirathes sich zu bedienen, allein bei späterer Erörterung verließ man diese Ansicht, und zwar deshalb, weil es hätte scheinen können, als ob die Verantwortlichkeit der Minister dadurch geschwächt würde, wenn der Ausschuß in den Fällen §. 17. wirksam sein sollte. Bei §. 112. hielt man dafür, daß Posten für geheime Ausgaben nur unter Vermissen und Genehmigung des Ausschusses Vorkommen sollten, allein in Erwägung, daß in andern Verfassungen deutscher Staaten von geheimen Ausgaben keine Rede ist, daß auch, besonders bei der Un- rathsamkeit und Unmöglichkeit, ein maximum für geheime Ausgaben festzusetzen, die erheblichsten Beden ken dagegen sich erhoben, geheime Ausgaben im voraus und in gewisser Maße zu genehmigen, in Erwä gung endlich, daß die Verantwortlichkeit der Minister auch' bei diesem Gegenstand zweifelhaft sein würde,