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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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sind. Nehmen Sie nun an, was die Löhnung, was die Be köstigung und die Bekleidung für 8000 Mann jährlich für ei nen Aufwand macht, so werden Sie ermessen, daß es ein sehr bedeutender sein muß, und das Militairbudjet, ich weiß nicht, um welche Summe, erhöht werden müßte, vielleicht um die Hälfte. Zch mache noch darauf aufmerksam, daß die Kammer an diesem Landtage schon Gelegenheit gehabt hat, sich über diese Frage auszusprechen, als das Gesetz vorlag wegen Ab änderung einiger Bestimmungen des Recrutirungsgesetzes, wo die Ausdehnung der Dienstzeit in der Reserve ausgesprochen worden ist. Abg. Clauß: Der Gegenstand ist vor wenigen Tagen bei Gelegenheit der Allerhöchsten Entschließungen auf frühere ständische Anträge besprochen worden, und nur eine damalige Aeußerung des Herrn Staatsministers des Innern nach dem Schlüsse der Debatte giebt mir heute Veranlassung zu einigen Worten. Der Herr Staatsminister bezog sich darauf, daß ehemals ganze Innungen um Dispensation von der Wander- pfiicht angesucht und solche erlangt hätten. Dies ist mir be kannt; doch darf das nicht abhalten, den hier vorliegenden Wünschen sich zuzuwenden. Unter Verhältnissen, die nicht mehr die jetzigen sind, und zum Theil ohne die erforderliche Prüfung, ist, weil es in jener Zeit mehr Gesuche nach Arbeit, als Arbeitsangebot gab, den beantragten Dispensationen ge willfahrt worden. Gegenwärtig aber, wo die Arbeiter aller Art weit mehr nöthig haben, sich imAuslande zu vervollkomm nen, um den Ansprüchen der Konsumenten zu genügen, ist es wünschenswerth, daß die Erfüllung der Wanderpflicht nicht nachgelassen werde. Es dünkt mir auch besonders nützlich, daß die Staatsregierung von diesem Mittel 7— dem einzigen, was ihr zu Gebote stehen dürfte — Gebrauch mache, damit das allzu frühe Skchfeßhaftmachen der Handwerker einiger- maaßen gehindert werde. Daß es nicht unthunlich erscheinen möchte, wenn die Staatsregierung, unterstützt durch so häufig ekngegangene Gesuche, es möge das Wandern erleichtert wer den, nunmehr über die Zurücknahme der allgemeinen Dispen sationen mit den Innungen zu verhandeln Anlaß nähme, das sollte ich glauben. Meinen Wünschen entsprechend ist dies längst gewesen, eben so wie ich mich schon früher für der Pe tenten Gesuch verwendet habe. Abg. v. d. Planitz: Es ist von einigen Rednern der De putation der Vorwurf gemacht worden, daß sie den Antrag der Petenten auf Abkürzung der Dienstzeit nicht mehr hervorgeho ben und der Staatsregierung zur Erwägung habe anheimgeben wollen. Die. Deputation verdient diesen Vorwurf nicht. Wir Haben über diese Frage uns erst an diesem Landtage ent schieden. Es wurde von der Staatsregierung bei Vorlegung des Gesetzes über Erfüllung der Militairdienstpflicht darauf in den Motiven Bezug genommen. Die Ständeversammlung ist darauf nicht eingegangen, folglich würde siegewissermaaßen mit sich in Widerspruch gerathen, wenn sie diese Frage noch mals anregen und über einen Gegenstand, über welchen sie ihre Ansicht an diesem Landtage schon ausgesprochen hat, eine an dere Meinung äußern wollte. Allerdings ist es wohl gewiß, daß die Abkürzung derDienstzeit für einzelne Militairpflichtige eine große Erleichterung gewährt. Allein sie führt auch die Nothwendigkeit mit sich, daß bei einer kürzer» Dienstzeit der Soldat nicht allein viel länger bei den Fahnen behalten werden muß, sondern daß auch, statt daß jetzt nur der sechste Theil der Armee ergänzt wird, künftig bei einer kürzern Dienstzeit von 3 Jahren jedesmal der vierte Theil, mithin eine weit größere Anzahl Militairpflichtige ausgehoben werden müssen. Auf die finanziellen Bedenken, welche derFrage entgegenstehen, hat bereits der Abgeordnete Sachße aufmerksam gemacht, und ich glaube daher, daß die Herren, welche die Deputation über die sen Punkt angriffen, wohl nicht Recht haben, wenn sie bei die ser Meinung beharren. Präsident/Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Staatsminister v. Falkenstein: Ueber die Wichtigkeit des Wanderns und daß die Staatsregierung diese anerkennt, habe ich mich bereits, wie der Abgeordnete Clauß bemerkt, aus gesprochen, und ich kann pur hinzufügen, daß auch die Punkte, über welche bereits nach dem Berichte Einvernehmen mit den Commissarien stattgefunden hat, beweisen können, daß die Re gierung bereit ist, so viel an ihr ist, dafür zu sorgen, daß künftig das Wqndern noch mehr stattsinden möge. Die Vorwürfe, welche der Deputation gemacht worden sind, daß sie den dritten und vierten Punkt so begutachtet habe, sind bereits hinlänglich beleuchtet worden. Was den dritten Punkt betrifft, so muß die Staatsregierung bemerken, daß er nicht mehrzur Erörterung gebracht werden kann, nachdem die Frage selbst beim Militair- gesetz langst erledigt ist. .Den vierten Punkt anlangend, so hat die Deputation bemerkt, daß es sich nur um das Wandern nach der Schweiz handelt, zugleich aber auch in ihrem Gut achten bemerkt, daß bei wirklich dringenden Fällen, und wo nicht ganz erhebliche Bedenken vorwalten, schon jetzt willfährig ge handelt zu werden pflegt, um das Wandern in dieser Gegend zu erleichtern. Daß für einzelne Fälle das Wandern in die Schweiz wichtig ist, ist nicht zu leugnen, aber die Verhältnisse sind wenigstens jetzt gewiß nicht von der Art, einen solchen An trag, wie er hier gewünscht wird, zu rechtfertigen. Referent Secr. Scheibner:Jch erlaube mir nur Einiges zu erwidern, da die Hauptsache bereits von dem Herrn Staats minister und andern Abgeordneten bemerkt worden ist. Was den vierten Punkt betrifft, so ist die Deputation voy der An sicht ausgegangen, daß die Aufhebung dieses Verbotes wün schenswerth sei. Wenn sie sich jedoch enthalten hat, einen Antrag zu stellen, so hat sie allerdings die Gründe gehabt, welche sie auch im Bericht niedergelegt hat. Der erste Grund ist, daß von den einzelnen Regierungen Dispensation zum Wandern nach der Schweiz und Frankreich gegeben wird. Es ist auch nicht zu leugnen, daß, wenn auch keine Dispensation
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