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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Orte sind; wir haben Bühnen, die wieder nm eine sehr kurze und unbestimmte Zeit an einem Orte bleiben, und es giebt wieder andere, die in beiderlei Beziehung ihr Geschäft bald so, bald auf andere Weise treiben. Uebrigens würden, selbst wenn der Bundesbeschluß einer solchen Disposition nicht entgegen stünde, der Regierung dadurch viele Schwierigkeiten erweckt werden, welche dem Gesetze viel schaden müßten. Der geehrte Abgeordnete wollte Rücksicht nehmen auf die wandernden Ge sellschaften und auf die kleinern Städte; ich binaberüberzeugt, daß der Dichter eines Werkes, sei es aus Großmuth oder aus Rücksicht auf einen kleinen Gewinn, sich hier nichtwird unbillig finden lassen, und hat ein Dichter ein großes herrliches Werk geliefert, so wird er es um so weniger einer solchen Bühne ver sagen, es wird ihm vielmehr Genuß gewähren, er wird Freude darin finden, es möglichst zu verbreiten. Er wird es den är mer» Bühnen demnach umsonst geben, oder mit einem kleinen Honorar zufrieden sein. Die meisten Bühnen aber, die zu den wandernden immer noch gehören, sind doch im Durchschnitt auch nicht so arm, daß sie nicht ein mäßiges Honorar zahlen könnten, und auf diejenigen, die das selbst nicht können, dürfte wohl das-Alles nicht passen, was der geehrte Abgeordnete so eben über Kunstgenuß sagte, den er auch den kleinem Städten gönnen will. Abg. Brockhaus: Ich erkläre mich ebenfalls für die An sicht der Majorität, mit der auch die Staatsregierung überein stimmt. Wenn man die Verhältnisse der kleinern und der wan dernden Bühnen kennt, wird man sich freilich überzeugen, daß .es meistens nicht möglich für diese sein wird, da sie schon Noth haben, nur die materiellen Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Existenz zu fristen, bedeutende Honorare zu zahlen. Die Schriftsteller werden aber im Allgemeinen auch nachsichtig, häufig froh sein, wenn ihre Sachen nur überhaupt aufgeführt werden, und daher gewiß von den kleinen Bühnen nicht uner schwingliche Honorare verlangen. Es würde aber eine bedeu tende Lücke in das Gesetz kommen, wenn wir einen solchen Un terschied, wie er von der Minorität beantragt wird, hineinbräch- ten; denn ist etwas unrecht, so bleibt es unter allen Umständen unrecht, und wird nicht ein minderes Unrecht, ob es in einer großen Stadt geschieht, oder in einer Stadt mit nur 15000 Einwohnern. Soll einmal ein Verbot der Aufführung eines Stücks ohne Zustimmung des Autors eintreten, so halte ich da für, daß kein Unterschied zwischen großen und kleinen Städten gemacht werden darf. Abg. v. Haase: Ich gehöre ebenfalls zur Minorität der Deputation. Nach meinem Dafürhalten wird, es mag die An sicht der Majorität oder der Minorität der Deputation voq der Kammer angenommen werden, der Erfolg für die dramatischen Dichter ziemlich derselbe sein. Sie werden in allen Fällen nichts oder so viel wie nichts erhalten. Die wandernden Bühnen sind in der Regel sehr arm, auch ihr Publicum ist arm, daher wird nicht selten bei ihnen das Entree nur in Naturalien berichtigt. Wenn dem so ist, so sehe ich nicht ein, wie man es einrichten will, daß der Dichter seinen Kheil davon erhalte. Es wird daher den Dichtern ziemlich gleichgültig sein, was beijdiesenWunkte des Gesetzes bestimmt wird. Im Grunde muß und wird ihm mehr daran liegen, daß sein Werk möglichst bekannt und volksthüm!- lich wird, und durch diese wandernden Bühnen wird es eben in das Volk gebracht. Solchemnach ist es gewiß besser, wenn die Ansicht der Minorität der Deputation von der Kammer adop- tirt wird. Dadurch wird der Dichter zu höhern Leistungen an geregt, wenn er im Volke Anklang findet. Ich erinnere an die Räuber von Schiller. Würden diese ohne dergleichen Bühnen so tief in das Volk eingedrungen sein, als dies der Fall gewesen? Gewiß nicht. Und kann man leugnen, daß eben der Erfolg, den jenes Stück im Volke gefunden, ohne Einfluß auf das Fort schreiten des Dichters gewesen sei? Hierüber könnte doch, wenn die Ansicht der Majorität siegte und man das Gesetz mit Strenge ausführte,-daraus unfern unbemittelten Mitbürgern in ärmern Orten, wo keine stehenden Theater sind, Nachtheil entstehen. Man würde ihnen die Gelegenheit abschneiden, neuere Stücke zu sehen, die im Fortschritte mit der neuern Bildung geeignet sind, die letztere selbst bei den Zuschauern zu befördern und zu erhöhen. Königl. Commissar v. Langen«: Der geehrte Abgeord nete bestätigte in gewisser Beziehung meine Meinung; denn die Theater, bei denen das Eintrittsgeld in Naturalien bezahlt wird, dürften nicht nach den neuesten und jüngsten Blüthen der dra matischen Literatur streben, diese Theater werden vielmehr, auch ohne daß der Vorschlag der Minorität angenommen wird, im mer Stoff in Fülle haben. Vicepräsident Eisenstuck: Ich gehöre zur Majorität und habe mehrere Gründe, die mich dazu bestimmen. Erstens ist der Begriff: „Wanderbühne" ein so schwankender, daß ich in der That nicht weiß, wie damit auszüreichen sein wird. - Ich will mich nur darauf beziehen, daß ich eine Zeit kenne, wohieDresd ner Schauspielergesellschaft während der Messen nach Leipzig ging und in denSommermonaten nachPrag reiste undVorstellun- gen gab. Das war doch eine wandernde Gesellschaft.. . Es ist auch ferner bekannt, daß in Lauchstädt während des Sommers auch eine Gesellschaft Vorstellungen giebt, und sich weiß nicht, ob man diese eine wandernde nennen will. Nehme ich unser Volkstheater auf Reksewitz, so ist dies im Winter das Theater der Stadt Chemnitz, im Sommer das Volkstheater inDresden. Ist dies eine Wanderbühne zu nennen? Allerdings, denn sie geht ein halbes Jahr dorthin, das andere halbeJahr dahin, aber ihre Vorstellungen werden gewiß so viel eintragen, daß sie sich eine kleine Abgabe an die Dichter kann gefallen lassen. Nun bin ich fest überzeugt, daß eine solcheJnstanz, wieHerrMagnus mit seinen vier Personen, oder Frau Huber schwerlich die Tra gödiendichter in Anspruch nehmen werden. Ich bin überzeugt, in der Wirklichkeit wird es keinen großen Nachtheil bringen. Als etwas Neues wurde vorhin erwähnt, daß die Schauspiel- directionen auch mit Eiern und Butter belohnt würden, was aber nur in einem gewissen kleinen Theile des Landes geschehen sein kann, sonst würde es wohl zu unserer Kunde gelangt sein. Uebrigens bin ich vergewissert, daß man den Dichtern so viel,
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