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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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4666 Landtag beizubehalten seien. Ich für meinen Theil finde in die ser nachträglichen Bemerkung nichts, was von den Beschlüssen und der Meinung der zweiten Kammer, wie sie die Deputation angeregt hat, abwiche, und ich glaube daher Vorschlägen zu dür fen, daß man die ständische Schrift über den von der diesseitigen Kammer gefaßten Beschluß in der von der ersten Kammer vor ¬ deren Gültigkeit nur bis zum nächsten Landtage festgesetzt sein soll; daß aber, wenn bei dem nächsten Landtage eine Verein barung über die Landtagsordnung nicht zu Standekommt, dann eine anderweite Erklärung der Standeversammlung einzuholen sei. Hiermit ist zugleich ein Antrag verbunden worden, der dahin gerichtet ist, daß wegen der definitiven Verabschiedung der Landtagsordnung Seiten der Staatsregierung bei dem Beginn! geschlagenen Maaße abfassen könne. Ich setze dann allerdings des nächsten Landtags Einleitung getroffen werden soll. Wich auch voraus, obschon in der jenseitigen Kammer der Herr Re- der Beschluß der ersten Kammer von dem der zweiten ab, so ist I gierungscommissar abermals Bedenken gegen den Antrag auf- so eben Seiten der ersten Kammer dem Beschlüsse der diesseitigen gestellt hat, daß derselbe, da er von beidenKammern einstimmig Kammer beigetreten worden, also m dieser Beziehung eine I genehmigt worden ist, bei der Regierung Berücksichtigung sin- Differenz nicht vorhanden. Was sodann die Modifikationen den, und nicht .etwa ein System werde eingeschlagen werden, anlangt, oder die Vorschläge, welche von der diesseitigen Kam- wie es in einem andern Staate vorkommk, wo dasjenige, was mer in Bezug auf einige mit der Landtagsordnung in Zusam- für nützliche Institute Seiten der Stände bewilligt wird, nicht menhang stehende Fragen gemacht worden sind, so betraf der einmal angenommen wird. erste Vorschlag die Entschädigung des Archivars. In dieser Staatsminister v. Falkenstein: Ich erlaube mir rück ersten Beziehung ist die erste Kammer der Erklärung und dem sichtlich der letzten Bemerkung des Herrn Referenten, mich auf Beschlüsse der zweiten Kammer'vollständig beigetreten, sie hat das zu beziehen, was ich selbst in einer der vorigen Sitzungen jedoch einen Vorbehalt in das Protokoll niederzulegen beschloss über die Wichtigkeit des stenographischen Instituts und darüber sen, und auch wirklich bereits niedergelegt des Inhalts: daß gesagt habe, daß die Regierung dieselbe vollständig anerkenne, man bei dieser Erklärung voraussetze, daß dadurch das Recht und sie hat dies auch schon dadurch bewiesen, daß durch die Em der ständischen Direktorien, dem Archivar für die Dauer des richtung, die das Institut bekommen hat, in der Lhat das gelei- Landtags auch noch Diäten auszusetzen, nicht aufgehoben werde, stet worden ist, was man in andern Staaten vergeblich suchen Nach der Erklärung, die Seiten des Herrn Berichterstatters wird. dabei gemacht worden ist, soll natürlich auch die Frage, ob und . Referent Abg. Lodt: Meine Bemerkung bezog sich auf zu welcher Höhe dem interimistischen Archivar Diäten auszu- den Regierungscommissar, der so eben in der jenseitigen Kam- setzen seien, wie zeither bestimmt werden. Ich für meine Per- mer gesprochen hat, nicht auf den Herrn Minister des Innern, son habe keinBedenken, den Beitritt zu diesem Vorbehalte vor- Präsident Braun: Wenn Niemand weiter spricht, so zuschlagen; ich kann natürlich blos von mir sprechen, da eine frage ich: LH eilt die Kammer auch rücksichtlich des jetzt vorge- Deputationsberathung nicht hat stattsinden können. Wenn tragenen Punktes die Ansicht des Herrn Referenten? — Ein es also nicht Seiten des Präsidiums für nothwendig erachtet stimmig Ja. wird, die Deputationsmitglieder erst zu fragen, ob sie dem von I Referent Abg. Todt: 'Was endlich den letzten Punkt, eine der ersten Kammer beschlossenen Vorbehalte beitreten wollen, Anregung der Frage wegen eines anderweiten Locals für die so könnte ohne weiteres die Frage an die Kammer gerichtet Ständeversammlung betrifft, so hat zwar diejenseitigeKammer werden, ob sie sich mit der von'mir ausgesprochenen Ansicht, den diesseits gestellten Antrag in der Weise, wie er gestellt war, der ersten Kammer beizütreten, einverstanden erklären wolle ? abgelehnt, jedoch dessenungeachtet in Bezug auf die Anregung Präsident Braun: In so fern Niemanddas Wort be- selbst der zweiten Kammer sich angeschloffen, also nur einen all- gehrt, richte ich die Frage an die Kammer: Will sie sich mit der gemeinem Antrag gestellt, der folgenden Inhalts ist: „Daß die von dem Herrn Referenten ausgesprochenen Ansicht einverstan- hohe Staatsregierung diesen Gegenstand in weitere Erwä- den erklären? — Einstimmig Ja. I gung nehmen und insonderheit, wenn bezüglich der angedeute- Referent Abg. Todt: Der zweite Punkt betrifft die Sa- ten Lokalität und sonst erhebliche Bedenken nicht obwalten, larirung der Stenographen, und es ist auch in dieser Beziehung I für die Anfertigung der erforderlichen Risse und Kosten- die erste Kammer den Beschlüssen der zweiten Kammer voll- anschläge Sorge tragen, sodann aber der nächsten Standever- ständig und einstimmig beigetreten. Man hat auch dort die! sammlung weitere Mittheilung darüber zugehen lassen solle." Wichtigkeit des stenographischen Instituts für die Stände nicht I Nun es ist da namentlich der Punkt, wo von einem Neubaue ge- verkannt und sich deshalb, wie schon bemerkt, ohne weiteres sprochen wird und wobei derAntrag aufAnfertigung vonRiffen unserer Erklärung angeschloffen; nur soll der diesseitige Antrag, und Kostenanschlägen übergangen werden soll. Da die Depu- der die Salarirung der Stenographen betrifft, da er, wie be- tation, von der der Vorschlag ausgegangen ist, ohnehin nicht die hauptet worden ist, nicht ganz klar sei, in eine etwas klarere Fas- Absicht gehabt hat, über Hals und Kopf einen Neubau vorzu- sung gebracht werden. Es ist nämlich dem im Berichte Seite nehmen, sondern nur eine vorläusigeAnregung hat thun wollen, 686 befindlichen zweitenPunkte bekgetreten worden, aber unter der die durch den jenseits beschlossenen allgemeinem Antrag auch Voraussetzung, daß lediglich von brauchbar befundenen Stenö- erreicht wird, so liegt meinerseits kein Bedenken vor, auch den graphen und von solchen die Rede sei, welche für den nächsten Beitritt zu diesem allgemeinem Anträge anzuempfehlen. Wenn 11.163. , 4
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