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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Meine Gründe anzugeben, aus denen ich gegen den Antrag stim men werde. Wenn nämlich die Deputation anführt, daß bei einer nur fünfjährigen Dienstzeit statt einer sechsjährigen 500 junge Männer mehr, als jetzt, eingestellt werden müßten, so läßt sich nicht verkennen, daß auch um so viel mehr früher in ihre bürgerlichen Verhältnisse zurückkehren würden, wenn die sechs Jahre Dienstzeit auf drei Jahre reducirt würden, was gewiß rin überwiegender Vortheil wäre. Jene Mehrzahl steht in Werhältniß zur Minderzahl der Jahre. Bestrebt man sich doch in allen andern civilistrten Staaten, wo eine lange Dienstzeit bestimmt ist, auf eine kürzere und eine solche Zeit zurückzugehen, welche denjenigen, die der Militairpslicht unterworfen sind, ver stauet, noch in solchen Jahren ihre Lebenskraft dem bürgerlichen Berufe hinzugeben, wo sie denselben am sichersten und dauernd sten begründen können. Ich erinnere in dieser Hinsicht an die Dienstzeit in Preußen, welche zur allgemeinen Zufriedenheit des Landes daselbst eingeführt ist. Was den Punkt der Sparsam keit betrifft, den die Deputation hervorgehoben hat, und wenn' ich auch die Richtigkeit der angegebenen Summe nicht bezweifle, möchte ich doch fast annehmen, daß, wenn auch bei der ersten Einführung einer kürzern Dienstzeit ein großer Aufwand der Staatscasse entstehen würde, dieser doch nicht dauernd, sondern nur vorübergehend sein möchte, ein nur durch die umzuändern den Einrichtungen bedingter. Hierin werde ich noch mehr durch den dritten Grund der Deputation bestärkt, welcher darin be steht, daß das sechste Jahr ohnehin eine Vacanz für den Mili- tairpflichtigen sei. Wurde dies als Grund angeführt, wird die größere Freiheit im sechsten Dienstjahre als ein Vortheil aner kannt, so kann man auch auf demselben noch weiter gehen und folgern, daß dieser Vortheil in möglichster Ausdehnung be stehen müsse; man kann fragen, warum jm sechsten Jahre den -Soldaten schon freizugeben man rathsam hält, und warum man Nicht noch weiter und so weit, als, ohne den Zweck zu gefährden, möglich ist, gehen will, daß noch zwei Jahre dem sechsten hinzu gefügt und das sechste selbst ganz freigegeben werde? Diese Angelegenheit ist allerdings bereits zu anderer Zeit zur Sprache gekommen, jedoch blos vorübergehend, und ich hoffe, daß es für eine spätere Ständeversammlung eine Aufgabe sein werde, dem selben eine Aufmerksamkeit zu widmen, die er verdient. Abg. Rewitzer: DieDeputation, indem sie uns anrathet, die Petitionen, welche sich darauf beziehen, daß das Verbot des Wanderns derHandwerker nach der Schweiz aufgehoben werde, auf sich beruhen zu lassen, hat mindestens nach meiner Ansicht ein sehr großes Gewicht nicht darauf gelegt, daß dieses Verbot auf gehoben werde, sonst würde sie uns den Vorschlag wahrschein lich nicht gemacht haben. Meine Herren, wenn es schon allge mein gewiß sehr nachtheilig ist für dieWandernden, wenn ihnen die zunächst an Deutschland angrenzenden Lander verschlossen sind, so ist es namentlich in Bezug auf die Schweiz doppelt Nachtheilig und ganz besonders für die sogenannten Fabrik gewerbe. Es ist bekannt, daß die Schweiz in diesen Gewerben sehr große Fortschritte gemacht hat, es muß also dem Wandern den daran gelegen sein, gerade dorthin reisen zu können, wie er überhaupt sein Ziel immer dahin richten muß, wo er etwas ler nen kann; wenn er hingegen nach Ungarn oder Italien geht, deren Grenzen ihm offen stehen, kann er in der Regel nichts ler nen. Er muß die Länder vielmehr aufsuchen, wo Gelegenheit dazu vorhanden ist; sind ihm diese aber verschlossen, so ist ein Lheil seines Zweckes im voraus vernichtet. Jm Uebrigen pflichte ich dem bei, was der Abgeordnete Hensel hierüber gesagt hat. Was den dritten Punkt anbetrifft, gegen welchen sich der Abge ordnete Joseph erhob, so ist es jedenfalls sehr gegründet, daß eine sechsjährige Militairpslicht eben für das Wandern der Hand werker sehr nachtheilig ist. Es bedarf Mner großen Ausein andersetzung, daß der junge Mensch, der mit 18 Jahren zum Gesellen gelangt und mit 20 oder 21 Jahren Soldat werden muß, in der Erfüllung seiner Wanderpflicht sehr gehindert ist. Allein wenn der Abgeordnete Joseph darum gegen den Vor schlag derDeputation stimmen will, so kann ich ihm hierin nicht beipflichten; denn so sehr ich wünschte, daß hierin eine Aende- rung und Erleichterung eintreten möchte, so glaube ich doch nicht, daß hierin jetzt und bei der jetzigen Vorlage etwas zu er reichen sein wird. Hierin also werde ich mich für die Deputa tion erklären, während ich im vierten Punkte mit dem Abge ordneten Hensel gegen denselben stimmen werde. Abg. Sachße: Zn Ansehung des dritten Punktes habe ich auf die Behauptung und Aeußerung des Abgeordneten Jo seph, daß der Aufwand von 90,000 Thlr., der im Deputations berichte angeführt ist und der als eine Folge der dreijährigen Dienstzeit eintreten werde, nur vorübergehend sei und schwer lich sich so hoch Herausstellen dürfte, entgegenzuhalten, daß ich ihn für richtig und keineswegs für vorübergehend erachte, daß er sich jedenfalls so hoch beläuft, weil durch eine dreijährige Dienst zeit die Beurlaubung eine andere sein und nicht so lange statt- sinden würde, was fchon'den Aufwand in jedem Jahre sehr stei gert. Eine zweite Steigerung würde auch aus der Bekleidung hervorgehen, denn es würde durch eine frühere Entlassung noch mehr Bekleidungsaufwand erfordert werden. Und ein dritter höherer Aufwand würde bei der Nemonte stattsinden; denn das Einüben der Recruten bei der Cavalerie erfordert eine große An strengung für die Pferde. Es würde also in dessen Folge mehr Remonte angeschafft sein müssen, als jetzt, obschon dieser Auf wand im Verhältniß zu dem übrigen, den ich anführte, ein ge ringer sein möchte. Auch das Stellvertreterspstem würde nicht mehr behauptet werden können, und wir würden uns mehr einem Militairstaate hinneigen, was wir doch nicht sein wollen, ob wohl ich wünsche, daß wir stets so kampfgerüstet uns zeigen möchten, um im Vereine mit den andern Bundesstaaten-den auswärtigen Mächten Achtung einzuflößen. Abg. 0. Schaffrath: Der dritte von der Deputation bevorwortete Antrag hat früher bei der Srändeversammlung stets Anklang gefunden, und ich hätte daher erwartet, daß die Deputation auch dieses Mal der Regierung den Antrag zur Er wägung anheimgegeben hätte. Sie hat es nicht gethan, und ich
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