Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Lurch an Werth für den Welthandel und den sächsischen Handel eingebüßt. Ob man nun den Ertrag des Elbzolls nicht vor Allem darauf, daß man die Elbe in fahrbarem Zustande erhalte, verwenden, oder davon absehen müsse, und Alles in Ausgabe stellen und nur für einige Branchen des Elbhandels und nicht für die Elbschifffahrt Sorge zu tragen habe, diese Frage kann ich unberührt lassen. Es wird sich später Gelegenheit finden, darauf einzugehen. Ich kann aber nicht umhin, der Deputa tion das Anerkenntniß auszusprechen, welches ihr Bericht ver dient. Es würde mir leid thun, wenn man ihr den Borwurf machen wollte, sie wäre zu vollständig gewesen; und eben so leid würde es mir sein, wenn man sagen wollte, die Staatsregie rung habe ein Verfahren befolgt, welches zu mißbilligen sei. Man würde in keinem konstitutionellen Lande Deutschlands einen so vollständigen Rechenschaftsbericht finden. Es ist das Einzige, was uns vollständige Beruhigung für die Bewilligung geben muß. Die sächsischen Stände wissen, daß das, was sie verwilligt haben, auch dazu verwendet wird, wozu sie es verwil- ligt haben, und wenn in einzelnen Fällen hat zugesetzt werden müssen, so hat die Regierung den Beweis der Nothwendigkeit zu führen gehabt und geführt. Daher glaube ich, daß jeder Vorwurf, der deshalb gemacht wird, unbegründet ist. Abg. Schumann: Es würde mir erwünscht gewesen sein, wenn der von mir gestellte Antrag durch die entgegenge setzten Bemerkungen erledigt worden wäre;6allein dies ist nicht der Fall gewesen. Was die angezogenen Paragraphen der Verfaffungsurkunde anlangt, so hat man deduciren wol len, daß ich einen ganz falschen Begriff von dem, was der Rechenschaftsbericht sein solle, aufgestellt habe, und der Re ferent ebenso, wie andere Mitglieder der Finanzdeputatkon ha ben sich dahin erklärt, der Rechenschaftsbericht solle nichts wei ter fein, als ein Nachweis, daß die Regierung nicht mehr aus gegeben habe, als bewilligt worden sei. Ich muß bekennen, daß ich mich gewundert habe, einen solchen Begriff von den Mitgliedern der Finanzdeputation aufgestellt zu sehen. Es scheint nicht mit der Verfassungsurkunde übereinzustimmen. Ware dieser Begriff wirklich derjenige, welcher aufgestellt wor den ist, so würde damit nichts weiter erfüllt, als eine reine Form. Der Nachweis darüber, daß die Staatsregierung eben nicht mehr ausgegeben habe, als ihr auf die Finanzperiode bewilligt worden ist, braucht auch nicht gegeben zu werden vor dem Bud- jet, auch nicht berathen zu werden vor dem Budjet. Dann können wir bei dem uns eigenen Vertrauen zur Staatsregie rung den Rechenschaftsbericht auch erst resp. 20 Jahre nach der Bewilligung entgegennehmen und es wird daraus wohl kaum ein sehr erheblicher Nachtheil hervorgehen. Ich bin aber nicht der Meinung, daß der Rechenschaftsbericht nichts Andres sein soll, als ein formeller Nachweis, daß die Staatsregierung nicht mehr ausgegeben habe, als bewilligt worden. Wer das factksche Er- gebniß des Rechenschaftsberichts gehörig prüft, wird zu einer andern Ansicht kommen. Der Rechenschaftsbericht liefert das Ergebniß darüber, ob Überschüsse bei der Verwaltung gemacht worden sind oder nicht, und schon daraus ergiebt sich die aller stringenteste Widerlegung des von den Gegnern behaupteten . Begriffs. Ich kann demnach, so sehr ich auch gewünscht hatte, über die Sache wegzukommen, dennoch nicht von meinem Am trage abgehen. Der Herr Staats Minister der Finanzen sagt, die bei einem frühem Landtage über diese Angelegenheit statt gefundenen Verhandlungen hatten zu dem Resultate geführt, daß die angeführten Paragraphen der Verfassungsurkunde nicht vollständig zu realisiren seien. Ich mag den Beruf derjenigen, welche sich bei den frühem Landtagen mit dieser Angelegen heit beschäftigt haben, nicht in Abrede stellen, ich kann auch nicht leugnen, daß wiederholte Erörterungen, wie sie in Folge meines Antrags möglich sind, zu einem gleichen Resultate füh ren können; allein die Erfüllung oder Nichterfüllung von Pa ragraphen der Verfaffungsurkunde ist mir so wichtig, daß ich auf die Erörterung der frühem Ständeversammlung nicht Al les bauen möchte, und daß ich, weil cs sich um zwei sehr wich tige Paragraphen der Verfassungsurkunde handelt, wünschen muß, daß man auf's neue Erörterungen anstelle, um zu sehen, ob nicht zu einem ergiebigem Resultate zu gelangen wäre, als bisher. Wozu wird es führen, wenn man sagt, diese oder jene Paragraphen in der Verfassungsurkunde sind überflüssig; sie können nicht realisirt werden. Man muß dahin wirken, daß jeder Paragraph in Erfüllung gehe. So schon deshalb würde ich bei meinem Anträge stehen bleiben. Ich will nicht in Ab rede stellen, daß die von dem Herrn Finanzminister angedeutete Uebersicht, welche der Finanzdeputation mit dem Budjet über die der Bewilligung vorhergehende Finanzperiode vorgelegt wird, dem Bedürfnisse einigcrmaaßen abhelfcn kann, allein ich muß beklagen, daß dieseUebersichtNiemandem in dieHande gekommen ist, als den Mitgliedern der Ainanzdcputation selbst, und ich müßte wenigstens in jedem Falle wünschen, daß in der Folge die Uebersicht gedruckt und in die Hände der Kammer mitglieder gebracht werde. Dann ist von einem geehrtenIbge- ordneten, um meinem Anträge entgegenzutreten, gesagt worden, ich sollte nurVorschläge machen, wie die Sache besser zu machen sei. Ich bin bereit, Vorschläge zu machen, dafern die Kammer bereit ist, diese Vorschläge sofort zu discutiren und zur Abstim mung zu bringen. Ich glaube aber, daß es heute und bei dem nahen Schluffe des Landtags nicht mehr möglich ist, sie gehörig zu verhandeln, obschon ich zu meinen Vorschlägen einiges Ver trauen habe. Man hat dagegen Ausstellung gemacht, daß ich wünschte, es möchte den Originalrechnungen der Staatsregie rung mehr Oeffentlichkeit gegeben werden, als es jetzt der Fall ist, wo sie blos der Finanzdeputation Vorgelegen haben. Man hat gesagt, es wäre unmöglich, eben nachzukommen, und würde zu nichts führen; man würde am Ende den Mitgliedern der Finanzdeputation vertrauen müssen, wie bisher. Ich will nicht in Abrede stellen, daß man der Finanzdeputation dasselbe Ver trauen, welches sie bisher genossen hat, auch ferner wird zu Lheil werden lassen; allein es handelt, sich nicht um das Ver trauen in die Finanzdeputation, sondern um Nealisirung von §. 99 der Verfaffungsurkunde. In diesem Z. 99 ist der von mir ausgesprochene Wunsch nach größerer Oeffentlichkeit der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder