Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
desselben Jahres beruht. Ern Verbotdes Wanderns nach Frank reich und Belgien besteht nicht. Die Deputation hat indeß in Erfahrung gebracht, daß auch dem Wandern nach der Schweiz von den einzelnen Bundesregierungen auf Ansuchen ein Hin- derniß nicht in den Weg gelegt werde. Es wäre zu wünschen, daß Seiten des Bundes ein solches Verbot gar nicht erlassen worden wäre, da dasselbe, wie sattsam bekannt ist, von Seiten aller derjenigen deutschen Gewerbsgehülfen, welche zu ihrer ge werblichen Ausbildung die Schweiz besuchen und besuchen müs sen, mit oder ohne Dispensation der betheiligten Regierung unbeachtet bleibt, folglich als durchaus vergeblich und unnütz sich darstellt. Unter diesen Umstanden und da gleichwohl Seiten des Bundes eine Zurücknahme dieses Verbots bewandten Umstän den nach kaum zu erwarten sein dürfte, beantragt die Depu tation, auch dieses Gesuch auf sich beruhen zu lassen. Im klebrigen würden die bei der zweiten Kammer einge- gangenen aus die vorerwähnten Punkte bezüglichen Petitionen, so weit sie auch an die erste Kammer gerichtet sind, an diese annoch abzugeben sein. ReferentSecretair Scheibner: Ich ersuche das Präsi dium, die Kammer zu fragen: ob von der Vorlesung des Be richts abgesehen werden soll. Präsident Braun: WA die Kammer die Erlaubniß er- theilcn, daß davon abgesehen werde? — Einstimmig Ja. Referent Secretair Scheibner: Ich werde daher nur die Anträge der Deputation referiren. In Bezug auf die Petition um Erleichterung des Wanderns der Handwerksgehülfen hat die erste Kammer zwei Vorschläge ihrer Deputation genehmigt, welche dahin lauten: „bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen, daß es derselben gefallen möge, hinsichtlich der Be schränkung des Wanderns auf ein gewisses Lebensalter zu einer Ausnahmebestimmung zu Gunsten derjenigen inländischen Ge werbsgehülfen, von welchen nach Art des Gewerbes, welchem sie angehören, zu erwarten ist, daß sie niemals oder doch schwer in die Lage kommen werden, ein eignes Geschäft begründen zu können, gleichwohl aber noch Kraft und Geschicklichkeit besitzen, auf ihrer Profession zu arbeiten, vorausgesetzt, daß ihre Per sönlichkeit kein Bedenken gegen das Wandern überhaupt, auf kommen läßt, behusige Einleitung zu treffen." Die Depu tation rathet Ihnen an, diesem Beschlüsse beizutreten.— Ein zweiter Antrag bezieht sich auf gewisse Petitionen, welche na mentlich aus Falkenstein und Ellefeld gekommen sind, und welche dieHerabsetzungderMilitairdienstzeitauf eine dreijährige beantragen. Die Deputation hat angerathen, diese Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Endlich ist eines Antrags zu ge denken, den die Deputation am Schluffe gestellt hat, nämlich den Antrag auf Wiederaufhebung des Verbots des Wanderns der Handwerker nach Belgien, Frankreich und der Schweiz auf sich beruhen zu lassen. Präsident Braun: Begehrt Jemand das Wort? Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es kommt mir nicht bei, im jetzigen Augenblicke über den Deputationsbericht mich weit- läustig auszusprechen, im Gegentheil erkläre ich mich mit der Deputation in'.Betreff der ersten beiden Punkte sowohl, als auch des dritten in Bezug auf die Herabsetzung der Militairdienstzeit einverstanden. Was jedoch den vierten Punkt anlangt, so werde ich gegen das Gutachten der Deputation stimmen. Die Peten ten haben nämlich beantragt, die Ständeversammlung möchte sich bei der Staatsregierung dafür verwenden, daß die Beschrän kungen des Wanderns in das Ausland, namentlich in die Schweiz, welche denHandwerksgehülfen durch Bundesbeschluß aufgelegt worden sind, wieder zurückgenommen würden. Die Deputation sagt in ihrem Berichte, daß sich von einer Verwen dung der sächsischen Staatsregierung wohl wenig Erfolg erwar ten lasse, und deshalb sehe sie von einer Befürwortung dieses Gesuches der Petenten ab. Ich kann diesem Grunde und dem Gutachten der Deputation nicht beistimmen; denn stände hier die sächsische Staatsregierung allein da, würde daS Bedürfniß nach Aufhebung dieser Beschränkung, welche der deutsche Bund aufgelegt hat, nicht in ganz Deutschland empfunden, so könnte man allenfalls mit der Deputation von der Voraussetzung aus gehen, daß eine Verwendung der sächsischen Staatsregierung vielleicht keinen erheblichen Erfolg haben würde. Das Verlan gen jedoch, daß diese Beschränkung wieder aufgehoben werden möchte, findet sich in allen deutschen Staaten, wenn auch nicht bei den Regierungen, so doch bei dem Handwerker- und Bürger stande. Da sich nun voraussetzen läßt, daß die deutschen Re gierungen die gerechten Wünsche ihrer Staatsbürger, wie ohne dem ihre Pflicht ist, berücksichtigen werden, so bin ich der Mei nung, daß, wenn die sächsische Staatsregkerung sich mit Nach druck für die Aufhebung dieser Beschränkung bei dem deutschen Bunde verwendet, auch viele andere deutsche Regierungen hierin übereinstimmen würden, und daß dann wohl zu erwarten stände, daß die Bundesversammlung sich bewogen, finden werde, von diesen Beschränkungen wieder zurückzugehen, zumal sie nur auf einen kurzen Zeitraum berechnet und von den damaligen Umständen geboten schien, welche jetzt gewiß nicht mehr fort dauern. Deshalb erkläre ich mich zwar in allen übrigen Punk ten mit der Deputation einverstanden, halte es jedoch für noth- wendig, in Bezug auf den letzten meine abweichende Ansicht zu erkennen zu geben. Präsident Braun: Verlangt noch Jemand das Wort? Abg. Jo seph: Ich erkläre mich nicht nur bei dem vierten Punkte, wie mein Freund Hensel, mit der Deputation nicht einverstanden, und füge in dieser Hinsicht noch den von ihm an geführten Gründen den hinzu, daß die verschlossenen Länder gerade die sind, wo im Vergleich zu den übrigen die wandernden Handwerker amemeisten lernen würden, sondern ich kann mich auch nicht mit dem Anträge unter 3 vereinbaren. Der hier be rührte Gegenstand ist aber ein so wichtiger, ein in unsere Staats verhältnisse so tief eingreifender, daß ich eine weitere Discussion darüber nicht herbeiführen will; ich fühle mich jedoch veranlaßt,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder