Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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macht. Hat sonst noch Jemand eine Erinnerung zu machen? Wenn Vas nicht der Fall ist, so werde ich die Herren Abgeord neten, welche heute früh das Protokoll unterzeichnet haben, er» suchen, auch hier die Mitvollziehung zu übernehmen. (Diese erfolgt.) Präsident Braun: Es wird nun der Abgeordnete v. Rö mer ersucht, die ««gekündigte ständische Schrift vorzutragen. Abg.v. Römer: ES ist die ständische Schrift über die Bergwerksverfaffung Seiten der ersten Kammer verfaßt und genehmigt worden. Im Auftrage der ersten Deputation habe ich die Ehre, sie vorzutragen. Abg. v. Römer tragt diese Schrift vor. Präsident Braun: Ist die Kammer mit dieser Schrift einverstanden? — EinstirnmigJa. Präsident Braun: Hat sonst noch Jemand eine Schrift vorzutragen? Vicepräsident Eisenstuck: Ich würde um Erlaubniß bit ten, die ständische Schrift, die Beschwerde der Stadtverordneten zu Leipzig betreffend, vortragen zu dürfen. Präsident Braun: Der Vortrag der Schrift ist bereits auf die Tagesordnung gebracht worden, und ich würde den Herrn Vicepräsidenten bitten, dieselbe jetzt vorzutragen. - (Die Schrift wird vorgetragen.) Präsident Braun: Ist die Kammer mit Fassung und Inhalt dieser Schrift einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es ist nun die ständische Schrift über den Gesetzentwurf, den Schuldarrest betreffend, vorzutragen. Referent Abg. v. Haase: Meine Herren! Die erste Kammer ist den diesseitigen Beschlüssen beigetreten und somit Uebereinstimmung der Kammern vorhanden. — Ich werde nun die Ehre haben, Ihnen diese gemeinsame Schrift vorzu tragen. ' (Dies geschieht.) Präsident Br-aun: Ist die Kammer auch mit dieser Schrift einverstanden?— EinstirnmigJa. Abg. v. d. Planitz: Es ist die erste Kammer den Anträ gen der zweiten Kammer in Beziehung auf das Allerhöchste Decret, die Ackerbauschule betreffend, vollständig beigetreten. Die zweite Deputation hat die Schrift darüber entworfen, und ich bitte um Erlaubniß, sie der Kammer vortragen zu dürfen. Präsident Braun: Es steht dem nichts entgegen, da ich sämmtliche rückständige Schriften auf die Tagesordnung ge bracht habe. (Die Schrift wird vorgetragen.) Präsident Braun: Giebt die Kammer auch dieser so eben vorgetragenen Schrift ihre Zustimmung? — Einstim mig Ja- Präsident Braun: Der Herr Abgeordnete Schaffer wird die ständische Schrift über das Ablösungsgesetz der Kammer vortragen. (Die Schrift wird vorgetragen.) Präsident Braun: Giebt dieKammer auch dieser Schrift ihre Zustimmung? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Der Herr Abgeordnete Todt wird der Kammer d.ie ständische Schrift über das musiealische und dramatische Eigenthum der Kammer vortragen. Abg. Todt: Nachdem gestern die zweite Kammer §. 2 b. des Gesetzes über den Schutz der dramatischen und musicalischen Werke gegen unbefugte Aufführung abgelehnt hatte, war aller dings noch eine Differenz übrig. Es ist jedoch nun auch von der ersten Kammer §. 2 b. aufgegeben worden. Sonach steht der Erlassung des Gesetzes nichts weiter im Wege. Abg. Todt trägt die Schrift vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer diese stän dische Schrift? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es fragt sich, ob noch Jemand da ist, der eine ständische Schrift vorzutragen hat. Secretair S ch e i b n e r: Ich habe eine ständische Schrift, die Erleichterung des Wanderns der Handwerksgesellen betr., vor zutragen, und ich bitte um Erlaubniß, dies jetzt thun zu dürfen. Präsident Braun: Es steht dem nichts entgegen. Die Schrift wird vorgetragen. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer dieseSchrift? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wenn gegenwärtig keine ständische Schrift mehr vorhanden ist, die vorzutragen sein dürfte, so müs sen wir eine kleine Pause machen. Viceprasident Eisenstuck: Ich kann eben noch die stän dische Schrift über die Zoll-, Steuer- und Schifffahrtsverträge der Kammer vortragen, bitte aber, einen Augenblick zu warten, da ich das Protokoll aus der ersten Kammer noch durchzugehen habe. Kurz hierauf tragt der Herr Vicepräsident die betreffende Schrift vor. Präsident Braun: Ertheilt die Kammer dieser ständi schen Schrift ihre Zustimmung? — Einstimmig Ja. Secretair Sch eibner: Ich habe die ständische Schrift über die Petition der Stadt Leisnig um Verminderung der Jahrmärkte der Kammer vorzutragen, und bitte um Erlaub niß dazu. Präsident Braun: Es steht diesem Vortrage nichts im Wege. (Die Vorlesung erfolgt.) PräsidentBraun: GenehmigtdieKammer dieseSchrift? — EinstirnmigJa. Präsident Braun: Wir werden nun eine kleine Pause zu machen haben, bis das Protokoll über die Landtagsordnung aus der ersten Kammer zu uns gelangt. Präsident Braun: Es ist bezüglich des Allerhöchsten De krets, die Landtagsordnung betreffend, noch ein Vortrag zu erstatten, den jetzt der Abgeordnete Todt uns geben wird. Referent Abg. Todt: In der gestrigen Vormittagssitzung hat die zweite Kammer den Beschluß gefaßt, die Erklärung auf das Allerhöchste Decret bezüglich der ferner« Gültigkeit der Landtagsordnung nicht m der Weise abzugeben, daß die Land tagsordnung für alle Zeiten als vereinbart gelten, sondern daß
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