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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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getragen wurde. Es war also diesem Anträge nicht mehr Folge zu geben; denn em Abgeordneter, der zu sprechen begon nen hat, darf nicht unterbrochen werden. Es ist dies eine natürliche Folge der Redefreiheit. Wäre gleichzeitig das Wort von dem Abgeordneten Sachße und Cubasch ergriffen worden, so würde ich die Meinung des Herrn Präsidenten gel ten lassen; da aber der geehrte Abgeordnete Sachße nach gehö riger Anmeldung das Wort ergriffen hat, und nachgehends erst der Abgeordnete Cubasch den Antrag auf Schluß der Debatte stellte, so würde ich die Kammer im Interesse der Gerechtigkeit bitten müssen, für diesmal den Schluß der Debatte nicht ein treten, sondern den geehrten Abgeordneten in seiner Rede fort fahren zu lassen. Präsident Braun: Die Kammer kann bestimmen, ob die Debatte geschlossen werden soll, oder nicht. Dem Präsidium kommt es nicht bei, irgend eine maaßgebende Bestimmung zu treffen. Es ist aber unmöglich, wenn zwei Redner zugleich zu sprechen beginnen, zu entscheiden, welcher früher oder später zu sprechen angefangen hat. Man kann das dem Präsidium unmöglich zumuthen, die Secunden zu zählen und zu be stimmen. Abg. v. Lhielau: Ich werde mich für den Schluß dm Debatte aussprechen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil wir bis jetzt dieselbe Regel befolgt haben, die der Herr Präsident angegeben hat. Der Abgeordnete Cubasch hat in demselben Augenblicke, als derRedner sich niedersetzte, den Schluß derDe- batte begehrt. Darauf mag nichts ankommen. Ich finde die Anschuldigung, die ein Abgeordneter den Abgeordneten gemacht hat, daß sie den Antrag auf Schluß der Debatte gestellt haben, weil sie städtische Interessen berühre, durch nichts gegründet. Ich erinnere mich keines Antrags auf Schluß der Debatte, weil sie städtische Interessen berührte. Es sind an diesem Landtage wunderbarer Weise wenig Debatten geschlossen worden, ohne daß ein Antrag auf Schluß der Debatte erfolgt ist. Ich wenig stens kann es dem Abgeordneten nicht Schuld geben, daß er des halb den Antrag gestellt hat, um irgend einem Stande zu nahe zu treten, und schon aus diesem Grunde werde ich mich für den Schluß der Debatte erklären. Abg. Rewitzer: Es dürfte zwar sehr schwer sein, dieein- zelnen Fälle gleich aus dem Gedächtniß anzuführen, welche die Behauptung des Abgeordneten v. Lhielau sofort am besten wi derlegen würden. Demungeachtet bin ich auch der Ansicht, ob wohl ich es nicht ganz genau nachweisen kann, daß doch in der Mehrzahl bei städtischen Interessen öfter auf den Schluß der Debatte angetragen worden ist, als umgekehrt. Mag es viel leicht seinen Grund darin haben, daß die Abgeordneten der bäu erlichen und die Rittergutsbesitzer lieber auf Schluß der De batte antragen, als die städtischen Abgeordneten, oder mag ein anderer Grund vorhanden sein, genug ich habe jene Wahrneh mung gemacht. Was den specrellen Fall betrifft, so glaube ich selbst; daß wirklich blos zufällig gewesen ist, daß beide Herren zugleich gesprochen haben. Gegen den Antrag auf Schluß der Debatte werde ich mich jedenfalls erklären, und zwar schon grundsätzlich, dann aber auch, weil über die Jahrmärkte von Sei ten eines bäuerlichen Abgeordneten Grundsätze ausgesprochen worden sind, welche der Widerlegung und Berichtigung sehr be dürfen. Abg. 0. Schaffrath: Der Herr Präsident mag darin ganz Recht haben, daß es bereits auf diesem Landtage vvrgekommen ist, daß auf den Schluß der Debatte in dem Augenblicke arrge- tragen wurde, wo bereits ein Anderer über die Hauptsache das Wort ergriffen hatte. Dies darf aber keinen Maaßstab für die Zukunft begründen; denn nach der Landtagsordnung darf kein Redner unterbrochen werden. Es darf dies nach derLand- tagsordnung nicht geschehen, sobald ein Sprecher nur seineRede mit einem Worte begonnen hat. Aus diesem Grunde halte ich den Antrag auf Schluß der Debatte jetzt formell für unzulässig, und deshalb hat der Abgeordnete Sachße ein Recht auf die Fortsetzung der bereits begonnenen Rede. Einer Praxis, die auf einen Verstoß gegen die Landtagsordnung beruhen würde, kann ich unmöglich Gültigkeit zuschreiben. Dafür übri gens, daß gerade dann, wenn es sich um städtische Interessen handelte, oft und bald auf Schluß der Debatte angetragen wor den ist, ließen sich dem Abgeordneten v. Lhielau viele Beispiele anführen. Als es sich um die Vertauschung der Landgemeinde ordnung mit der Städteordnung in Zöblitz handelte, was gewiß ein städtisches Interesse hat, wurde bei jeder Frage sehr bald auf Schluß der Debatte angetragen. Das ist ein Beispiel, welches mir in diesem Augenblicke einfällt; ich stehe aber noch mit vie len zu Diensten, um zu beweisen, daß es sehr oft geschehen ist. Dagegen ist bei Verhandlungen über höchst unwichtige Interes sen des platten Landes sehr lange, sehr langweilig discutirt, den noch aber von uns, den städtischen Abgeordneten, nie aufSchluß der Debatte angetragen worden. Jetzt auf den Schluß der De batte anzutragen, hat deshalb kein Interesse und keine Veran lassung, weil kein Gegenstand mehr auf der Lagesordnung steht, die Frage aber für die Städte wichtig ist. Ich muß mich daher gegen den Schluß der Debatte aussprechen. Uebrigens würden die Anträge auf Schluß der Debatte weniger erfolgen, wenn alle dabei denselben Grundsatz befolgten, dem wir heute huldi gen, denn nämlich, gerade dann, wenn ländliche und fremde In teressen verhandelt werden, auf Schluß der Debatte nicht anzu tragen. Denn gerade und nur die Debatten, von denen Einer wenig versteht, scheinen ihm langweilig und machen ihn unge recht. Wir wollen aber doch alle gerecht sein. Präsident Braun: Der Abgeordnete hat ganz Recht, wenn er bemerkt, daß, wenn ein Sprecher zu reden angefangen hat, kein Antrag auf Schluß der Debatte zulässig ist. Allein der Sprecher, der so eben aufgehört hat, hat mir eine Behaup tung in den Mund gelegt, die ich nicht gethan habe. Ich habe blos bemerkt, daß auf diesem Landtage mehrfach der "Fall vorge- ?ommen ist, daß in demselben Augenblicke, wo ein Sprecher be gonnen hat, der andere auf Schluß der Debatte angetragen hat. Das war also der Fall, den ich im Auge hatte.
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