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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Sie einmal die Jahrmärkte, geben Sie genau Achtung. Dort kaufen die Bürger von fremden Marktfieranten Sachen, die sie bei dem nächsten Nachbar, dem Gevatter Handwerker kau fen könnten. Was bringen die fremden Marktfieranten nicht alles in die Stadt? Es ist ungeheuer, was sie einbringen, und es wird mehrentheils von den Städtern gekauft, was sie bei den Handwerkern im Orte gleichfalls kaufen könnten. Die Landbewohner dürfen auch hereinkommen und kaufen, was sie wollen. Wie ist es nun möglich, daß die Handwerker in den Städten mit so vielen Petitionen bei den Ständen einkommen können, und sich so gegen den Gewerbebetrieb auf dem Lande erheben, der doch gegen die Märkte in den Städten etwas ganz Unbedeutendes ist; durch die Jahrmärkte verlieren die Hand werker doch wohl mehr, als was sie durch die Handwerker auf dem Lande verlieren. Es gewinnen nur die Schänk- und Speisewirthe, es gewinnt nur die Commun, und ihre Markt plätze gehen bei der Grundsteuer frei aus, denn wo eine Stelle ist, werden auch Buden aufgestellt und Niemandem geben sie etwas; in Böhmen ist dieses anders. Ferner sagen die Peten ten unter : „den Gewerbtreibenden gingen durch den Be such der Jahrmärkte zu viel Arbeitstage verloren." Den Marktsieranten gehen nicht nur viel Arbeitstage.verloren, son dern Manche von ihnen ziehen das ganze Jahr auf den Märk ten herum. Wenn sie nach Hause kommen, so bezahlen sie etwas von den Maaren, die sie an sich gebracht haben. Wie oft aber haben sie nicht schon banquerott gemacht. Es wird unter ll. gesagt: „es würden die Rittergutsbesitzer und Bauern, deren Gesinde sehr geneigt sei, Jahrmärkte zu besuchen und da selbst ihr Geld zu verschwenden, hierdurch in ihren landwirth- schaftlichen Geschäften beeinträchtigt. Auch das ist wahr. Wir haben in der nächsten Stadt bei uns 4 Jahrmärkte. Auf alle Jahrmärkte geht das Gesinde. Es ist nicht allein schlimm, daß die Zeit verloren geht, aber man denke sich die Unordnun- . gen aller Art, welche sie dabei verüben. Es ist ferner gesagt worden: „der so häufig wiederholte Besuch der Jahrmärkte befördere bei den Gewerbtreibenden den Geschmack an Herum ziehen und Müßiggang, und verleite dieselben zu Liederlichkeit, Unsittlichkeit und Branntweintrinken." Darüber brauche ich nichts weiter zu sagen. Denn es ist bekannt, daß die Markt fieranten sich dies Alles erlauben. Abg.v. Schaffrath: Ich bin mit den Anträgen der De putation nicht einverstanden. Sie gehen, wenn sie etwas nützen sollen, nicht weit genug. Ueberhaupt ist der ganze Bericht des Herrn Referenten so abgefaßt, daß es eigentlich alle Parteien, Gegner und Freundedes Jahrmarktwesens, mit ihm halten kön nen, und er es wiederum mit allen hält. Er hat keine bestimmte Richtung und Gesinnung, sondern ist so allgemein, inhaltleer und unbestimmt, so farblos, zählt die Vortheile eben so wie die Nachtheile des Jahrmarktwesens auf. Kurz, man weiß nicht, woran man mit dem Berichte ist, und was und wie er es will, Und ob man und wie man es mit ihm halten kann, oder ob er es mit Einem hält. Die Anträge sind so unschuldiger Natur, -aß sie eigentlich gar keine Anträge sind. In so fern ist er aller dings unschuldiger Natur, weil er für jede Partei etwas ent hält, was ihr gefällt. Mindestens sind die Anträge überflüssig. Sie sind so gefaßt, daß sie eigentlich mehr Grundsätze enthalten, als Anträge. Lesen Sie einmal den ersten: „die Regierung wolle die Concession zu neuen Jahrmärkten nur in den selten sten Fällen und nur dann ertheilen, wenn sich ein wahrhaftes Bedürfniß notorisch herausstelle." Meine Herren, glauben Sie, wenn jetzt die Regierung von andern Grundsätzen ausge gangen ist, daß sie Concessionen ertheilt habe, wo ein Bedürfniß nicht vorhanden war? — Gewiß nicht. Ein solcher Borwurf gegen die Regierung in Bezug auf die Vergangenheit wäre doch durch einzelne Beispiele zu motkviren. Die Deputation hat aber kein einziges solches Beispiel angeführt. Und was ist das für eine Tautologie: das Bedürfniß zu Jahrmarktsconcessionen solle „wahrhaft", zugleich aber auch „notorisch" sein. Und wie kann das Bedürfniß in und an einem Orte „notorisch", Volks- oder landeskundig sein? Eben so ist der zweite Antrag, bezüglich der bereis bestehenden Jahrmärkte auf deren Vermin derung hinzuwirken, ganz von derselben allgemeinen zweideuti gen Natur. Es wird nämlich auch gar nichts helfen. Auf der vorhergehenden Seite sagt die Deputation selbst, die Regierung habe nicht die Mittel und die Macht, diebestehenden Jahrmärkte zu mindern oder aufzuheben, stellt aber dem Antrag, auf deren Verminderung hinzuwirken. Nun, eine Verminderung ist auch eine Aufhebung, wenn auch nur eine theilweise. Was hat die Regierung für Mittel? Nun heißt es weiter: „so weit thunlich". „Thunlich" wird es nur sein, wenn die Städte einwilligen. Dann bedarf es aber der Mitwirkung der Regie rung nicht. Willigen sie nicht ein, so ist es nicht „thunlich". Eben so ist es mit dem „in geeigneter Weise". Ich kenne dies nicht, vielleicht auch die Deputation selbst nicht; oder ich muß annehmen, die Deputation habe vorausgesetzt, die Regierung werde auf gewaltsame Weise darauf hinwirken. Es kommt aus Eins hinaus, wenn die Kammer die Anträge annimmt oder wenn sie sie abwirft. Die Regierung kann nun mit diesen An trägen machen, was sie will, und braucht gar nichts auf sie zu thun, und doch sagen, sie habe sie erfüllt. Ich werde daher gegen den Bericht stimmen, und bitte auch die Kammer, dasselbe zu thun. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Die Deputation hat sich mit den Ansichten der ersten Kammer einverstanden erklärt, hat die Anträge, welche die erste Kammer an die hohe Staatsregie rung gelangen lassen will, im Interesse der Städte gestellt zu haben vermeint. Dem muß ich entschieden entgegentreten. Die Gründe, die man für die Verminderung der Jahrmärkte in den Städten aufgeführt, und auf die namentlich der Abge ordnete Scholze Bezug genommen hat, sind: daß den Profes- sionisten in den Städten durch die Jahrmärkte die Nahrung entzogen werde. Meine Herren, es wird Ihnen bekannt sein, daß, wenn ein Jahrmarkt gehalten wird, der einheimische Pro- fessionist so gut seine Waare auf dem Jahrmärkte feil bieten kann, als der auswärtige, mithin ist es ein Grund, der gewiß im Allgemeinen keine Geltung erlangen kann. Es ist aner-
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