Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
'das Budjet vorgenommen werden muß, nachdem eine pflicht gemäße genaue Prüfung der gedachten Berechnungen, Über sichten und Unterlagen stattgefunden hat. Offenbar deuten die §. 100 der Verfassungsurkunde gedachten Berechnungen zurück auf die in §. 98 gedachte genaue Berechnung der in den vorher gegangenen drei Zähren stattgefundenen Einnahme und Aus gabe. Zch mag nun zwar nicht verkennen, daß, wenn dem an gezogenen Paragraphen der Verfassungsurkunde nachgegangen werden soll, manche Schwierigkeit für die Finanzverwaltung ent stehen wird. Zndeß wenn ich auch diese Schwierigkeit zugeben muß, so kann ich doch nicht zugeben, daß sie unüberwindlich sei, und kann nicht zugeben, daß ein Paragraph der Verfassungs urkunde, dessen Erfüllung von der größten Wichtigkeit ist, un erfüllt bleibe. Daß aber diese Schwierigkeiten wenigstens nicht ganz unüberwindlich seien, beweist uns der Vorgang anderer Länder. Ich will nur z. B. auf diejenigen Uebersichren der Fi nanzlage des Landes aufmerksam machen, welche in Frankreich und England von Zeit zu Zeit und in kürzerer Frist, als es bei uns der Fall ist, dem Publicum geliefert werden. Das muß ich freilich zugeben, daß sie mit demselben Grade von Gründlichkeit nicht gefertigt sind, als der vorliegende Rechenschaftsbericht. Es kann aber deshalb noch nicht in Abrede gestellt werden, daß sie einen bedeutend großem praktischen Nutzen gewähren, als der uns vorliegende Rechenschaftsbericht. Ferner liegt mir eben von Württemberg der Vortrag des Finanzministers an die Ständeversammlung vor, aus welchem sich ergiebt,daß man in Württemberg wenigstens derAufgabe näher zu kommen bemüht ist, als bei uns. Dort hat der Finanzminister auf die Finanz periode vom 1. Zuli 1845 bis 1848 einen Rechenschaftsbericht vorangeschickt auf die Zeit vom 1. Juli 1840—1844, dergestalt also, daß von der vorhergegangenen Finanzperiode nur ein Jahr ausgefallen ist. Wenn wir nun auch dem Ziele der Voll kommenheit, welches die Verfassungsurkunde in den von mir citirten Paragraphen aufstellt, nicht vollkommen nachkommen, so scheint es mir doch sehr wünschenswerth zu sein, daß wir ihm wenigstens so nahe kommen, wie die Möglichkeit durch den Vor gang anderer Länder und namentlich durch den eben citirten Vorgang Württembergs dargethan ist. Ich glaube, cs werden dann manche Wünsche, die in Beziehung auf die Verwilligung dieser oder jener Branche des Budjets laut geworden sind, doch noch besser realisirt werden können, als es bis jetzt der Fall ge wesen ist. Wenn endlich die geehrte Deputation in ihrem Be richte gesagt hat, daß sie anerkennen müsse, daß unser ganzer Finanzhaushalt durchsichtig und öffentlich für Jedermann sei, so muß ich ihr allerdings darin beistimmen; allein ich muß be klagen, daß diese Oeffentlichkeit für die übrigen Mitglieder der Kammer nicht in eben dem Grade vorhanden ist, wie für die Mitglieder der Deputation, und es scheint mir in dieser Bezie hung für die Kammermitglieder an hinlänglicher Gelegenheit, sich zu unterrichten, zu fehlen, tz. 99 der Berfassungsurkunde, welcher von den Mittheilungen der Erläuterungen und Rech nungen an die Stände handelt, sagt ausdrücklich, daß, „um Beides beurtheilen zu können, ihnen sowohl von der obersten Staatsbehörde, als auch, auf ihren Antrag, von den betreffen den Departementschefs die nöthigen Erläuterungen gegeben, so wie Rechnungen und Belege mitgetheilt werden sollen." Ich zweifle keinen Augenblick, daß der Finanzdeputation von der hohen Staatsregierung diese Rechnungen und Belege mitge theilt worden sind; denn es ist bisher keine Klage darüber laut geworden. Wenn ich es nun auch für ein Glück halte, daß die Finanzdeputation sich so genau und vollständig, als es der Fall ist, von dem Zustande der Staatsrechnungen bisher hat über zeugen können, so scheint es mir doch im höchsten Grade gut für das öffentliche Wohl und selbst im Interesse des Finanzministe riums zu sein, daß diese Oeffentlichkeit auch den übrigen Mit gliedern derKammer in derselben Weise gewährt werden möchte, wie sie den Mitgliedern der Finanzdeputation gewährt wird. Es würde mir sehr erwünscht sein, wenn die Staätsregierung die Staatsrechnungen in einem Locale der Kammer zur Ansicht der Kammermitglieder bei einem jedesmaligen Landtage auszu legen sich entschließen könnte, und es würde dies auch nach meinem Dafürhalten sehr gut gehen. Durch ein solches Experi ment würden alle Kammermitglieder in den Stand gesetzt wer den, von den Originalrechnungen Einsicht zu nehmen, und es würden nicht nur manche Jrrthümer durch die Einsicht von den Originalrechnungen schwinden, sondern auch die Veranlassun gen zu etwaigem Mißtrauen immer mehr beseitigt werden. Dieses will ich nur als einen Wunsch hingestellt haben. Was übrigens mein in Beziehung auf den Rechenschaftsbericht geäu ßertes Urtheil anlangt, so scheint mir die Sache von solcher Wich tigkeit zu sein, daß ich mich nicht enthalten kann, einen dahin einschlagenden Antrag zu stellen, welchen ich der geehrten Kam mer nachdrücklich und bestens zur Annahme empfohlen haben will. Er lautet so: Die Staatsregierung wolle in Erwägung ziehen, wie die Vorlegung des Rechen schaftsberichts künftighin gemäß §.98 und 100 der Verfassungsurkunde erfolgen, seine Berathung vor Bewilligung des Budjets stattfinden könne, und der nächsten Ständeversammlung darüber Mittheilungmachen." Präsident Braun: Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Referent Abg. Meisel: Ich gestehe offen, daß ich den Herrn Abgeordneten nicht ganz genau habe verstehen können, wenn er sich über den Rechenschaftsbericht in einer Weise aus gesprochen hat, daß er verlangt, es solle eine Abänderung, wie er es in dem gestellten Anträge beansprucht, gemacht werden.'Es scheint mir, als wenn er sich über den Begriff der abzulegenden Rechenschaft erst selbst Rechenschaft geben müßte, denn so wie er diese sich wird verschafft haben, werden die meisten Scrupel, die er aufgestellt hat, von selbst sich erledigen. Die Rechenschaft soll doch nichts Anderes sein, als ein Nachweis, daß die von den Standen bewilligten Summen nicht überschritten und in der von ihnen beantragten Weise verausgabt worden sind. Wenn also der Bericht, welcher darüber erstattet wird, das klar nach-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder