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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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pflegt, gerade de» verschmitztesten und listigsten Dieben die beste Gelegenheit verschafft, Eigenthumsverbrechen zu begehen, und daß selbst die wachsamste Polizei diese zu verhindern außer Stand ist, daß die Jahrmärkte Tummelplätze für Vagabonden sind, so muß man auch den Petenten Recht geben, wenn sie be haupten, daß neben den soliden sich auch viele unsolide Verkäu fer" auf den Jahrmärkten einfinden, die, weil sie auf unsolide Weise ihren Waarenvorrath an sich gebracht haben, ihre Maa ren verschleudern und dadurch das Geschäft schlecht machen; man muß den Petenten auch darin beistimmen, wenn sie bemer ken, daß das Jahrmarktswesen manche Fieranten zum Herum ziehen ttn Lande, zum Müßiggang, zur Liederlichkeit und Unsitt lichkeit verlockt, und sie ihrem Hauswesen, der Kindererziehung, der Sorge für die Familie, allen häuslichen Lugenden entfrem det; kurz, man muß damit sich einverstehen, daß oas Jahr marktswesen nicht auf die Gewerbe allein, sondern vornehmlich auch auf die Moralität nachtheilig einwirkt, daß es Uebel in feinem Gefolge hat, deren Beseitigung wünschenswerth er scheint. Es entsteht nun dieFrage, welches das Mittel sei, um diese Uebel zu beseitigen. Die einfachste'Antwort würde die sein, daß man die Quelle dieser Uebel selbst verstopfe, daß man also die Jahrmärkte aufhebe. Haben sich die Petenten selbst beschieden, daß dieses Mittel nicht zu wählen sei, und haben sie selbst nur darauf angetragen, die Regierung zu ersuchen, Maaßregeln zu Verminderung der Jahrmärkte in Sachsen zu treffen, so muß auch die Deputation Bedenken tragen, jenes Mittel anzuempfehlen, ein Mittel, das, wenn auch nach einer andern Richtung hin betrachtet, doch gleichfalls als ein Uebel sich darstellen würde, eben so bedeutend, als dasjenige, welches man damit zu beseitigen wünschte. Denn die Jahrmarktsgerechtigkeit ist ein wohlerworbenes Recht der beteiligten Communen, dessen Aufhebung von Staatswegen man ohne die allerdringendste Nothwendigkeit nicht bevorworten kann und darf, möge man auch sonst über den Werth desselben denken, was man wolle, und möge derselbe ein wirklicher oder ein eingebildeter sein. Genug, manche Orte halten, wenn auch vielleicht mit Unrecht, diese Gerechtigkeit hoch und würden sich durch Aufhebung derselben schwer verletzt glauben. Wollte man aber Vorschlägen, die Jahrmarktgerechtsame gegen eine vom Staate den berechtigten Orten zu gewahrende Entschädi gung, aufzuheben, so.würde die Ausführung dieses Vorschlages schon auf die Schwierigkeit stoßen — aller andern Schwierig keiten gar nicht zu gedenken — daß die Gerechtsame aus Grün den, deren Aufzahlung die Deputation sich überhoben glaubt, überhaupt einer Schätzung nicht fähig ist. Haben schon einige Orte in Sachsen freiwillig den Entschluß gefaßt, die Dauer ihrer Jahrmärkte abzukürzen, so liegt es wenigstens nicht außer dem Bereich der Möglichkeit, daß mit der Zeit auch solche Orte sich finden werden, welche freiwillig ihre Jahrmarktgerechtsame gan^ aufgeben. Allerdings ist nicht zu hoffen, daß auf diese Wesse der Wunsch, das Jahrmarktswesen und die unleugbar in dessen Gefolge sich befindenden Uebel zu beseitigen, in kurzer Zeit werde erfüllt werden. Aber wenn die Ansichten, die die Leisniger Petenten ausgesprochen haben, in den sächsischen Städten immer mehr Eingang finden und Wurzel fassen, so ist der Wunsch nach allmäliger Verminderung der, wie es scheint, allzu großen Menge der Jahrmärkte in Sachsen wenigstens er reichbar, um so mehr dann, wenn die Regierung, so viel an ihr ist, die Realisirung desselben auf alle geeignete Werse befördert. Es wird daher der Zeit und der mit der Zeit herbekgeführ- ten Verständigung über die wahren Interessen der Städte, so wie den umsichtigen Maaßregeln der Regierung zu überlassen sein, dasjenige, was in Bezug auf die vorliegende Angelegen heit wünschenswerth und nothwendig erschemt, vorzuberertm und auszuführen. JngenauemZusammenhange mit jenem Wunsche steht ein anderer, nämlich der, daß die Regierung ihrerseits auch auf direktem Wege die Verminderung der Zahl der Jahrmärkte be fördere, dadurch, daß sie entweder gar nicht mehr, oder wenn es nun einmal noch in manchen Gegenden im Vergleich zu an dern gewisse einschlagende Interessen auszugleichen giebt, nur in den dringendsten, seltensten Fällen Concession ertheile. Die erste Kammer hat auf Vortrag ihrer Deputation be schlossen, an die Regierung den Antrag zu stellen: 1) Dieselbe wolle die Concession zu neuen Jahrmärkten nur in den seltensten Fällen und nur dann ertheilen, wenn sich ein wahrhaftes Bedürfniß notorisch heraus stelle; 2) bezüglich der bereits bestehenden Jahrmärkte aber auf deren Verminderung, so weit thunlich und in geeigneter Weise, hinzuwirken. Die unterzeichnete Deputation empfiehlt aus den oben an gegebenen Gründen ihrer geehrten Kammer, diesen Beschlüssen beizutreten. Referent Seer. Scheibner: Ich würde den Herrn Prä sidenten bitten, die Kammer zu fragen: ob von der Vorlesung des Berichts abgesehen werden soll. Präsident Braun: Will die Kammer vom Vorlesen des Berichts absehen?'— Gegen sechs Stimmen Ja. Referent Secretair Sch ei b n er: Der Gegenstand ist be reits in der ersten Kammer berathen, und diese hat auf Vor schlag ihrer Deputation folgende Beschlüsse gefaßt: „Es wolle die Staatsregierung 1) die Concession zu neuen Jahrmärkten nur in den seltensten Fällen und nur dann ertheilen, wenn sich ein wahrhaftes Bedürfniß notorisch herausstelle; 2) bezüglic her bereits bestehenden Jahrmärkte aber auf deren Vermin derung, so weit thunlich und in geeigneter Welse, hinzuwir ken." Seiten Ihrer Deputation empfiehlt man der Kammer, diesen Beschlüssen beizutreten. Abg. Scholze: Meine Herren, ich kann es mir nicht versagen, über diesen Gegenstand ein paar Worte zu spreche». Ich habe über diese Märkte schon lange meine Beobachtungen angestellt, und spater bin ich noch ganz besonders darauf auf merksam gemacht worden, als 1840 den 9. Lctober das Gesetz über den Gewerbebetrieb auf dem Lande erschien. Ich muß mich ganz mit der Deputation, deren Mitglied ich bin, über einstimmend erklären, und ganz besonders mit den Petenten, wenn sie unter l.a. sagen: „durch die vielen Jahrmärkte werde den meisten Professionisten in Mittel- und kleinen Städten der Absatz entzogen, weil das Publicum lieber auf Jahrmärk ten, also von fremden Professionisten kaufe," also lieber von Fremden, als von Einheimischen. Meine Herren, beobachten
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