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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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3) Anschlußerklärung von 160 Handwerkern in Zwickau, Friedrich Graf und Genossen, 4) Petition von 229 Handwerkern in Falkenstein und Esse feld, Karl August Simon und Genossen, 5) Petition des Handwerkervereins in Mittweida, 6) Petition des Gewerbevereins in Roßwein, 7) Anschlußerklärungder Sattlerinnungen in Penig, Roch litz, Lausigk und Geithain, Johann Traugott Wieland und Consorten. Der Inhalt dieser Eingaben stimmt in der Hauptsache mit dem der Petition des Chemnitzer Handwerkervereins überein, und nur in den Petitionen aus Glauchau, so wie aus Falken stein und Elltfeld sind noch scharfer, als in jener, zwei Hinder nisse desWanderns der Handwerksgesellen hervorgehoben, näm lich einmal der Umstand, daß in Sachsen eine sechsjährige Mili- tairdienstzeit bestehe, und dann, daß denHandwerkern das Wan dern nach Frankreich, nach Belgien und nach der Schweiz ver boten sei. In der Petition aus Falkenstein und Ellefeld ist aber namentlich das Gesuch enthalten, man möge darauf an tragen, daß dieses Verbot wieder aufgehoben werde, und die Glauchauer Petition bezeichnet es als wünschenswerth, daß die sechsjährige Militairdienstzeit auf eine dreijährige, wie sie in Preußen bestehe, herabgesetzt werde. Die unterzeichnete Deputation hat. sich, so weit nöthig, unter Zuziehung eines Königl. Commissars, über folgende Fra gen berathen: I. ob dem Beschlüsse der ersten Kammer (unter a.), wie er hinsichtlich der Beschränkung des Wanderns auf ein gewisses Lebensalter zu Gunsten gewisser Gewerbsgehülfen in der oben dargestellten Weise gefaßt worden ist, beizutreten, II. ob dem Beschlüsse derselben Kammer (unter K.) in Be zug auf die Ertheilung der Dispensationen von dem Wandern veizupflichten, III. ob die Herabsetzung der sechsjährigen Militairdienst zeit auf eine dreijährige zu bevorworten und IV. ob ein Antrag auf Wiederaufhebung des Verbots des Wanderns der Handwerker nach Belgien, Frankreich und nach der Schweiz zu empfehlen sei. Anlangend zul. so kann die Deputation der geehrten Kammer nur anrathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Es giebt näm lich eine Menge zünftiger und unzünftiger Gewerbsgehül fen, z. B. Brauer, Branntweinbrenner, Müller, Gärtner, Pa piermacher, Cattundrucker, Formstecher, Buchdrucker, Maurer, Zimmerleute, Schornsteinfeger rc., welche mein die Lage kom men , ihr Gewerbe auf eigne Hand betreiben zu können. Der selbstständige Betrieb dieser Gewerbe erfordert in der Regel theils ein bedeutendes Anlagecapital, theils auch eine höhere technische und gewerbliche Ausbildung; in der Regel gehen aber beide Erfordernisse jenen Gewerbsgehülfen ab, so daß sie bei aller Brauchbarkeit in der untergeordneten Stellung als Ge- hülftn beim besten Willen nicht im Stande sind, ein Etablisse ment in größerer oder geringerer Ausdehnung selbstständig zu begründen. Sie sind mit unabweisbarer Nothwendigkeit auf diese untergeordnete Stellung verwiesen. Wenn sie daher in dem Alter von 40 Jahren die erforderliche Körperkraft und Ge schicklichkeit noch besitzen und gleichwohl am Wandern, d. h. am Aufsuchen von Arbeit in ihrem Gewerbe behindert werden, so sind sie nicht selten in eine wahrhaft traurige Lage und in die Unmöglichkeit versetzt, sich ihr Brod zu verdienen. Sie sind, wenn sich ihnen in der Heimath keine Gelegenheit darbietet, auf ihr Gewerbe Arbeit zu finden oder als gewöhnliche Handarbei ter oder Tagelöhner ihr Brod zu verdienen, in dem Falle, bei aller körperlichen Arbeitskraft dem öffentlichen Armenwefen anheim zu fallen. Gilt dies Alles nicht blos von denjenigen, welche als Gewerbsgehülfen bei Cattundruckereien verwendet werden, d. h. von Druckern und Formstechern — wie dies die zweite Kammer des vorigen Landtags angenommen hat — son dern auch von allen den Gehülfen der obengenannten Gewerbe, so kann man, wie bereits bemerkt, dergeehrtenKammer nur em pfehlen: dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. II. Eben so empfiehlt man, dem Vorschläge der jenseitigen Kammer bezüglich der Wanderdispensationen beizupflichten, da er in der Hauptsache mit demBeschlusse der zweiten Kammer des vorigen Landtags übereinstimmt, und der von der letzter» gemachte Vorschlag, über angebrachteDispensationsgesuche das Gutachten nach Befinden der Innung, jedenfalls aber des Ge meinderaths zu hören, durch die Erwägung erledigt werden dürste, daß die Befragung der Innung und des Gemeinderaths ohnehin in das Ermessen der Behörden gestellt ist, und daß die Dispensationsgesuche der Mehrzahl nach bei städtischen Behör den angebracht werden. m. Was die gebetene Herabsetzung der sechsjährigen Militair dienstzeit auf eine dreijährige betrifft, so muß die Deputation Bedenken tragen, die Bevorwortung dieses Gesuchs bei der Staatsregierung zu empfehlen. Sie verkennt keineswegs das Ansprechende, was auf den ersten Augenblick in dem Wunsche der Herabsetzung der Militairdienstzeit liegt. Allein man hat sich Seiten der Ständeversammlung, bei welcher diese Frage namentlich auch auf dem Landtage 18HA in Anregung gebracht worden ist, überzeugt, daß eine sechsjährige Dienstzeit sogar einer fünfjährigen, geschweige denn einer drei jährigen bei weitem vorzuziehen sei. Noch auf gegenwärtigem Landtage hat der Staatsminister des Kriegs — eine Angabe, welcher Glauben zu schenken man alle Veranlassung hat- in der ersten Kamcker erklärt, daß bei nur fünfjähriger Dienst zeit jährlich 500 junge Männer mehr als zeither in die Reihen des Militairs eingestellt und ihren bürgerlichen Berufen ent zogen werden, und dadurch Kosten für die Staatscasse entstehen müßten, die beiläufig auf ungefähr 90,000 Lhlr. jährlich berechnet worden sind, wozu noch kommt, daß bei einer sechsjäh rigen Dienstzeit die Mannschaften während des sechsten Jahres eigentlich gar nicht oder nur auf kurze Zeit einberufen werden. Die Deputation stellt daher den Antrag: das Gesuch der Petenten um Herabsetzung der Mili tairdienstzeit auf eine dreijährige auf sich beruhen zu lassen. IV. Was das von den Petenten erwähnte Verbot des Wan derns der Handwerksgesellen nach Frankreich, Belgien und der Schweiz anlangt, so bemerkt die Deputation, daßihrnurdas Verbot des Wanderns nach der Schweiz bekannt ist, welches auf den mittelst Verordnung vock 6. Juli 1835 publicirten Be schlüssen des deutschen Bundes vom 15. Januar und 12. März
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