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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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tet, eine derartige Bestimmung sei auch im Interesse der Schriftsteller selbst, denn es würden dann die Stücke gekauft werden und die Verleger derselben durch die mit Beifall auf genommene Aufführung derselben in den Stand gesetzt sein, mehr Honorar geben zu können, so scheint mir ein sehr homöo pathischer Zuschuß zu sein, der dem Schriftsteller auf diese Weise gewährt wird, wenn man ihm zumal die allopathische Dosis des Schutzes, das Verlangen des Honorars für die Auf führung abschneiden will. Es scheint mir daher doch mehr im Interesse der Schriftsteller und Componisten zu sein, wenn man ihnen zugesteht, daß sie ihr Recht gegen alle Bühnen üben können. Und so werde ich denn mich für meine Person gegen Alles erklären, was Seiten der Minorität im Berichte sowohl, als auch später geltend gemacht worden ist, und ich ersuche auch die Kammer dringend, in dieser Beziehung keine Durch löcherung dieses Princips zuzulassen. Präsident Braun: Es ist also auf das Minoritätsgut achten, wie es S. 601 des Berichts gefaßt ist, die erste Frage zu stellen» Ist dieses abgelehnt, so werde ich dann die nächste Frage auf den Vorschlag des Herrn v. Haase richten. Wird der Vorschlag der Minorität der Deputation angenommen, dann werde ich weiter eine Frage stellen auf die Zusätze, welche die Deputation auf derselben Seite des Berichts zu §.8«. in Vorschlag gebracht hat. Also meine erste Frage ist die: Ge nehmigt die Kammer die von der Minorität der Deputation vorgeschlagene Fassung des Z. 8c.? — Der Vorschlag wird abgelehnt durch sechs und vierzig verneinende Stimmen. Präsident Braun: Nun richte ich die zweite Frage auf den Vorschlag des Herrn o. Haase, der nach Z. 8 c. so lauten soll : „Auf Gesetz nur in so weit Anwendung, daß dra ¬ matische Dichter und Componisten gegen derartige Bühnen nur dann ein Verbietungsrecht und einen Anspruch auf Ent schädigung haben, wenn die von ihnen aufgeführten Stücke noch nicht im Druck erschienen sind." Genehmigt die Kam mer den Paragraphen in dieser Fassung? — Wird gegen neunzehn Stimmen angenommen. Präsident Braun: Es wird nun jedenfalls noch eine Frage zu stellen sein auf die Worte, welche dieDeputation vor geschlagen hat: „und darauf, ob eine stehende oder wandernde Bühne in Frage ist". Referent Abg. Todt: Ich glaube, das wird sich nun er ledigthaben, denn ein Unterschied zwischen wandernden und stehenden Bühnen ist nun immer noch nach dem Gesetze ge macht, auch nachdem das Amendement des Abgeordneten v Haase angenommen worden ist; es muß also auch die Er wähnung des Unterschiedes noch bleiben. Präsident Bräunt Derselben Ansicht bin ich .auch, ich wsiche. daher die Frage richten auf den> Vorschlag der Deputa tion,.ob in Z. 3 b. dieMorte Aufnahme finden sollen : „und darauf, ob eine stehende, oder eine wandernde Bühne in, Frageist"?, Referent Abg. T od t: Es. ist hier gar kerne Abstimmung nöthig, denn nur für den Fall, daß §. 8 v., oder der Vorschlag der Minorität vollständig angenommen worden wäre, hätten die hier angegebenen Worte in Wegfall gebracht werden müssen. Königs Commissar v. Langenn: Wenn der Majori tätsvorschlag abgelehnt worden wäre. Präsident Braun: Es ist also eine weitere Frage auch auf das vorgeschlagene Wörtchen an die Kammer nicht zu richten. Referent Abg. Todt: Noch heißt es im Berichte: Endlich gedenkt die Deputation noch mit einem Worte der im Eingänge dieses Berichts schon näher bezeichneten bei den Petitionen. Welche Anträge und Wünsche sie enthalten, ist oben gleichfalls angegeben worden. Da nun die Deputa tion auf dieselben bei ihrem Gutachten vollständig Rücksicht ge nommen hat, so kann, wenn anders dieses Gutachten durch gängig genehmigt wird, in Bezug auf jene Petitionen erklärt werden: daß dieselben durch die gefaßten Beschlüsse allenthalben ihre Erledigung gefunden haben, was denn die Deputation noch unmaaßgeblich in Vorschlag, bringt. An die Ständeverfammlung im Allgemeinen sind die ge dachten Petitionen zwar nicht gerichtet. Da dieselben jedoch nach Ansicht der Deputation Berücksichtigung finden sollen, so dürften sie dessenungeachtet mit an die erste Kammer abzugeben sein. Abg. Brockhaus: Ich möchte noch auf einen Umstand aufmerksam machen. Da nach dem Vorschläge der Deputation auch bereits gedruckte dramatische und musikalische Werke gegen unbefugte Aufführung geschützt werden sollen, scheint mir eine Bestimmung darüber nothwendig, wie es mit den bei Erlas- 'sung des Gesetzes bereits gedruckten Sachen soll gehalten wer- 'den, auf denen der durch das Gesetz vorgeschriebene Vorbehalt nicht angebracht werden konnte. Sollen diese unbedingt frei- gegeben sein oder nicht? Mir scheint jedenfalls eine Bestim mung hierüber nothwendig, und als angemessen möchte ich.es bezeichnen, daß nur das freigegeben werde, was bereits auf chem Repertoir des Theaters sich, befindet, dagegen für das; !was noch nicht auf diesem, Theater zur Aufführung gekommen nst, die Einwilligung der Autoren nothwendig sein müßte. Wenn der Entwurf noch, einmal in der. ersten Kammer zur Berathung gelangt- wird sich hierüber vielleicht etwas festsetzen fassen. ! ReferentAbg, Todt: Die Deputation ist darüber nicht !in Zweifel gewesen im Hinblick auf die allgemeine Regel-,dass jein Gesetz keine rückwirkende Kraft habe. ! (Staatsminister v.Kön ne ritz tritt ein.) Präsident Braun: Die Deputation erklärt nun S. 602 des Berichts- dqß die im Eingänge desselben näher bezeichneten Petitionen, durch die gefaßten Beschlüsse allenthalben ihre Er ledigung gefunden haben. Stimmt hierüber die Kammer ihrer 'Deputationbei? — Einstimmig Ia. Präsident Bra un: Will, die- Kammer diese-Petitionen noch an die erste Kammer gelangen lassen ?—Ein sti m m i g I a.
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