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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ersten, zum Vorträge des Berichts über das Allerhöchste Decret vom 14. September 1845, die Rechenschaft betreffend. Der Herr Referent wird ersucht, diesen Vortrag zu geben. Referent Abg. Meisel: Ich weiß nicht, ob es genehmigt wird, daß das Decret nebst Beifuge nicht weiter verlesen werde, weil doch vorauszusetzen ist, daß jedes Kammermitglied sich da mit bekannt gemacht hat und weil viel Zahlenwerk darin ent halten ist. In so fern die hohe Staatsregierung und die Kam mer damit einverstanden sind, könnte das Vorlesen unter bleiben, Staatsminister v. Zeschau: Das Ministerium ist damit einverstanden, daß die Vorlesung des Decrets unterbleibe. Präsident Braun: Will die Kammer, daß von der Vor lesung des Allerhöchsten Decrets abgesehen werde? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Meisel: Der Bericht lautet folgender- maaßen: die erforderlichen Unterlagen sub beigefügt sind, welche als Erläu terung des tabellarischen Verzeichnisses dienen. Referent Abg. Meisel: Ich werde mir nun erlauben, über die Erklärung der angefügten Beilagen hinwegzugchen, und auf den Bericht selbst wieder zurückzukommen. Der Bericht szerfallt wieder in zwei Theile. Er lautet zu vörderst: Es enthält nämlich Tab. in Col. a. den Betrag des sich nach Col. g. und K. ergebenden mobilen Staatsvermögens, wahrend aus Col. b. die nach Abzug der in den Col. c., 6., e. und resp. b. aufgeführten Ausgaben von den Reinerträgen der Einkünfte verbliebenen, in Col.i. bezeichneten, verfügbaren Cassenüberschüsse zu ersehen sind, wogegen m Col. 1. der Stand der Staatsschulden angegeben ist. In Bezug auf Form und Wesen des Rechenschaftsberichts über die Finanzperiode 1840—1842 glaubt dieDeputation auf das Hinweisen zu können, was hierüber in den Berichten vom 9. April 1840 und 4. Marz 1843 erwähnt worden ist, da eine Aenderung nur in so fern stattgefunden hat, als in Berücksich tigung der diesfallsigen ständischen Anträge, die, früher bei dem Emnahmebudjet nicht, sondern nur bei dem Rechenschaftsbe richte aufgenommenen Generalkosten in dem für die Finanz periode 1840—1842 aufgestellten Emnahmebudjet bereits ent halten waren und sonach die sich bei den ersten Rechenschaftsbe richten ergebene Differenz gegen das Budjet diesesmal gar nicht vorkommt. Die Deputation erachtet es für eine Pflicht, das Aner- kenntniß auszusprechen, daß auch die gegenwärtigen Vorlagen ihr Gelegenheit gegeben haben, sich auf das vollkommenste zu überzeugen, daß die hohe Staatsregierung mit der größten Of fenheit dabei verfahren ist. Da bei Verwendung der Ueberschüsse der laufenden Ver waltung nach dem von der Regierung gemachten Vorschläge, welchen, aus den in dem Berichte, die verfügbaren Verwaltungs überschüsse betreffend, bereits entwickelten Gründen als voll kommen zweckmäßig anzunehmen, die Deputation der geehrten Kammer anrathet, darauf Bedacht zu nehmen sein wird, daß der sich am Schluffe der Finanzperiode 18ZA ergebene Vermö gensbestand von 9,095,229 Zchlr. 28 Ngr.7 Pf. erhalten werde, auch unter Zugrundelegung dieser Annahme die Verwendung der sich schon gegenwärtig herausstellenden Ueberschüsse erfolgen soll, so hielt es die Deputation nicht für unnöthig, eine gedrängte Uebersicht des Nachweises über die successive Bildung des ange führten Vermögensbestandes und dessen Anwachsen bis zum Schluffe der Finanzperiode 1840—1842 aus den bisherigen Rechenschaftsberichten der geehrten Kammer vorzulegen, damit sie ihre Mitglieder ohne weitlauftiges Nachschlagen der Land tagsacten und zeitraubende Zusammenstellung sämmtlicher bezüglichen Posten eine richtige Kenntniß des bestehenden Zustandes verschaffen können, weshalb auch jener Uebersicht Die übrigen Tabellen dienen zu speciellern Nachweisun gen der sich bei den einzelnen Branchen seit dem Anfänge des Jahres 1834 bis zu Ende 1842 zugetragenen Veränderungen, und zwar: Tab. wegen des mobilen Staatsvermögens, wegen des Reinertrags der Staatseinkünfte, wegen der Staatsschulden, Tab. Tab. wegen des Vermögens der Centralcaffen, wegen der Betriebsfonds, Lab. Tab. wegen der Verwendung der verfügbaren Cassenüberschüsse. Was die Eintheilung des Berichts über die Rechenschaft anlangt, so glaubt die Deputation der bisherigen Modalität treu bleiben zu dürfen, da sie sich als zweckmäßig bewährt hat und ein Wunsch wegen Abänderung derselben von keiner Seite laut geworden ist. Der Bericht zerfällt daher wieder in zwei Theile, dessen erster die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Centralcaffen nach Aufstellung des Rechenschaftsberichts in Vergleich zu den Bewilligungen des Budjets betrifft, während der zweite
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