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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Vorgelegen haben, und auch von der Regierung stets sehr be reitwillig gegeben worden sinh. Der Abgeordnete selbst hat sich beschieden, indem er seinen Antrag zurückgenommen hat, und es scheint wohl, daß die Gesammtheit der Kammer damit einverstanden ist, daß es für die Zukunft hei der bisherigen Art der Vorlage und Bearbeitung sein Bewenden haben kann. Präsident Braun: Die erste Frage, die gegenwärtig an die Kammer zu richten sein dürfte, würde auf den Antrag der Deputation zu stellen sein, der sich S. 354 befindet, wo die Deputation sagt: „sie rächet der geehrten Kammer an, in Anerkennung der entwickelten Gründe mit dem Deputations- Vorschlage übereinstimmend die nachträgliche Bewilligung der 16,996 Ehlr. 13 Ngr. 3 Pf. für den Fall des Bedarfs aus zusprechen"; welche Bewandniß es mit den 16,996 Khlr. 13 Ngr. 3 Pf. habe, hat die Deputation S. 353 und 354 des Berichts sattsam entwickelt. Indem ich darauf Hinweise, richte ich an die Kammer die Frage: Stimmt sie hierin dem Deputationsgutachten bei, daß sie in Anerkennung der daselbst entwickelten Gründe die nachträgliche Bewilligung der frag lichen 16,996 Thlr. 13 Ngr. 3 Pf. für den Fall des Bedarfs aussprechen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Der zweite Antrag, auf den ich eine Frage zu stellen habe, befindet sich S. 356 und geht dahin, die hohe Staatsregierung zu ersuchen: „bei dem der nächsten Ständeversammlung vorzulegenden Rechenschaftsberichte eine speckelle Nachweisung über die verwendeten Kosten nicht nur Wahrend der Finanzperiode von 1843 bis 1845, sondern auch ' während der vorhergegangenen von 1840 bis, 1842 zu geben." Ertheilt die Kammer auch diesem Anträge ihre Zustimmung? — Einstimmig Ja. President Braun: Ein weiterer Antrag befindet sich am Schluffe derselben Seite des Berichts, wo es heißt, die Depu tation rathe der geehrten Kammer an, zu beschließen: „daß die hohe Staatsregierung am Schluffe jeder Finanzperiode ein gehörig berichtigtes und vervollständigtes Jnventanum des gejammten Militairstaatsvermögens aufnehmen lassen wolle, um die Uebersicht desselben dem den Ständen vorzulegenden jedesmaligen Rechenschaftsberichte beizufügen." Staatsminister v. N ost i tz -W allwitz: Bei diesem An träge würde das Kriegsministerium eine Modifikation wün schen, und es scheint beinahe, als wenn dadurch der Zweck, den die geehrte Deputation beabsichtigt, vielleicht noch auf eine vollständigere und richtigere Weise würde erreicht werden können. Nämlich die Militärverwaltung hat bei allen ihren Branchen solche Jnventarienrechnungen, die alle Jahre abge- ' schlossen und dann in den Rechnungsexpeditivnen des Kriegs-. Ministeriums examinirt und monirt werden, und es ist nach den neuerdings getroffenen Bestimmungen Grundsatz, daß bei allen Militairbranchen keine unbrauchbaren Borräthe geduldet werden, sondern daß alle Vorräthe, welche zu dem Militair- staatsvermögm gehören, für den Felddienst tüchtig sein müssen. U. 134. Es dürfte daher vielleicht die geehrte Deputation einverstanden sein, wenn dieser Antrag einer kleinen Modifikation unterläge, wodurch wenigstens die wahrhaft kolossale Arbeit, ein solches Jnventarienverzeichniß zu fertigen, mehr oder weniger erspart' werden könnte. Ich erlaube mir daher, der geehrten Deputa tion und der geehrten Kammer vorzuschlagen, daß dieser An trag vielleicht auf diese Weise gestellt werden dürfte: „d aß d'ie Staatsregierung am Schlüsse der Finanzpe- riode dem jedesmaligen Rechenschaftsberichte eine Uebersicht beifüge darüber, ob und in wie fern sich das gesammte Mslitairstaatsvermögen erhöht oder vermindert habe." Ist die jetzige Nach schaffung oder Ergänzung für die Kriegsreserve einmal voll endet, so kann dann die Nachschaffung in nichts weiter be stehen, als in der Ergänzung der Stücke, die während der letzten Finanzperiode unbrauchbar geworden sind. Von einer Erhöhung oder Verminderung kann, wenn nicht ein außer ordentliches Ereigniß eintritt, nicht mehr die Rede sein. Referent Abg. Meisel: Nach dem, was derHerrKriegs minister vorgeschlagen hat, würde allerdings die Hauptsache immer erreicht werden. Der Unterschied zwischen dem An träge, wie ihn die Deputation jetzt gestellt hat, und dem so eben von dem Herrn Minister vorgeschlagenen, liegt darin, daß nach dem erstem ein vollständiges Jnventanum des ge jammten Militairstaatsvermögens den Kammern möge vor gelegt werden, anstatt daß nach dem neuen Vorschläge eigent lich blos der Unterschied ermittelt und den Kammern mitge- theilt werden soll. Im Erfolg scheint mir die Sache ganz .gleich zu sein, denn allerdings würde, wie der Herr Kriegs minister sehr richtig bemerkte, die wirklich kolossale Arbeit ver mieden werden können, daß jedesmal am Schluffe einer Fi nanzperiode ein vollständiges Jnventanum ausgenommen werden müßte, und in so fern die übrigen Deputationsmitglie der damit einverstanden sind, würde ich meinerseits keineswegs etwas dagegen einzuwenden haben, daß der Vorschlag an genommen und als Deputationsantrag betrachtet würde. Abg. v.Khielau: Ich kann auch nicht glauben, daß ein Bedenken daraus entstehen könnte, wenn die Deputation sich dem Anträge des Herrn Kriegsministers anschlösse. (Die übrigen Deputationsmitglieder erklären sich gleich falls einverstanden.) Präsident Braun: Somit kann ich annehmen, daß der Antrag in der von dem Herrn Kriegsminister modisicirten Maaße Antrag der Deputation sei. Ich werde ihn daher, nach dem ich ihn der Kammer werde nochmals vorgelesen haben, zur Abstimmung bringen. Er lautet so: „daß die Staatsregierung am Schluffe der Finanzperiode dem jedesmaligen Rechenschafts berichte eine Uebersicht beifüge darüber, ob und in wie fern sich das gesammte Militairstaatsvermögen erhöht oder vermindert habe." Abg. U. Schaffrath: Da der Antrag nunmehr und jetzt ein ganz neuer ist, dürften wohl ein paar Worte darüber 3
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